Casting Vertrag vom Anwalt kurz erklärt
(Kandidatenvertrag für Castingshow)
(Kandidatenvertrag für Castingshow)
Der sog. Kandidatenvertrag oder auch Casting Vertrag ist ein typischer Vertrag aus dem Bereich des Musik- und Showgeschäfts. Der Kandidatenvertrag wird üblicherweise im Rahmen sog. TV-Castingshows eingesetzt. Castingshows bzw. Talentshows (z. B. Rap La Rue, DSDS, The Voice, The Voice Kids etc.) sind aus der heutigen Medienlandschaft kaum mehr wegzudenken. Medienkonzerne nutzen diese Shows, um Künstler*innen zu finden, die dem Publikum gefallen und diese bekannt zu machen. Die Castingshow bzw. Talentshow stellt vor allen Dingen ein Marketinginstrumente der Musik- und Unterhaltungsindustrie dar.
Mit Hilfe des Kandidatenvertrages werden die Teilnehmer*innen in der Regel langfristig exklusiv an ein Medienunternehmen bzw. ein Musiklabel gebunden (persönliche Exklusivität), um deren Musik und die Künstlerpersönlichkeit zu vermarkten. Der Casting Vertrag stellt eine spezielle Vertragsform mit Elementen des Künstlerexklusivvertrages und auch des Darstellervertrages dar. Casting Verträge enthalten häufig auch noch Zusatzvereinbarungen mit Elementen aus weiteren Vertragstypen wie z.B. im Hinblick auf das Künstlerbooking und das Künstlermanagement sowie verlagsrechtliche Regelungen und die Einräumung weitgehender persönlichkeitsrechtlicher Befugnisse (Namensrechte, Bildnisrechte, Markenrechte, Merchandisingrechte etc.). Bei solchen 360-Grad-Vrträgen stellt sich oftmals die Frage der Einseitigkeit und der unangemessenen Benachteiligung der Künstler*innen.
Unserer Erfahrung nach sind die dem Teilnehmer einer Castingshow angebotenen Kandidatenverträge oftmals sehr einseitig (zu Lasten der Teilnehmer*innen bzw. Künstler*innen) vorformuliert und bzgl. der Rechteübertragung, der Exklusivität, der Dauer, der engen Bindung und weiterer Pflichten sehr weitgehend. Wenn die Künstler*innen (Castingshowteilnehmer*innen) noch minderjährig sind, stellen sich diverse weitere rechtliche Fragen.
Damit man als Teilnehmer*in nicht “seine Seele verkauft”, vor bösen Überraschungen geschützt ist und weiß, was die zahlreichen Regelungen in dem Kandidatenvertrag überhaupt bedeuten, ist eine vorherige anwaltliche Beratung und eine Vertragsprüfung vor der Unterzeichnung unbedingt zu empfehlen.
Für Fragen rund um das Musikrecht, Künstlerverträge und den Kandidatenvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Weber als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
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