Honorarvereinbarung und Vergütungsmodelle
Wir bieten Mandanten folgende unterschiedlichen Vergütungsmodelle:
- Gesetzliche Gebühren (nach Gebührenordnung):
Die Abrechnung erfolgt nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) d. h. gegenstands- bzw. streitwertabhängig nach Gebührentabelle. Bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung des Mandanten dürfen die gesetzlichen Gebühren im Regelfall nicht unterschritten werden, so dass die gesetzlichen Gebühren in der Regel als Mindesthonorar vereinbart werden.
- Pauschales Beratungshonorar bei der Erstberatung:
Die kostengünstige Erstberatung besteht aus einem ersten Gespräch und der Erörterung der Sach- und Rechtslage mit dem Ziel, das Problem zu erfassen und den Umfang des Beratungsbedarfs zu bestimmen.
- Rechtsanwaltshonorar bei Rechtsberatung (Vergütungsvinbarung auf Stundensatzbasis):
Das Honorar berechnet sich nach dem tatsächlichen Zeit-/Arbeitsaufwand. Sie bezahlen nur den tatsächlichen Aufwand.
Abrechnung auf Grundlage eines im Vorfeld vereinbarten Pauschalhonorars. Pauschalhonorare bieten wir an, wenn sich der Umfang des Arbeitsaufwands von vornherein absehen lässt (z. B. bei Markenanmeldungen, Designanmeldungen und der Erstellung bestimmter Vertragstypen).
Da die Vereinbarung eines Erfolgshonorars nur ausnahmsweise im Einzelfall und nur begrenzt unter den engen Voraussetzungen des § 4a RVG gesetzlich zulässig ist, bieten wir in der Regel keine Vergütung auf Erfolgsbasis an. Insbesondere werden wir nicht auf Grundlage einer Erfolgsprovision tätig.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Honorar vorab. Erstkontakt kostenlos. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.