Designanmeldung vom Anwalt

Lassen Sie Ihre Produkte und Gestaltungen durch eine Designanmeldung schützen.

Unsere Anwälte beraten Sie kompetent und zuverlässig.

Christian Weber, Rechtsanwalt und Geschäftsführer von WeSaveYourCopyrights in Frankfurt am Main
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Christian Weber Rechtsanwalt und Geschäftsführer
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Designanmeldung – Lassen Sie Ihr Design vom Anwalt schützen!

Wozu dient eine Designanmeldung?

 

Eine Designanmeldung dient der “Registrierung” eines Designs bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmusters beim hierfür zuständigen Amt. Dem Designschutz zugänglich sind 3-dimensionale Gestaltungen z.B. das Design von Gebrauchsgegenständen wie Möbeln, Lampen, Haushaltsgeräten, Uhren, Bekleidung und Schmuck und auch Teile davon (z.B. der Schalter einer Lampe), aber auch 2-dimensionale Gestaltungen wie z.B. Stoffmuster oder die Benutzeroberfläche einer Software.

 

Die Designanmeldung ist die Grundlage für die Durchsetzung von Rechten. Ein eingetragenes Design bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmuster gewährt dem Inhaber das ausschließliche Recht, ein Produkt mit einem entsprechenden Design herzustellen und zu vermarkten. Daneben kann der Inhaber eines eingetragenen Designs gegen Produkte vorgehen, die im Gesamteindruck mit dem eingetragenen Design übereinstimmen (Plagiate, Nachahmungen, Produkfälschungen etc.).

 

 

Wie lange besteht Designschutz

 

Der Designschutz besteht bei einem eingetragenen Design zunächst für 5 Jahre und kann auf bis zu 25 Jahre verlängert werden.

Was kostet eine Designanmeldung?

 

Die Kosten einer Designanmeldung setzen sich aus den Amtsgebühren sowie dem Rechtsanwaltshonorar zusammen. Sie hängen von diversen Faktoren wie z.B. von der Anzahl der zu schützenden Designs sowie der Frage, ob das Design national, europaweit oder in Nicht-EU-Ländern geschützt werden soll, ab. Um die konkret zu erwartenden Kosten für eine Designanmeldung zu berechnen, muss man sich den Einzelfall genau anschauen.

 

Die Amtsgebühren für eine Designanmeldung in Deutschland beginnen bei 60,00 EUR und beim EUIPO bei 350,00 EUR. Bei der WIPO sind die Amtsgebühren sehr komplex zu berechnen. Eine Sammelanmeldung mehrerer Designs auf einmal ist in der Regel günstiger, als jedes Design einzeln anzumelden. Die jeweiligen Gebühren beziehen sich auf eine Schutzdauer von 5 Jahren. Danach müssen jährliche Gebühren gezahlt werden, um den Designschutz aufrecht zu erhalten.

 

 

Weitere Infos zu den Gebühren beim Amt

 

Die einzelnen Gebühren beim DPMA finden Sie auf dem Kostenmerkblatt des DPMA. Die Gebühren beim EUIPO finden Sie in der Gebührenübersicht. Auf der Webseite der WIPO gibt es einen speziellen Gebührenrechner.

Wie und wo wird ein Designanmeldung vorgenommen?

 

Eine Designanmeldung (sog. Registrierung) wird, je nachdem, welcher territoriale Schutzumfang begehrt wird, bezüglich eines deutschen Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), bezogen auf ein europäisches Design beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder bei internationalen Designs bei der World Intellectual Property Rights Organisation (WIPO) vorgenommen.

 

Erforderlich für die Schutzerlangung ist, dass es sich um ein „neues“ Design handelt, dass es in dieser Form für die jeweilige Ware bisher nicht gab. Zudem muss das Design eine „Eigenart“ aufweisen und nicht nur der Funktionalität gecshuldet sein („form follows function“). Bei der Designanmeldung müssen schließlich Angaben zu den Erzeugnissen (Waren) gemacht werden, in die das Design aufgenommen oder bei denen es verwendet werden soll. Die Waren sind derzeit in insgesamt 32 „Klassen“ und 219 „Unterklassen“ eingruppiert (sog. Locarno-Klassen).

 

 

Unsere Empfehlung

 

Aufgrund der Komplexität der Recherche und der Designanmeldung sowie der damit verbundenen rechtlichen Fragen, ist es dringend empfohlen, frühzeitig einen Anwalt hinzuzuziehen. Die Hilfe durch einen fachkundigen Anwalt ist auch im hinblick auf die im Rahmen einer Designanmeldung einzureichenden Dokumente und Abbildungen dringend angeraten.

 

⇒ Jetzt anrufen und beraten lassen.

Wie läuft die Beauftragung für eine Designanmeldung ab?

 

Rufen Sie uns an und schildern Sie uns in einem unverbindlichen Telefonat Ihren konkreten Bedarf und was Sie als Design schützen lassen wollen. Sie können uns auch gerne eine Email schreiben, das Kontaktformular (unten) verwenden oder einen Gesprächstermin in der Kanzlei vereinbaren.

 

Gerne erörtern wir dann mit Ihnen den Umfang und die voraussichtlichen Kosten einer Designanmeldung und unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.

 

 

Anwaltshonorar und die Kosten

 

Das Anwaltshonorar und die Kosten einer Designanmeldung hängen von vielen Faktoren, unter anderem vom Umfang der Beauftragung sowie vom Umfang des begehrten Designschutzes ab. Die zu erwartenden Kosten der Designanmeldung werden von uns gegenüber dem Mandanten im Vorfeld einer Beauftragung transparent kommuniziert. Wir bieten unterschiedliche Leistungspakete, passend für Ihr jeweiliges Budget.

 

Unsere Leistungspakete bei der Designanmeldung fangen bei der bloßen Anmeldung an und reichen bis zum „Rund-um-sorglos-Paket“ mit umfassender Beratung und Recherche einschließlich der Prüfung der einzureichenden Abbildungen, der Zuordnung zur passenden Locarno-Klasse und der anwaltlichen Vertretung vor dem Amt einschließlich der Zahlungsabwicklung und der Kommunikation mit dem Amt.

⇒ Rufen Sie uns an

✆ 069 – 663 684 1220

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