Die digitale Verwertung von Musik über Streaming- und Downloadplattformen ist heute ein zentraler Bestandteil der Musikindustrie und der Musikverwertung. Online-Vertriebsverträge (Digital Distribution Agreements) regeln die Zusammenarbeit zwischen Künstlern, Labels, Musikproduzenten und digitalen Vertriebsunternehmen (wie z.B. iGroove, Believe, The Orchard, Distrokid, CD Baby etc.) , die Musiktitel beispielsweise über Plattformen wie Streamingdienste (wie z.B. Spotify, Apple Music, Amazon Music, Deezer, TIDAL etc.) und Online-Shops auswerten.
Ein Digital-Distribution-Vertrag legt insbesondere fest, welche Rechte an den Musikaufnahmen übertragen werden, in welchem Umfang und für welche Dauer eine Nutzung erfolgt und wie Einnahmen aus der digitalen Verwertung verteilt werden. Wesentliche Vertragspunkte sind unter anderem Umfang und Dauer der eingeräumten Nutzungsrechte, Exklusivität, Vergütung und Abrechnung, Laufzeit, Kündigungsrechte sowie Regelungen zur Kontrolle und Auswertung der Musikrechte.
Als spezialisierte Kanzlei für Musikrecht, Urheberrecht und Entertainmentrecht beraten wir Künstler, Bands, Labels, Musikproduzenten und weitere Akteure der Musikbranche bei der Prüfung und Gestaltung von Online-Vertriebsverträgen. Wir unterstützen dabei, Rechte zu sichern, faire Vertragsbedingungen zu schaffen und wirtschaftliche Chancen der digitalen Musikverwertung optimal zu nutzen.
Sie möchten einen Digital-Distribution-Vertrag prüfen lassen oder benötigen Unterstützung bei Vertragsverhandlungen mit einem Musikvertrieb?
Wir beraten Künstler, Labels, Produzenten und Unternehmen zu allen rechtlichen Fragen rund um digitale Musikverwertung, Streaming, Downloads und Lizenzmodelle.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch mit einem auf Musikrecht spezialisierten Anwalt oder senden Sie uns den Vertrag. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot .
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