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Bundesverband Musikindustrie: „Abmahndeckelung“ setzt ein falsches Signal in der Urheberrechtsdebatte

 

Die aktuelle Pressemitteilung des BVMI zum geplanten „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ sowie zu einer sog. „Abmahnkostendeckelung“ ist unter dem nachfolgenden Link abrufbar:

„Abmahndeckelung“ setzt ein falsches Signal in der Urheberrechtsdebatte

Prof. Dieter Gorny:

„Der Bundestagsbeschluss markiert das traurige Fazit einer fehlgeleiteten Urheberechtspolitik der Bundesregierung. War im Koalitionsvertrag noch zu lesen, dass das Schutzniveau für Urheber verbessert werden solle, wird nun auf den letzten Metern dieser Legislatur sogar das Gegenteil erreicht: Mit der sog. Abmahndeckelung wird die berechtigte zivilrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen – und damit das wesentliche Mittel der Rechtsdurchsetzung – drastisch beschnitten. Das ist umso prekärer als auch Alternativen zur Abmahnung, wie z.B. das Warnmodell, politisch ausgebremst wurden.“

 

Unser Kommentar:

Die Abmahndeckelung d.h. die Begrenzung des dem in seinen Rechten verletzten Urhebers dem Grunde nach zustehenden Erstattungsanspruches hinsichtlich der ihm zur Abwehr von Rechtsverletzung entstandenen Rechtsanwaltskosten der Höhge nach stellt das Sysem von Ursache und Wirkung auf den Kopf und führt dazu, dass der Verletzte die vom Verletzer verursachten Schäden zum Teil selbst bezahlen muss. Ein im sonstigen Schadensersatzrecht völlig unbekannte Konstrukt, dass weder gerecht, noch durchdacht zu sein scheint und verfassungs- und europarechtlich mehr als bedenklich ist.

RA Christian Weber

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