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Googles Transparenzbericht: Millionen Löschanfragen wegen Urheberrechtsverletzungen

Urheberrechtsverletzungen im Internet erreichen enorme Dimensionen

 

Wie groß das Problem von Urheberrechtsverletzungen im Internet ist, zeigt ein Blick auf den Google Transparenzbericht. Bereits im Oktober 2012 gingen bei Google rund 9 Millionen Anfragen ein, mit denen Rechteinhaber die Entfernung von URLs aus den Google-Suchergebnissen wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen verlangten.

 

Seitdem sind die Zahlen erheblich gestiegen. Nach den aktuellen Daten des Transparenzberichts wurden seit dem 10. März 2011 insgesamt bereits mehr als 17,9 Milliarden URLs zur Entfernung aus der Google-Suche gemeldet (Stand 21.8.2026).

 

Millionen Take-down-Requests – Woche für Woche

 

Die Größenordnung wird besonders deutlich, wenn man die Entwicklung der vergangenen Jahre betrachtet: Einzelne große Rechtevertretungsunternehmen beantragen teilweise die Entfernung von mehreren zehn Millionen URLs pro Woche. Der Schutz urheberrechtlich geschützter Werke im Internet ist damit längst zu einer Aufgabe geworden, die häufig nur noch durch automatisierte Verfahren und spezialisierte Dienstleister bewältigt werden kann.

 

Dabei ist wichtig: Eine erfolgreiche Anfrage führt grundsätzlich nicht dazu, dass der rechtsverletzende Inhalt selbst aus dem Internet verschwindet. Google entfernt bei einer berechtigten Urheberrechtsbeschwerde in erster Linie die betreffende URL aus seinen Suchergebnissen. Gegen die ursprüngliche Veröffentlichung oder Bereitstellung des Inhalts können daher weitere rechtliche Schritte erforderlich sein.

 

Löschung aus Google ist nicht gleich Löschung aus dem Internet

 

Für Urheber, Fotografen, Musiker, Autoren, Unternehmen und sonstige Rechteinhaber ist eine sogenannte Notice-and-Takedown-Anfrage deshalb nur ein möglicher Baustein bei der Durchsetzung von Urheberrechten. Je nach Einzelfall kann es erforderlich sein, zusätzlich gegen den Betreiber der Website, den Host-Provider oder unmittelbar gegen den Verletzer vorzugehen.

 

Der Google Transparenzbericht zeigt jedenfalls eindrucksvoll: Urheberrechtsverletzungen im Internet sind kein Randphänomen. Die Milliarden von gemeldeten URLs verdeutlichen, welche enorme praktische Bedeutung der Schutz geistigen Eigentums im digitalen Umfeld inzwischen hat.

 

Gesetzliche Grundlage für einen „Take-Down“

Das sogenannte Notice-and-Takedown-Verfahren beruht in den USA vor allem auf Section 512 des Digital Millennium Copyright Act (DMCA), 17 U.S.C. § 512. Die Vorschrift verpflichtet Online-Diensteanbieter nicht uneingeschränkt zur Löschung. Sie gewährt ihnen vielmehr unter bestimmten Voraussetzungen eine Haftungsprivilegierung („Safe Harbor“). Voraussetzung kann insbesondere sein, dass der Anbieter nach Zugang einer ordnungsgemäßen Urheberrechtsbeschwerde zügig tätig wird und das beanstandete Material entfernt oder den Zugang hierzu sperrt. Für Suchmaschinen und andere „Information Location Tools“ ist insbesondere 17 U.S.C. § 512(d) relevant.

Weiterführende Informationen

Den aktuellen Stand der von Google veröffentlichten Daten finden Sie im Google Transparenzbericht zu Urheberrechtsverletzungen. Informationen zum Notice-and-Takedown-Process in den USA finden Sie beim US-Copyright-Office.

 

 

Autor: Rechtsanwalt Christian Weber

veröffentlicht: 21.11.2012

zuletzt aktualisiert: 21.8.2026

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