Sie haben eine einstweilige Verfügung von uns bekommen?


Ihnen wurde vom Gerichtsvollzieher eine Einstweilige Verfügung zugestellt? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Was ist eine einstweilige Verfügung?

Eine einstweilige Verfügung dient der (vorläufigen) gerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen im Wege des Eilrechtsschutzes. Sie wird insbesondere eingesetzt, wenn ein Rechtsverstoß noch andauert oder dessen Wiederholung droht und dieser Zustand schnellstmöglich beendet werden soll. Durch die einstweilige Verfügung wird dem Unterlassungsschuldner, also dem Rechtsverletzer durch Gerichtsbeschluss untersagt, das betreffende Werk öffentlich zugänglich zu machen. Im Falle des wiederholten Verstoßes drohen Ordnungsgeld (bis 250.000,00 €) oder Ordnungshaft.

Warum wurde gegen mich eine einstweilige Verfügung erwirkt?

Eine einstweilige Verfügung erwirken wir gegen Rechtsverletzer, die auf eine Abmahnung entweder nicht reagiert haben oder keine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben. Derjenige, der keine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, macht die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche des Schutzrechtsinhabers erforderlich. Im Bereich der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Filesharingnetzwerken greifen viele Rechteinhaber immer häufiger zum Instrument der einstweiligen Verfügung, wenn eine außergerichtliche Streitbeilegung im Rahmen der Abmahnung nicht zu Stande kommt.

Warum hafte ich als Anschlussinhaber überhaupt auf Unterlassung?

Wenn über einen bestimmten Internetanschluss eine Rechtsverletzung festgestellt wird, besteht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber diese Rechtsverletzung begangen hat. Selbst dann, wenn sich herausstellen sollte, dass die Rechtsverletzung von einem Dritten (z.B. Haushaltsmitglied, Kind, Ehegatte, Freund etc.) begangen wurde, ist der Anschlussinhaber verantwortlich, wenn er seinen Anschluss nicht vor unbefugter Benutzung durch Dritte ausreichend gesichert hat. Den Anschlussinhaber treffen bereits ab Inbetriebnahme eines Internetanschlusses sog. Sicherungs-, Prüf- und Überwachungspflichten. Werden diese verletzt (z.B. Betrieb eines ungeschützten WLAN) und wird dadurch eine Rechtsverletzung ermöglicht, ist der Anschlussinhaber für diese Rechtsverletzung verantwortlich. Er haftet als sog. Störer verschuldensunabhängig auf Unterlassen.

Warum entstehen mir durch eine einstweilige Verfügung so hohe Kosten?

Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens trägt die unterliegende Partei. Dies ist in der Regel der Anschlussinhaber, da dieser entweder als Täter oder jedenfalls als Störer der Urheberrechtsverletzung, die über seinen Anschluss begangen wurde, haftet. Bei Zugrundelegung üblicher Streitwerte in Urheberrechtssachen wegen illegalen Filesharings werden von den Urheberkammern der einschlägigen Landgerichte in ständiger Rechtsprechung Streitwerte von 6.000,- bis 50.000,- € festgesetzt. Dem Rechtsverletzer entstehen folglich durch die gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen mittels einstweiliger Verfügung regelmäßig erhebliche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Das erstinstanzliche Prozesskostenrisiko kann je nach Ausmaß und Schwere der Rechtsgutsverletzung mehrere tausend Euro betragen.

Kann gegen mich auch eine einstweilige Verfügung erlassen werden, wenn ich vorher eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben habe?

Sog. modifizierte Unterlassungserklärungen (kurz: „mod. UE“) erfüllen teilweise nicht die Anforderungen, um den Verletzten ausreichend abzusichern. Es kann daher sein, dass trotz Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgrund deren unzureichenden Formulierung eine gerichtliche Durchsetzung mittels einstweiliger Verfügung droht.

Ist die Angelegenheit mit Erlass der einstweiligen Verfügung erledigt?

Die einstweilige Verfügung dient nur einer vorläufigen Regelung der Angelegenheit. Der Antragsgegner kann die Sache durch Abgabe einer sog. Abschlusserklärung endgültig beenden. Wird eine Abschlusserklärung nicht abgegeben, ist der Antragsteller gezwungen, die vorläufige Regelung durch ein entsprechendes Klageverfahren abzuschließen. Hierdurch entstehen weitere erhebliche Kosten.

______________________________

Dieser Fragen- und Antwortenkatalog erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die enthaltenen Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Es wird aber darauf hingewiesen, dass einzelne der aufgeworfenen rechtlichen Fragen in der Literatur und/oder Rechtsprechung kontrovers diskutiert werden. Sämtliche Angaben verstehen sich daher ohne Gewähr. Diese Informationen können eine Beratung durch einen fachlich versierten Rechtsanwalt nur bedingt ersetzen. Wenn Sie eine Einstweilige Verfügung erhalten haben, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.