OLG Köln 6 W 81/12: Eltern haften auch bei Filesharing durch volljährige Kinder
Eltern haften nach Auffassung des OLG Köln sowohl bei Rechtsverletzungen minderjähriger Kinder (siehe hierzu unsere Blogbeiträge vom 6.4.2012 sowie die Entscheidung des OLG Köln vom 23.3.2012, Az. 6 U 67/11), als auch bei volljährigen Kindern wegen Verletzung der Überwachungspflicht (OLG Köln, Beschluss vom 4.6.2012, Az. 6 W 81/12). Auch bei volljährigen Kindern haben Eltern demnach bei der Überlassung eines Internetanschlusses wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Rechtsverletzungen entgegenzuwirken. Geschieht dies nicht, haften die Eltern (Anschlussinhaber) als Störer.
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