Einstweilige Verfügung wegen Filesharing von „Chartcontainer“ (Beschluss des LG Köln vom 21.7.2010, Az. 28 O 475/10)
Beschluss des LG Köln vom 21.7.2010, Az. 28 O 475/10
Beschluss des LG München I vom 19.7.2010, Az. 37 O 13384/10
Vor verschiedenen Landgerichten haben wir aktuell einstweilige Verfügungen gegen Filesharer in Bezug auf Rechtsverletzungen an den Musikwerken „Evacuate the Dancefloor“ und „Pyromania“ erwirkt. Diese richten sich gegen Rechtsverletzer, die die im Abmahnschreiben zuvor geforderte Unterlassungserklärung nicht oder in modifizierter, unzureichender Form abgegeben haben.
Durch die gerichtliche Durchsetzung der unserer Mandantschaft zustehenden Unterlassungsansprüche entstehen dem Rechtsverletzer im Vergleich zu den in der Abmahnung geforderten pauschalen Abgeltungsbeträgen erhebliche Mehrkosten.
Beispielhaft ist der o. g. Beschluss des LG Köln abrufbar unter:
Beschluss LG Köln v. 21.07.2010, Az. 28 O 475/10
Rechtsanwalt Christian Weber, Frankfurt am Main, 06.08.2010
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