Online-Vertriebsverträge (Digital Distribution) – Infos vom Anwalt für Musikrecht

Die digitale Verwertung von Musik über Streamingdienste und Downloadplattformen ist heute ein zentraler Bestandteil der Musikindustrie. Online-Vertriebsverträge (Digital Distribution Agreements) regeln die Zusammenarbeit zwischen Künstlern, Labels, Musikproduzenten und digitalen Musikvertrieben wie beispielsweise iGroove, Believe, The Orchard, DistroKid oder CD Baby. Über diese Vertriebe werden Musikaufnahmen insbesondere auf Streamingplattformen wie Spotify, Apple Music, Amazon Music, Deezer oder TIDAL sowie in Online-Shops veröffentlicht und ausgewertet.

Ein Digital-Distribution-Vertrag legt insbesondere fest, welche Rechte an den Musikaufnahmen eingeräumt werden, in welchem Umfang und für welche Dauer die Verwertung erfolgen darf und wie die daraus erzielten Einnahmen verteilt werden. Wichtige Vertragspunkte sind unter anderem die eingeräumten Nutzungsrechte, Exklusivität, Vergütung und Abrechnung, Laufzeit und Kündigungsrechte sowie Regelungen zur Auswertung und Abrechnung der Musikaufnahmen.

Als spezialisierte Kanzlei für Musikrecht, Urheberrecht und Entertainmentrecht beraten wir Künstler, Bands, Labels, Musikproduzenten und weitere Akteure der Musikbranche bei der Prüfung und Gestaltung von Online-Vertriebsverträgen. Dabei achten wir insbesondere darauf, dass Rechte nicht weiter als erforderlich eingeräumt werden, Vergütung und Abrechnung nachvollziehbar geregelt sind und der Vertrag die wirtschaftliche und künstlerische Handlungsfreiheit nicht unnötig einschränkt.

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Wir beraten Künstler, Labels, Produzenten und Unternehmen zu allen rechtlichen Fragen rund um digitale Musikverwertung, Streaming, Downloads und Lizenzmodelle.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch mit einem auf Musikrecht spezialisierten Anwalt oder senden Sie uns den Vertrag. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.


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