Rechtsanwaltshonorar und
Rechtsanwaltsgebühren

 

Die erste Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei sowie eine erste telefonische Einschätzung zu den voraussichtlich zu erwartenden Gebühren sind stets kostenfrei.

Rufen Sie uns an und schildern Sie uns unverbindlich Ihr Anliegen. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten.

Grundsätze eines fairen und transparenten Rechtsanwaltshonorars

 

 

  • Kostenkontrolle: Wir werden in der Regel erst nach Abschluss eines Mandatsvertrages bzw. einer Vergütungsvereinbarung (in Text oder Schriftform) tätig. In der Regel finden daher kostenauslösende Maßnahmen erst nach einer entsprechenden Vereinbarung über die Vergütung statt.

 

  • Wir bieten – je nach Art und Umfang der Beauftragung – verschiedene Vergütungsmodelle.

 

  • Unser Honorar richtet sich – je nach Tätigkeit – entweder nach einer individuellen Honorarvereinbarung (auf Stundensatz- oder Pauschalhonorarbasis) oder nach den gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren.

 

  • Eine Tätigkeit auf Grundlage einer „Erfolgsprovision“ bieten wir nicht an.

 

  • Die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind abhängig vom sog. Gegenstands- bzw. Streitwert.

 

  • Bei anwaltlicher Vertretung stellen die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG Mindesthonorare dar, die nur in wenigen Ausnahmefällen unterschritten werden dürfen (§ 49b Abs. 1 BRAO, § 4 Abs. 1 RVG). Der Gesetzgeber will hierdurch im Sinne der Rechtssuchenden die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen aufrechterhalten und ein „Preisdumping“ verhindern.

 

  • Bei einer Honorarvereinbarung richtet sich das Honorar in der Regel nach Zeitaufwand auf Stundensatzbasis. Die Kosten richten sich dabei nach dem Umfang bzw. Zeitaufwand der anwaltlichen Tätigkeit im jeweiligen Einzelfall. Die Abrechnung erfolgt minutengenau. Die Kosten sind dadurch transparent.

 

  • Gerne erhalten Sie von uns – soweit möglich – eine Vorabeinschätzung zum voraussichtlichen Aufwand, damit der zu erwartende Kostenrahmen für Sie vorhersehbar ist.

Honorarvereinbarung und Vergütungsmodelle

 

Wir bieten Mandanten folgende Vergütungsmodelle:

 

  • Rechtsanwaltshonorar auf Stundensatzbasis (Vergütungsvereinbarung)

Üblicherweise richtet sich das Honorar nach dem tatsächlichen Zeit-/Arbeitsaufwand und berechnet sich auf Grundlage eines Stundensatzhonorars. Eine Vergütung auf Stundensatzbasis bieten wir in allen Bereichen der Rechtsberatung, der Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung und im Bereich der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung. Wir rechnen dabei minutengenau ab. Sie bezahlen also nur den tatsächlichen Aufwand. Im Falle der gerichtlichen Vertretung wird die streitwertabhängige gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) als Mindesthonorar vereinbart. Dies ist erforderlich, da die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden dürfen.

 

  • Gesetzliche Gebühren (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)

Bei einer Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren gelten grundsätzlich die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die gesetzlichen Gebühren sind dabei gegenstands- bzw. streitwertabhängig. Bei der  gerichtlichen Vertretung des Mandanten dürfen die gesetzlichen Gebühren des RVG nicht unterschritten werden.

 

  • Festpreis (Pauschalhonorar)

Bestimmte Leistungen können wir Ihnen auf Grundlage eines im Vorfeld vereinbarten Pauschalhonorars anbieten. Dies insbesondere dann, wenn sich der Umfang der Tätigkeit und der damit verbundene Aufwand von vornherein absehen lässt. Pauschalpreise bieten wir beispielsweise bei Markenanmeldungen, Designanmeldungen, Vorgehen gegen Negativbewertungen und der Erstellung bestimmter Verträge z.B. im Musikrecht.

 

  • Erfolgshonorar

Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars (d.h. Abhängigkeit der Vergütung vom Erfolg der Tätigkeit oder Beteiligung des Rechtsanwalts an dem erstrittenen Betrag als Honorar) ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn im Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen des § 4a RVG vorliegen. Daher bieten wir in der Regel keine Vergütung auf Erfolgshonorarbasis an und werden nicht auf Grundlage einer „Erfolgsprovision“ tätig.

 

 

Gerne beantworten wir etwaige Fragen zum Honorar vorab. Telefonischer Erstkontakt kostenlos. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns und schildern Sie uns Ihr Anliegen.

Zur Einschätzung der zu erwartenden Kosten, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Wir rufen Sie auch gerne zurück. Hierdurch entstehen keine Kosten.

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    Durch das Ausfüllen und Absenden des Kontaktformulars wird weder ein Mandatsvertrag geschlossen, noch werden dadurch Kosten ausgelöst. Ihre Angaben sind unverbindlich und dienen uns unter Anderem zur Vorab-Information, zur Vorbereitung der Kontaktaufnahme, zur Kontaktaufnahme, zur Vertragsanbahnung oder zur Erstellung eines Angebots.
     
    Ihre Angaben werden dem Stand der Technik entsprechend verschlüsselt übertragen. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie gemäß unserer Datenschutzerklärung.