WeSaveYourCopyrights » Störerhaftung von Filehostern durch das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigt (Urteil vom 14. März 2012, Az.: 5 U 41/11)

Störerhaftung von Filehostern durch das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigt (Urteil vom 14. März 2012, Az.: 5 U 41/11)

Das OLG Hamburg hat die bisherige hamburger Rechtsprechung bestätigt und sieht Filehoster in der Pflicht, illegale Links nicht nur auf Anforderung durch die Rechteinhaber (sog. Take-Down-Notice) zu löschen, sondern ab Kenntnis von Rechtsverletzungen an bestimmten Werken, dafür zu sorgen, dass sich diese Rechtsverletzungen nicht wiederholen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

Weitere Informationen:

Weiterführende Informationen zur Entscheidung des OLG Hamburg zur Haftung von Rapidshare

Weitere Infos zum Urteil des OLG Hamburg

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