Anwalt für Wettbewerbsrecht

Anwälte für Wettbewerbsrecht in Frankfurt

Als Anwälte für Wettbewerbsrecht beraten und vertreten wir Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler, Gründer und Onlinehändler aus allen Branchen bei Abmahnungen und Wettbewerbsstreitigkeiten. Wir helfen Ihnen beispielsweise, wenn Sie mittels Abmahnung von einem anderen Marktteilnehmer wegen eines Wettbewerbsverstoßes in Anspruch genommen wurden. Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie auch, wenn Sie gegen das wettbewerbswidrige Verhalten von Mitbewerbern und Konkurrenten vorgehen möchten. Zum Schutz des Marktes und der Marktteilnehmer vor einem unlauteren Wettbewerbsverhalten eines Mitbewerbers bzw. Konkurrenten bietet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (sog. Lauterkeitsrecht) zahlreiche Möglichkeiten. Beispielsweise das Vorgehen mittels Abmahnung, Klage und einstweiliger Verfügung.

Unsere Dienstleistungen für Sie als Anwalt für Wettbewerbsrecht

 

Wettbewerbsverstöße sind einer der häufigsten Gründe für Abmahnungen und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten. Derjenige, der sich im Wettbewerb unlauter verhält und einen Wettbewerbsverstoß begeht, kann von Konkurrenten mittels Abmahnung z. B. auf Unterlassung und Erstattung der Rechtsverfolgungskosten in Anspruch genommen werden. Die Anwaltskosten können dabei schnell im vierstelligen bereich liegen. Laut einer aktuellen Umfrage von Trusted Shops sind fast 50% aller Onlinehändler und Webshops schon einmal abgemahnt worden.

 

Sie wurden abgemahnt und benötigen Hilfe? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

Unsere Anwälte beraten Sie kompetent in wettbewerbsrechtlichen Fragen und vertreten Sie bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Zu unserem Leistungsspektrum hierbei gehören:

 

 

Um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren, sollten Sie bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten unbedingt die Beratung durch einen versierten Anwalt für Wettbewerbsrecht in Anspruch nehmen. Dieser kennt sich in der komplizierten Materie des Wettbewerbsrechts aus und kann die Sach- und Rechtslage verlässlich beurteilen. Angefangen von Strategien in Bezug auf die Rechtsverteidigung gegen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung bis hin zur Durchsetzung von eigenen Ansprüchen gegen Mitbewerber wegen unlauterem Verhalten.

 

Gerne stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

Rufen Sie uns an

069 – 663 68 41 220

Tipps vom Profi, wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, prüfen unsere Anwälte für Wettbewerbsrecht gerne für Sie, ob die Abmahnung berechtigt ist und zeigen Ihnen Verteidigungsstrategien auf. Wenn Sie rechtlich mittels Abmahnung in Anspruch genommen wurden, ist es zunächst wichtig, Ruhe zu bewahren.

 

Sie wurden abgemahnt? Bitte beachten Sie bei Erhalt einer Abmahnung folgende Tipps:

 

  • schnell reagieren und umgehend einen Anwalt für Wettbewerbsrecht mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen
  • keine Fristen verstreichen lassen
  • unbedingt professionellen Rat beim spezialisierten Rechtsanwalt einholen
  • nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Abmahnenden oder dessen Rechtsanwaltskanzlei auf (erfahrungsgemäß reden sich viele Mandanten dabei „um Kopf und Kragen“)
  • keinesfalls ungeprüft Erklärungen gegenüber dem Gegner abgeben oder der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben
  • keine Zahlung an die Gegenseite leisten, ohne dies zuvor mit einem fachkundigen Anwalt abzustimmen
  • beseitigen Sie die in der Abmahnung gerügten Wettbewerbsverstöße nicht ohne Rücksprache mit einem Anwalt
  • lassen Sie sich anwaltlich vertreten
  • selbst dann, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Abmahnung berechtigt ist, lohnt es sich meistens, die Abmahnung durch einen fachkundigen Anwalt prüfen zu lassen

 

Als Anwalt für Wettbewerbsrecht sind wir bundesweit tätig, kennen die typischen Abmahngründe und wissen wie richtig zu reagieren ist. Profitieren Sie von unserem Know-How! Nehmen Sie am besten direkt mit uns Kontaktauf und übersenden Sie uns die erhaltende Abmahnung. Wir melden uns dann bei Ihnen mit einem unverbindlichen Angebot.

Vorgehen gegen Wettbewerbsverstöße von Konkurrenten und Mitbewerber

Wann liegen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht bzw. gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor?

Die Rechtmäßigkeit von Verhaltensweisen von Marktteilnehmern im Wettbewerb wird durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie durch europäische Richtlinien geregelt. Danach sind bestimmte Verhaltensweisen unzulässig, da sie als unlauter gelten.

