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Bundesrechtsanwaltskammer spricht sich entschieden gegen die im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorgesehenen Änderungen des Urheberrechtsgesetzes aus

In einer ausführlichen Stellungnahme zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat sich die Bundesrechtsanwaltskammer nachdrücklich gegen die weitreichenden Änderungen des Urheberrechtsgesetzes ausgesprochen, die durch das geplante Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorgesehen sind.

Nach Auffassung der BRAK sind die Regelungen des Gesetzesentwurfs für ein Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken – „sieht man mal von den sprachlichen Unzulänglichkeiten abnicht zielführend und nicht nachvollziehbar„. Sie seien in vielerlei Hinsicht systemwidrig und würden obendrein teilweise gar keinen Sinn ergeben.

Die Stellungnahme der BRAK vom 8.3.2013 kann hier eingesehen werden .

 

 

 

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