Hintergrund-Informationen

Geistiges Eigentum wie z.B. Musik, Filme, Hörbücher, Texte, Computerprogramme sind in Deutschland insbesondere nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Danach ist der Urheber bzw. der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte exklusiv dazu berechtigt, das geistige Gut zu nutzen bzw. zu verwerten (z.B. durch Veröffentlichung, Vervielfältigung etc.). Berechtigte im Bereich der Musik sind z.B. Komponisten, Texter oder eine Plattenfirma (Tonträgerhersteller).

Werden das Urheberrecht oder die einem Rechteinhaber zustehenden ausschließlichen Nutzungsrechte von einem Dritten verletzt (z.B. durch illegales Filesharing), stehen dem geschädigten Rechteinhaber Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz sowie weitere Ansprüche (z.B. auf Auskunft und Erstattung der Rechtsverfolgungskosten) gegenüber dem Schädiger zu (vgl. §§ 97 ff. UrhG).

Darüber hinaus stellen Urheberrechtsverletzungen auch Straftaten dar und können, wenn sie zur Strafanzeige gebracht werden, mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden (vgl. §§ 106 ff. UrhG).

Trotz der eindeutigen Rechtslage wird geistiges Eigentum heutzutage insbesondere im Internet ständig und massenhaft verletzt. Dies geschieht – anders als noch die Tonträgerpiraterie in den 80er und 90er-Jahren – vorwiegend durch Privatpersonen über dezentrale Peer-to-Peer-Netzwerke (verharmlosend als „Tauschbörsen“ bezeichnet) wie z.B. eMule, eDonkey, Bit-Torrent und über sog. Sharehoster bzw. Filehosterdienste wie z.B. Rapidshare und Megaupload. Durch die dort stattfindenden unbefugten Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke (z.B. Musikalben, Filme, Software etc.) werden die betroffenen Kreativbranchen in ihrer Rechteverwertung massiv beeinträchtigt und es entstehen immense wirtschaftliche Schäden. Betroffen sind davon vor allem die kreativ Schaffenden, aber auch der gesamte Industriezweig der Medien- und Unterhaltungsbranche.

Der rechtliche Schutz des geistigen Eigentums ist aber nicht nur für die Existenzsicherung der Kreativwirtschaft und der dort tätigen Personen wichtig, sondern auch für den Erhalt kultureller Vielfalt und für den Wissensstandort Deutschland von essentieller Bedeutung.

Die Zahl derjenigen, die geschützte Inhalte wie Musik oder Filme rechtswidrig im Internet verbreiten wird in Deutschland nach Maßgabe der aktuellen „Brenner-Studie“ der GfK (Brenner-Studie 2010) auf zwischen 4,4 (2005) und 2,9 (2009) Mio. Personen geschätzt. Über 90% der im Bit-Torrent-Netzwerk verfügbaren Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und werden dort illegal verbreitet.

Eine im März 2010 von der Internationalen Handelskammer veröffentlichte Studie zu den Auswirkungen illegaler Downloads auf die deutsche und europäische Kreativwirtschaft kommt zu dem Ergebnis, dass die illegale Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet allein in Deutschland im Jahr bei Produktion und Vertrieb von Spielfilmen, TV-Serien, Musik und Software einen Schaden von 1,2 Milliarden Euro verursacht und damit rund 34.000 Arbeitsplätze kostet.

Der europäische Gesetzgeber sieht dringenden Handlungsbedarf, um die Durchsetzung geistigen Eigentums im Internet zu verbessern, da “das schiere Volumen und der finanzielle Wert der Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums alarmierend” seien.

Weitergehende Informationen zu Zahlen und Fakten bieten folgende Veröffentlichungen:

- DCN-Studie (Studie der GVU und des Börsenvereins des deutschen Buchhandels zur digitalen Content-Nutzung 2011)
- Studie der Internationalen Handelskammer (3/2010)
- Europäische Kommission: Evaluierungsbericht zur Durchsetzungsrichtlinie vom 22.12.2010
- Studie der University of Ballarat (AFACT-Studie)
- Brennerstudie 2010
- ARD-ZDF-Onlinestudie

Durch illegale Nutzungs- und Verwertungsvorgänge im Internet entstehen immense wirtschaftliche Schäden. In der Musikbranche leiden viele Musiker, Bands, Sänger, Komponisten, Künstler und Interpreten besonders darunter, dass die Ergebnisse ihres geistigen Schaffens zwar nach wie vor gerne konsumiert werden, aber immer seltener dafür bezahlt wird. Unweigerliche Folge davon ist, dass Musiker, Bands und Künstler, ihre Tätigkeit auf Dauer einstellen müssen, da diese ihnen ein zum Leben notwendiges Einkommen nicht mehr ermöglicht. Folge davon ist eine Verarmung nicht nur der kreativ Schaffenden, sondern der gesamten Kultur und der kulturellen Vielfalt. Vor diesem Hintergrund sind die Bemühungen der Rechteinhaber zu sehen, den massenhaften Rechtsverstößen mit den ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln entgegenzuwirken und gegen Rechtsverletzungen vorzugehen.

Leider hat das Urheberrecht und das geistige Schaffen in Deutschland immer noch nicht den Stellenwert erreicht, der ihm gebührt. Anders lässt sich nicht erklären, warum der Gesetzgeber anstelle eines verschärften Schutzes der Urheber, die Rechtsdurchsetzung erschwert und damit Rechtsverletzungen in einigen Bereichen faktisch legalisiert, diese quasi salonfähig gemacht hat. Hier sind der Gesetzgeber, Verbände und Rechtsprechung sowie die Politik dringend gefragt. Einerseits muss die Sensibilisierung für den Wert und Erhalt geistigen Eigentums vorangetrieben werden. Andererseits müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden, um Rechtsverletzungen einzudämmen und Ansprüche gegenüber Rechtsverletzern effektiv durchzusetzen und das Verständnis für Urheberrechte als Eigentumsrechte zu stärken. Populismus ist hier fehl am Platz. Geiz ist eben nicht geil, sondern geht auf Kosten anderer.