 

Unlautere Verhaltenweisen bzw. unzulässige geschäftliche Handlungen, die Wettbewerbsverstöße darstellen, können demnach beispielsweise in folgenden Fällen vorliegen:

  • fehlende Pflichtangaben bei bestimmten Waren oder Dienstleistungen
  • fehlende Angaben zum Widerrufsrecht im Bereich E-Commerce
  • Verletzung von Informationspflichten (z. B. zu wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistung, zum Gesamtpreis der Ware, zu Lieferzeiten, zu Fracht-, Liefer- oder Versandkosten etc.)
  • Verstöße gegen die DSGVO
  • Verstöße gegen die Preisangabenverordnung
  • Rechtsbruch gemäß § 3a UWG (einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandeln, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln)
  • irreführende Werbung (z. B. durch unwahre oder durch sonstige zur Täuschung über die Herkunft geeignete Angaben)
  • unwahre Angaben über bestimmte Waren oder Dienstleistungen
  • fehlendes oder falsches Impressum
  • gezielte Behinderung von Wettbewerbern
  • bestimmte Fälle von Nachahmungen der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers
  • Werbung mit Selbstverständlichkeiten
  • die Verwendung von Gütezeichen, Qualitätskennzeichen oder Ähnlichem ohne die erforderliche Genehmigung
  • Verschleierung des Werbecharakters geschäftlicher Handlungen
  • die in eine Werbung einbezogene unmittelbare Aufforderung an Kinder, selbst die beworbene Ware zu erwerben oder die beworbene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu veranlassen
  • unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, der Verbraucher habe bereits einen Preis gewonnen oder werde ihn gewinnen
  • bestimmte Fälle vergleichender Werbung
  • unzumutbare Belästigung eines Marktteilnehmers (z. B. unaufgefordertes Zusenden von Werbe-Emails)
  • Zuwiderhandlungen gegen Marktverhaltensregeln aus Spezialgesetzen, die besondere Pflichten für bestimmte Branchen (z. B. Kosmetikbranche, Pharmabranche, Lebensmittelbranche, Elektronikbranche, Onlinehandel, Schmuck) regeln (sog. Sonderwerberecht)

Möglichkeiten des Vorgehens gegen Konkurrenten und Mitbewerber, die sich wettbewerbswidrig verhalten

Wenn sich Ihre Konkurrenten und Mitbewerber wettbewerbswidrig verhalten, können Sie sich dagegen zur Wehr setzen. Bei Wettbewerbsverstößen durch die Konkurrenz können Ihnen unter anderem Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und ggf. auf Auskunft und ggf. Schadensersatz zustehen. Flankiert werden diese Ansprüche in bestimmten Fällen durch einen Anspruch auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten (Abmahnkosten). Der Mitbewerber, der sich unlauter verhält und von Ihnen deshalb auf Unterlassung etc. in Anspruch genommen wird, muss Ihnen also unter Umständen auch Ihre Rechtsanwaltskosten erstatten.

 

Das Gesetz sieht vor, dass Ansprüche wegen wettbewerbswidrigem Verhalten zunächst außergerichtlich mittels einer sog. Abmahnung geltend gemacht werden sollen. Durch die wettbewerbsrechtliche Abmahnung soll dem Konkurrenten die Gelegenheit gegeben werden, den Wettbewerbsverstoß abzustellen und sich zur künftigen Unterlassung zu verpflichten. Durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hat derjenige, der sich wettbewerbswidrig verhält, die Möglichkeit eine außergerichtliche Streitbeilegung herbeizuführen. Dies soll der Prozessökonomie dienen d.h. hierdurch sollen Gerichtsverfahren vermieden werden. Die Abmahnung als Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung dient somit dem wohlverstandenen Eigeninteresse des Abgemahnten an der Vermeidung einer zeit- und kostenintensiven, gerichtlichen Auseinandersetzung.

 

Sie möchten Ihrerseits gegen Wettbewerbsverstöße Dritter vorgehen und suchen einen kompetenten Anwalt für Wettbewerbsrecht?

 

Selbstverständlich unterstützen wir Sie mit unserer Kompetenz im Bereich des Wettbewerbsrechts, wenn Sie gegen unlautere Verhaltensweisen Ihrer Mitbewerber oder Konkurrenten vorgehen möchten. Hierbei sprechen wir für Sie erforderlichenfalls eine Abmahnung gegenüber Ihrer Konkurrenz aus und machen Ihre Ansprüche gegebenenfalls vor Gericht mittels einstweiliger Verfügung oder Klage geltend.

 

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WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Anwalt für Wettbewerbsrecht in Frankfurt am Main

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Rechtsverteidigung und Abwehr von Abmahnungen
Vorgehen gegen Wettbewerbsverstöße der Konkurrenz
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Kontakt

Gerne stehen Ihnen unsere Anwälte als kompetente Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um das Wettbewerbs- und Lauterkeitsrecht und wegen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zur Verfügung. Über die Kosten unserer Beauftragung informieren wir Sie gerne vorab. Übersenden Sie uns die Abmahnung. Wir melden uns dann unverbindlich mit einem Angebot.

 

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