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STUDIE ZUR DIGITALEN CONTENTNUTZUNG (DCN-STUDIE) 2012

Die jährlich vom Bundesverband Musikindustrie e.V., der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. in Auftrag gegebene Studie zur digitalen Contentnutzung 2012 (DCN-Studie) ist erschienen und kommt zu folgenden Erkenntnissen:

– 97% der Bevölkerung weiß, dass das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Medieninhalten über Peer-to-Peer-Netze (Tauschbörsen) nicht zulässig ist

– deutlich über zwei Drittel der Bevölkerung bewerten die bestehenden legale Onlineangebote von Musik, E-Books und filmischen Inhalten als ausreichend

– Streaming setzt sich zunehmend als Nutzungsform durch (insbesondere bei Filmen und TV-Serien), wobei häufig illegaale Stremingangebote genutzt werden (41% bei Filmen und 19% bei TV-Serien)

– Medieninhalte werden zu ca. 20% illegal herunter geladen und zu 37% in einer rechtlichen „Grauzone“ (nur 44% der Downloads finden auf legale Weise statt)

– 77% der Bevölkerung stimmen einer Sanktion in Form eines „Bußgeldes“ für Urheberrechtsverletzer zu (an Stelle von Internetsperren)

 

Link zur DCN-Studie 2012

Link zum Artikel „Mehrheit für Bußgelder statt Internetsperren„, der am 22.8.2012 bei Spiegel Online unter der Rubrik Netzwelt erschienen ist

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