
Künstlernamen schützen lassen – Wie kann man einen Künstlernamen als Marke eintragen lassen?
Einen Künstlernamen und einen Bandnamen kann man durch eine Markenanmeldung umfassend schützen lassen. Für einen optimalen Schutz kann man neben dem Künstlernamen auch ein Künstlerlogo oder ein Band Logo als Marke eintragen lassen. Die zuverlässigste Art, einen Künstlernamen zu schützen, ist es, den Künstlernamen als Marke anmelden zu lassen. Die Eintragung als Marke erfolgt durch eine entsprechende Anmeldung beim zuständigen Markenamt.
Warum sollte man seinen Künstlernamen eintragen lassen?
Künstler- oder Bandnamen werden über eine lange Zeit und mit viel Herzblut aufgebaut und verkörpern einen hohen wirtschaftlichen Wert. Diesen gilt es rechtlich zu schützen. Wir empfehlen allen Künstlern und Bands grundsätzlich, ihren Namen schützen zu lassen. Den Namen als Marke eintragen zu lassen hat gleich mehrere Vorteile. Im Zuge der Anmeldung und einer Vorab-Recherche zu ähnlichen und identischen Marken lässt sich frühzeitig erkennen, ob man den Wunschnamen überhaupt verwenden darf oder, ob ggf. Dritte schon eine entsprechende Marke eingetragen haben. Wenn andere bereits ältere Rechte erworben inne haben, weil sie eine entsprechende Marke haben eintragen lassen, kann es zu Streitigkeiten kommen. Im schlimmsten Fall droht ein Verbot der Nutzung des Namens bzw. Zeichens.
Ein prominentes Beispiel für eine Band, die ihren Bandnamen vorab nicht ausreichend rechtlich abklären ließ, war in den neunziger Jahren die „Band ohne Namen“. Die zunächst unter dem Namen „Die Allianz“ gegründete Band verlor gegen die gleichnamige Versicherungsgesellschaft einen Rechtsstreit, musste sich danach umbenennen und wählte dann den Bandnamen „Band ohne Namen“ (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Band_ohne_Namen). Aber Markenrechtsstreiten sollte man nicht nur deshalb versuchen zu vermeiden. Denn Streitigkeiten über Markenrechte sind auch schlichtweg teuer. Die unterliegende Partei eines Rechtsstreites muss in der Regeln die gesamten Kosten des Verfahrens tragen. Zur Vermeidung kostspielige Markenrechtsstreitigkeiten ist es daher ratsam, vorab eine professionelle Markenähnlichkeitsrecherche durchführen zu lassen und auf diese Weise abklären zu lassen, ob der Wunschname bzw. das Wunschzeichen die Rechte an einer eingetragenen Marke verletzt.
Künstlernamen schützen zu lassen – Grundlage für rechtliche Maßnahmen bei Produktfälschungen und Plagiaten
Auch die Themen Nachahmungen und Plagiate können in Bezug auf Künstlernamen und Logo ein großes Ärgernis sein. Beispielsweise dann, wenn gefälschte Fanartikel und Merchandisingprodukte verkauft werden. Auch hier hilft es, den Künstlernamen als Marke schützten zu lassen. Denn, wer seinen Künstlernamen eintragen lässt d.h. als Marke schützen lässt, kann sich rechtlich auf Grundlage der ihm als Markeninhaber zustehenden Ausschließlichkeitsrechte gegen Produktfälschungen, Nachahmungen und Plagiate zur Wehr setzen. Der Inhaber des Markenrechts kann grundsätzlich anderen die Nutzung eines identischen oder ähnlichen Namens oder Kennzeichens im geschäftlichen Verkehr für identische oder ähnliche Produkte bzw. Leistungen untersagen. Dadurch kann derjenige, der seinen Namen als Marke eintragen lässt, beispielsweise gegen das Anbieten von gefälschten Merchandisingartikeln vorgehen und verhindern, dass ein Konkurrent unter demselben oder einem verwechslungsfähigen (ähnlichen) Namen auftritt oder Musik veröffentlicht. Hierdurch wiederum können Verwechslungen und Fehlzuordnungen (beispielsweise von Streams und Lizenzgeldern bei Spotify und YouTube verhindert werden.
Wann sollte man seinen Künstlernamen als Marke registrieren lassen?
Hat man sich für einen Künstlernamen entschieden, ist es ratsam, diesen zeitnah rechtlich schützen zu lassen. Wir empfehlen den Gang zum Markenanwalt, um den eigenen Künstlernamen als Marke schützen zu lassen, so früh wie möglich. Zwar hat man, wenn man am Anfang seiner Karriere als Künstler oder Band steht, häufig alles andere im Kopf als „Bürokratie“ oder juristische Dinge wie eine Markenanmeldung. Dennoch ist ein frühzeitiger Markenschutz sinnvoll. Hierdurch können rechtliche Nachteile und spätere Streitigkeiten vermieden werden.
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Hat es auch Vorteile für das Merchandising, den Künstlernamen schützen zu lassen?
Künstlernamen bzw. Künstlermarken haben in den letzten Jahren mit Blick auf das Thema Merchandising und im Bereich Brand-Partnership immer mehr wirtschaftliche Bedeutung für Künstler und Bands erlangt. Ein nicht unerheblicher Teil der Einkünfte von Künstlern und Bands werden über den Verkauf von Merchandising und durch Lizenzvergaben in Bezug auf den Künstlernamen bzw. die Künstlermarke erzielt.
In welchen Ländern kann man seinen Künstlernamen durch eine Markeneintragung schützen lassen?
Eine eingetragene Marke verleiht dem Markeninhaber immer einen territorial begrenzten Schutz. Dieser Markenschutz ist begrenzt auf das Gebiet des jeweiligen Staates oder der Staatengemeinschaft, in welchen oder welchem man seinen Künstlernamen eintragen lässt. Es gibt beispielsweise deutsche Marken und europäische Marken (sog. Unionsmarken). Durch eine deutsche Marke ist Ihr Künstlername in Deutschland geschützt. Mit einer Unionsmarke ist Ihr Künstlername innerhalb der EU geschützt.
Wenn man seinen Künstlernamen durch eine sog. Basismarke (z.B. eine nationale Marke oder eine Unionsmarke) geschützt hat, kann man seinen Markenschutz auch noch durch eine sog. internationale Registrierung über die WIPO (World Intellectual Property Organization) auf die andere Länder erstrecken. Dadurch kann man den markenrechtlichen Schutz des Künstlernamens auf weitere Territorien erweitern.
Wenn Sie selbst deutschsprachiger Künstler sind oder deutschsprachige Künstler oder Bands managen oder vertreten, bietet es sich an, den Künstlernamen für die Gebiete in Deutschland, Österreich, Schweiz (sog. DACH-Region) anzumelden.
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Weitere Infos und Tipps zum Thema Markenschutz und zur Markenanmeldung
Weitergehende Informationen rund um das Thema Markenschutz und Markenanmeldung finden Sie in unserem „FAQ Marke anmelden“ sowie in unseren „Top 10 Tipps zum Markenschutz“.
Unsere Anwälte beraten Sie gerne zu allen rechtlichen Fragen des Schutzes von Künstlernamen und zur Markenanmeldung. Wir beraten und vertreten Künstler auch im Musikrecht.
© Rechtsanwältin Isabelle B. Lehmann und Rechtsanwalt Christian Weber, WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, 24.04.2023 [UPDATE 27.03.2025]
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