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Europäisches Urheberrecht: Deutsch-Französische Erklärung zum Urheberrecht unterzeichnet

Deutschland und Frankreich haben eine Deutsch-Französische Erklärung zum Urheberrecht unterzeichnet.

 

Hintergrund zur deutsch-französischen Erklärung zum Urheberrecht

In der am 31.3.2015 unterzeichneten Erklärung haben die beiden Länder ihre Absicht bekräftigt, einen europäischen Rechtsrahmen zu schaffen, der sicherstellt, dass Kreative für ihre Werke angemessen vergütet werden und dass kulturelles Schaffen nachhaltig möglich bleibt.  Hintergrund ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Urheberrechts. Die beiden Länder wollen bei der Schaffung dieses europäischen Urheberrechts konstruktiv zusammenwirken.

Link zur deutsch-französischen Erklärung zum Urheberrecht vom 31.3.2015

 

Kommentar des Verfassers zur deutsch-französischen Erklärung zum Urheberrecht

Die Erklärung ist sehr zu begrüßen. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob bei der Entwicklung des europäischen Rechts tatsächlich die Interessen der Urheber ausreichend berücksichtigt werden und der Schutz der Rechte, der Voraussetzung für eine angemessene Vergütung von Urhebern und Kreativschaffenden ist, nach jahrelanger zum Teil hitzig geführter Urheberrechtsdebatte endlich wieder mehr in den Vordergrund rückt.  Nachdem die in den letzten Jahren insbesondere von Seiten der Verbraucherschützer und der Netz-Aktivisten einseitig geführt Urheberrechtsdebatte häufig dazu missbraucht wurde, unter dem Deckmantel des „freien Zugangs zur Information“ und des „Zensurverbotes“ einseitig „Nutzerinteressen“ in den Vordergrund der Debatte zu rücken, bleibt zu hoffen, dass der europäische Gesetzgeber diese Schieflage wieder entzerrt.

Nur dann, wenn geistiges Eigentum den Stellenwert erhält, der ihm gebührt, kann die Vielfalt in der Kultur und der Wissensstandort Deutschland gestärkt werden. Gratismentalität darf nicht der maßstab einer zeitgemäßen Urheberrechts- und Netzpolitik sein. Der Schutz des geistigen Eigentums hat auch im digitalen Umfeld seine Berechtigung, zumal geistige Schaffensprodukte der größte Wirtschaftsmotor der Bundesrepublik Deutschland sind.

 

(c) 02.04.2015, Rechtsanwalt Christian Weber

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