Künstlerquittung

Was ist eine Künstlerquittung?

Die Künstlerquittung ist ein Vertrag aus dem Bereich des Musikrechts. Es handelt sich um die „kleine Variante“ des nicht-exklusiven Künstlervertrages und dient – ähnlich wie der Künstlervertrag – üblicherweise dazu, dass ein Auftraggeber (z. B. Produzent) sich von einem Studiomusiker bzw. Sessionmusiker oder Studiosänger die Rechte an dessen Darbietung bzw. die Rechte zur Verwertung der Aufnahmen der Darbietungen übertragen lässt. Üblicherweise geschieht dies gegen eine Pauschalvergütung (sog. flat-fee) .

 

Eine Künstlerquittung kommt in der Praxis z. B. häufig bei Demo-Sänger(inen), Backround-Sängern oder Studiomusikern (wie Studiogitarristen, Bassisten, Keyboardern etc.) zum Einsatz.

 

Da es sich bei den Darbietungen in diesen Fällen eher um eine „handwerkliche“ Leistungen des jeweiligen Musikers handelt und dieser bis zu einem gewissen Grad „austauschbar“ ist, sind die Musikergagen hierbei üblicherweise verhältnismäßig niedrig und werden auf Basis der Anzahl der eingespielten Songs oder auf Stundenbasis berechnet. Umsatzbeteiligungen bzw. Override-Points sind hier eher selten. Erfahrene und erfolgreiche Session-Musiker erhalten aber manchmal auch Beteiligungen an den Erlösen aus der Verwertung der Aufnahmen.

Welche Regelungen enthält eine Künstlerquittung?

Eine Künstlerquittung enthält typischerweise Regelungen zu folgenden Punkten:

 

  • Vertragsgegenstand: Pflicht des Künstlers, ein oder mehrere musikalische Werke zum Zwecke der Aufnahme darzubieten (Gesang) bzw. einzuspielen (Studiomusiker)
  • Datum und Ort der Aufnahmen
  • Pflicht, die Darbietungen so oft zu wiederholen, bis ein künstlerisch einwandfreier „Take“ bzw. eine mangelfreie Darbietung aufgenommen ist
  • Rechteeinräumung: die umfassende Einräumung von Rechten des Künstlers bezüglich der diesem als ausübenden Künstler zustehenden Leistungsschutzrechte an seiner Darbietung
  • Pflichten des Auftraggebers (Produzenten) wie z. B. die Zahlung einer angemessenen Vergütung (Künstlerhonorar/Pauschalvergütung)
  • ggf. die Pflicht zur Nennung des Künstlers in den sog. Credits

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