Anwalt für Musikrecht

Musikanwalt – Anwalt für Musikrecht und Musikvertragsrecht

Als Anwalt für Musikrecht berät und vertritt die Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt seit über 10 Jahren Mandanten aus der Musikbranche. Herr Rechtsanwalt Weber ist als Musikanwalt mit der Beratung und Vertretung erfolgreicher Künstler, Bands, Labels, Musikproduzenten, Musikverlage, Vertriebe, Veranstalter, Managements, Agenturen, Songwriter, Creators, Influencer und Autoren betraut. Dabei umfasst die Beratung alle Bereiche des Musikrechts, insbesondere das Urheberrecht, das Verlagsrecht, das Veranstaltungs- und Entertainmentrecht sowie die Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung. Ferner vertreten wir Mandanten aus der Musikbranche bei Vertragsverhandlungen, Abrechnungsstreitigkeiten und bei sonstigen Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich und vor Gericht.

Rechtsberatung für die Musikbranche

 

Als Musikanwaltskanzlei bieten wir umfassende Leistungen in allen Rechtsgebieten, die für Künstler, Musikschaffende, Kreative, Influencer, Creators sowie für Musikverwerter wie Onlinevertriebe, Labels und Verlage, Tonträgerhersteller, Veranstalter, Managements, Agenturen und Multi Channel Netzwerke (MCN) relevant sind.

 

 

Musikrecht

 

Beispielsweise umfasst die Rechtsberatung im Musikrecht die rechtliche Beratung bei einer Labelgründung, der Gründung eines Musikverlages und bei Rechtsfragen im Rahmen des Künstlermanagements. Ferner beraten wir nationale und internationale Mandanten aus der Musikbranche in allen rechtlichen Fragen des Vertragsrechts, erstellen Verträge, prüfen Verträge und verhandeln Verträge zwischen Künstlern, Produzenten, Musikschaffenden, Labels, Verlagen, Managements, Agenturen, Vertrieben und Sponsoren. Außerdem begleiten wir Künstler und Unternehmen aus der Musik- und Kreativbranche in allen rechtlichen Fragen und Belangen im Zusammenhang mit dem Lizenzgeschäft und der Künstlervermarktung sowie der Vermarktung von Persönlichkeitsrechten, Markenrechten, Merchandisingrechten und anderen Rechten und Inhalten.

 

 

Schutz und Verteidigung von Urheberrechten und sonstigen Rechten

 

Außerdem kümmern wir uns als Kanzlei für Musikrecht auch um den Schutz und die Verteidigung der Urheber- , Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und Markenrechte unserer Mandanten. Schließlich vertreten unsere Musikrechtsanwälte Mandanten bei musikrechtlichen, lizenzrechtlichen, vertraglichen, urheberrechtlichen und markenrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie vor Gericht.

Unsere Leistungen im Musikrecht umfassen folgende Bereiche

 

Unser Tipp im Musikrecht: Vom Musikanwalt beraten lassen

 

Für eine juristische versierte Beratung im Musikrecht sollten Sie sich unbedingt an einen im Musikrecht fachkundigen Anwalt wenden, der die Musikbranche kennt. Als Kanzlei für Musikrecht sind wir seit vielen Jahren ständig mit der ständigen Beratung und Vertretung von Künstlern und anderen Beteiligten aus der Musik-, Unterhaltungs- und Entertainmentbranche betraut. Zudem kennen wird nicht nur die typischen Anliegen von Künstlern, Kreativen und anderen Beteiligten, sondern auch die Branchengepflogenheiten im Musikgeschäft.

 

Nutzen Sie unsere Expertise als Kanzlei für Musikrecht – rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie uns!

Kontakt Anwalt für Musikrecht

Rechtsanwalt Christian Weber berät als Spezialist Mandanten zu allen Fragen im Musikrecht, Musikurheberrecht, Musikvertragsrecht und Musikverlagsrecht. Er verfügt über Know-how aus 25 Jahren Erfahrung in der Musikbranche. Daher kennt er als Musikanwalt die Branchengepflogenheiten und verfügt über zahlreiche Branchenkontakte.

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    Hiermit willige ich ein, dass ich zum Zwecke der Beantwortung meines obigen Anliegens von der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft per Email kontaktiert werden darf. Die Einwilligung ist freiwillig und kann für die Zukunft widerrufen werden.



     
    Durch das Ausfüllen und Absenden des Kontaktformulars wird weder ein Mandatsvertrag geschlossen, noch werden dadurch Kosten ausgelöst. Ihre Angaben sind unverbindlich und dienen uns unter Anderem zur Vorab-Information, zur Vorbereitung der Kontaktaufnahme, zur Kontaktaufnahme, zur Vertragsanbahnung oder zur Erstellung eines Angebots.
     
    Ihre Angaben werden dem Stand der Technik entsprechend verschlüsselt übertragen. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie gemäß unserer Datenschutzerklärung.
     

    Kanzlei für Musikrecht: Wir halten Künstlern, Produzenten und Musikern den Rücken frei!

