Taylor Swift zieht ihre Songs aus der Streaming-Portal Spotify zurück und begründet dies mit der unangemessen niedrigen Vergütung, die Musiker, Künstler, Urheber und Autoren als Gegenleistung für Ihr Schaffen von Spotify erhalten!
Veröffentlicht 07.11.2014
in Internetrecht & Onlinerecht, Musikrecht & Entertainmentrecht, News, Urheberrecht
Taylor Swift kommentiert ihre Entscheidung, ihre Songs nicht mehr über der Streaming-Portal Spotify zur Verfügung zu stellen wie folgt:
„I’m not willing to contribute my life’s work to an experiment that I don’t feel fairly compensates the writers, producers, artists, and creators of this music.“ TAYLOR SWIFT
Link zum Artikel im Magazin Variety
In der Tat erscheint die Vergütung, die Musiker, Künstler, Urheber und Autoren als Gegenleistung für Ihr Schaffen von Spotify erhalten, als erschreckend niedrig. Selbst für einige tausend Streams liegen die Urhebertantiemen nach den ersten Erfahrungen einiger Musikautoren im niedrigen Cent-Bereich.
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