Casting Vertrag

 

(Kandidatenvertrag für Castingshow)

Der sog. Kandidatenvertrag oder auch Casting Vertrag ist ein typischer Vertrag aus dem Bereich des Musik- und Showgeschäfts. Der Kandidatenvertrag wird üblicherweise im Rahmen sog. TV-Castingshows eingesetzt. Castingshows bzw. Talentshows (z. B. DSDS, The Voice, The Voice Kids etc.) sind aus der heutigen Medienlandschaft kaum mehr wegzudenken. Medienkonzerne nutzen diese Shows, um Künstler zu finden, die dem Publikum gefallen und um diese bekannt zu machen. Die Castingshow bzw. Talentshow stellt vor allen Dingen ein Marketinginstrumente der Musik- und Unterhaltungsindustrie dar.

 

Mit Hilfe des Kandidatenvertrages werden die Teilnehmer in der Regel langfristig exklusiv an ein Medienunternehmen bzw. ein Musiklabel gebunden (persönliche Exklusivität), um deren Musik und diese als Person („Celebrity“) zu vermarkten. Der Casting Vertrag stellt eine spezielle Vertragsform mit Elementen des Künstlerexklusivvertrages und auch des Darstellervertrages dar. Casting Verträge enthalten häufig Elemente aus weiteren Verträgen wie z.B. im Hinblick auf das Künstlerbooking und das Künstlermanagement sowie verlagsrechtliche Regelungen und die Einräumung weitgehender persönlichkeitsrechtlicher Befugnisse (Namensrecht, Bildnisrecht etc.).

Was ist ein Kandidatenvertrag bzw. ein Casting-Vertrag?

Unserer Erfahrung nach sind die dem Teilnehmer einer Castingshow angebotenen Kandidatenverträge oftmals sehr einseitig (zu Lasten des Teilnehmers bzw. Künstlers) vorformuliert und bzgl. der Rechteübertragung und der Pflichten des Teilnehmers sehr weitgehend.

 

Damit man als Teilnehmer nicht “seine Seele verkauft”, vor “bösen Überraschungen” geschützt ist und weiß, was die zahlreichen Regelungen in dem Kandidatenvertrag überhaupt bedeuten, ist eine vorherige anwaltliche Beratung und Vertragsprüfung unbedingt zu empfehlen. Insbesondere dann, wenn die Künstler (Castingshowteilnehmer) noch minderjährig sind, stellen sich diverse rechtliche Fragen.

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Für Fragen rund um das Musikrecht, Künstlerverträge und den Kandidatenvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Weber als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

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