     

    Eine kompetente rechtliche Beratung von einem Musikanwalt, der die Branchengepflogenheiten kennt, ist im Musikgeschäft eine unabdingbare Voraussetzung, um sich rechtlich abzusichern und den Kopf für das kreative Schaffen frei zu haben. Als spezialisierte Musikanwaltskanzlei unterstützen wir Künstler, Produzenten und Musiker beratend zum Beispiel durch:

    • Rechtsberatung rund um die Gründung eines Musikmanagements, eines Labels, eines Musikverlages, einer Edition, eines Musikvertriebs, einer Künstlergruppe bzw. Band oder anderer Unternehmungen im Bereich der Musik- und Entertainmentbranche
    • Markenrechtliche Beratung zum Schutz von Marken (z. B. Schutz von Firmenname, Labelname, Künstlername, Bandname, Logos etc.) und anderen Leistungen (z. B. Werktiteln, Werken und geistigem Eigentum)
    • Vertretung gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) und Beratung zum Künstlersozialversicherungsrecht
    • Hilfe und Beratung bezogen auf Labelgründung, Labelcode, ISRC (BVMI) etc.
    • Beratung im Bereich Musikvertrieb und Online-Vertriebsrecht

    Rufen Sie uns an

    069 – 663 68 41 220

    Unsere Tipps im Musikrecht

    1. Vertragsprüfung durch einen versierten Musikanwalt: Lassen Sie musikrechtliche Verträge vor der Unterzeichnung immer von einem versierten Musikanwalt prüfen.

     

    Denn im Musikrecht spielt vor allem das Vertragsrecht eine wichtige Rolle. Dabei geht es typischerweise um Verträge zwischen Künstlern, Bands, Produzenten, Musikverlagen, Labels, Vertrieben, Tonträgerherstellern, Künstlermanagements, Agenturen und Konzertveranstaltern. Aber auch Kooperationsverträge z. B. zwischen Produzenten oder zwischen den Mitgliedern einer Band und Mietverträge in Bezug auf Proberäume, Tonstudios etc. Daneben spielen auch häufig Werk- und Dienstleistungsverträge eine wichtige Rolle, beispielsweise bei Auftragsproduktionen, Filmmusik, Werbemusik und Sounddesign. Solche Verträge sollten Sie unbedingt von einem spezialisierten Anwalt für Musikrecht aufsetzen bzw. vor der Unterzeichnung anwaltlich überprüfen lassen.

     

    Hierdurch können unfaire Vertragskonditionen, Knebelverträge, überlange Exklusivbindungen, unangemessene Regelungen bezogen auf die Vergütung und die wirtschaftliche Risikotragung und vieles mehr verhindert werden. Da wir als Anwalt für Musikrecht die branchentypischen vertraglichen Regelungen und Fallstricke kennen, wissen wir, worauf es ankommt.

     

     

    2. Lassen Sie Ihren Label-, Künstler- oder Bandnamen schützen

     

    Der Schutz der eigenen Marke wird gerade am Anfang der Karriere häufig vernachlässigt. Dadurch kommt es später nicht selten zu Streitigkeiten. Daher empfehlen wir Newcomern, aber auch etablierten Künstlern, Bands, Produzenten und Labels dringend, den eigenen Künstlernamen, den Firmennamen und das eigene Logo schützen zu lassen. Denn nur durch eine markenrechtliche Registrierung mit Weitblick kann man die eigene Marke schützen und gegen Nachahmer und Markenpiraterie verteidigen.

     

    Weitere Infos zum Markenschutz und zur Markenanmeldung finden Sie hier sowie in unserem Blogbeitrag „Logo, Bandname oder Künstlernamen schützen lassen – Markenschutz für Musiker, Künstler und Bands„.

    Bei Streitigkeiten: Als Kanzlei für Musikrecht „kämpfen“ wir für Sie außergerichtlich und vor Gericht!

    Als Musikanwalt vertreten wir bundesweit Mandanten aus dem Musikgeschäft und der Unterhaltungs- und Entertainmentindustrie außergerichtlich und vor Gericht.

     

    Unsere Leistungen im Bereich musikrechtlicher Streitigkeiten umfassen:

     

    • anwaltliche Vertretung im Rahmen von Vertragsverhandlungen zwischen Künstlern, Bands, Plattenfirmen, Managements, Musikautoren, Musikverlagen, Vertrieben, Agenturen, Veranstaltern etc.
    • außergerichtliche Vertretung bei Vertragsstreitigkeiten oder Abrechnungsstreitigkeiten
    • anwaltliche Vertretung vor Gericht (Prozessführung) z. B. zwecks Erlass einer einstweiligen Verfügung oder bei Klagen zur Durchsetzung von Urheberrechten und urheberrechtlichen Ansprüchen (z. B. Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz etc.)
    • Verteidigung und Rechtsdurchsetzung bei ungenehmigten Nutzungen, Rechtsverletzungen, Plagiaten und Piraterie
    • Kündigung von Künstlerverträgen, Managementverträgen und Verlagsverträgen

    Als Anwalt für Musikrecht erstellen oder überprüfen wir für Sie unter anderem folgende musikrechtlichen Verträge:

     

    Entertainmentrecht: Veranstaltung, Bühne, Unterhaltung, YouTube, Film, TV, Medien und Kultur

    Profitieren Sie von der Expertise Ihres Anwalts für Musikrecht:

     

     kompetente Rechtsberatung vom Experten 

     langjährige Expertise als Musikanwalt

     Branchenkenntnisse

     Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und bei

    Vertragsprüfung und Vertragsverhandlung

     persönlicher Ansprechpartner

     schnelle, lösungsorientierte Vorgehensweise

    Als Kanzlei für Musikrecht und Entertainmentrecht beraten wir unter Anderem Unternehmen, Veranstalter, Agenturen, Künstler-Managements und Künstler, aber auch Schauspieler, Influencer, Creators und Comedians in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Musik, Veranstaltungen, Bühne, Unterhaltung, Film, TV, Medien, Kultur und Influencer-Marketing.

     

    Aufgrund der speziellen rechtlichen Fragestellungen in diesen Bereichen ist es dringend zu empfehlen, einen kompetenten Anwalt für Musikrecht und Entertainmentrecht zu Rate zu ziehen, der die Branchengepflogenheiten kennt.