Anwaltliche Beratung zum IT-Vertrag und zum Softwarevertrag

Software- und IT-Verträge regeln das Verhältnis zwischen einem Auftraggeber und einem Dienstleister aus dem IT-Bereich in Bezug auf die Erstellung, Anpassung, Wartung oder Weiterentwicklung einer Software bzw. eines Computerprogramms. Der Begriff IT-Vertrag ist darüber hinaus ein Überbegriff für Verträge in Bezug auf alle möglichen IT-Dienstleistungen. Darunter fallen folglich nicht nur Softwareverträge (z. B. Softwareentwicklungsvertrag, Software-Erstellungsvertrag, Software-Lizenzvertrag und Software-Überlassungsvertrag), sondern häufig auch sonstige Verträge über Dienstleistungen im IT-Bereich (Entwicklung, Einrichtung oder Anpassung von Hardware, Netzwerk, Internet, Datenbanken, Hosting, Cloud-Computing, Systemadministration etc.).

Unser Service als Anwalt im Bereich Software-Vertrag und IT-Vertrag

Vertragstypen bei Softwareverträgen

 

Bei Softwareverträgen kann es sich um Kauf-, Werk-, Miet- oder auch um Leasing- oder Mischverträge handeln, in der Regel mit lizenz- oder urheberrechtlichen Besonderheiten. Dabei kommt es jeweils auf die tatsächlichen Einzelfallumstände und die primär geschuldete Leistung an.

 

 

Regelungsinhalt von Software- und IT-Verträgen

 

In einem IT-Vertrag werden häufig folgende Dienstleistungen und deren Vergütung geregelt:

 

  • Erstellung, Entwicklung oder Überlassung von Software (Softwareverträge)
  • Verträge über „Standardsoftware“ (ggf. mit Übernahme zusätzlicher, individueller Leistungen bzw. Anpassungen)
  • Software-Pflege und Software-Wartung
  • Application Service Providing (Bereitstellung von Software über das Internet)
  • Erstellung von Websites (Programmierung, SEO)
  • Einrichtung und/oder Überlassung von Hardware
  • Einrichtung von IT-Infrastruktur
  • Aufbau von Netzwerken und/oder Datenbanken
  • Hosting

 

 

Pflichtenheft

 

Wichtig ist bei der Softwareentwicklung ein detailliertes sog. Pflichtenheft, das die Anforderungen an das IT-Produkt sowie sonstige Obliegenheiten der Vertragsparteien genau beschreibt. Je nach Art und Umfang eines IT-Projekts sind daneben viele weitere Aspekte wichtig und sollten im IT-Vertrag möglichst genau festgehalten werden, beispielsweise Fertigstellungstermine, Regelungen zur Gewährleistung, der Umfang etwaiger Update- und Wartungspflichten etc..

 

 

Anwaltliche Beratung bei der Vertragserstellung

 

Da es bei der Abwicklung und Durchführung von Software- und IT-Projekten häufig zu Streitigkeiten kommt, empfiehlt es sich bereits bei der Vertragserstellung bzw. Vertragsprüfung dringend, einen fachkundigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der sowohl Erfahrungen im Urheberrecht, im Lizenzvertragsrecht und speziell im IT-Vertragsrecht hat. Durch einen guten Vertrag können oftmals Streitigkeiten vermieden werden.

 

 

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