Das Internet bietet nicht nur vielfältige Chancen, sondern bringt gerade für Kinder und Jugendliche auch Risiken und Gefahren mit sich. Als Kanzlei, deren Tätigkeitsschwerpunkt in den Bereichen des Medien-, Urheber- und Onlinerechts liegt, haben wir zahlreiche Links zu Internetangeboten, die sich mit den relevanten Online-Themen beschäftigen, zusammengetragen. Dort finden Eltern, Lehrer, Schüler und Pädagogen zahlreiche Informationen und Materialien zur Förderung von Medienkompetenz und zum cleveren und sicheren Umgang mit dem Internet und den modernen Kommunikationsmitteln.
Die Vermittlung von Medienkompetenz ist ein wesentliches Fundament für einen maßvollen und sicheren Umgang mit modernen Medien und dem Internet sowie für einen fairen Umgang mit kreativen und kulturellen Inhalten und Persönlichkeitsrechten im Netz.
Das Erlernen eines verantwortungsvollen Umgangs mit modernen Kommunikationsmitteln, insbesondere dem Handy und dem Internet ist gerade für Kinder und Jugendliche wichtig.
Die sog. Medienerziehung kommt allerdings in der Schule und im Elternhaus erfahrungsgemäß zu kurz. Oft fehlt es an Hintergrundwissen und frühzeitiger Aufklärung. Teilweise sind Eltern und Lehrkräfte überfordert oder halten sich nicht für „zuständig“. Die Lehrpläne sehen Medienkompetenz in der Regel (noch) nicht vor.
Es gibt zahlreiche Initiativen, die das Ziel haben, die Medienkompetenz zu fördern und über die für Kinder und Jugendliche relevanten Online-Themen wie z.B. Nutzung sozialer Netzwerke und mobiler Apps (wie Instagram, TikTok, Snapchat, Facebook etc.), Cybermobbing, Sexting etc. zu informieren. Dabei geht es sowohl um einen maßvollen Umgang mit dem Handy und digitalen Medien, als auch um Informationen zu den damit einhergehenden Risiken. Beim Erlernen eines gesunden Umgangs mit modernen Medien sind eine Vielzahl damit verknüpfter rechtlicher, gesellschaftlicher, ökonomischer, kultureller und psychologischer Aspekte zu beachten.
Nachfolgend finden Sie zahlreiche nützliche Links, unter denen Informationen und Materialien zur Medienerziehung und zur Medienkompetenz für Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrer abgerufen werden können.
Nachfolgend haben wir für Sie zahlreiche weiterführenden Links zusammengertragen. Die dortigen Angebote richten sich an Schüler, Eltern, Lehrer und sonstige Interessierte.
Unter den oben angegebenen Links stehen umfangreiche Informationen und Materialien zu allen für Kinder, jugendliche, Eltern und Lehrer relevanten Online-Themen und zur Förderung der Medienkompetenz zur Verfügung.
Jedermann besitzt ein sog. „Recht am eigenen Bild“. Das bedeutet, dass die Abbildung einer Person (z. B. auf einem Foto oder in einem Video) nur verbreitet oder zur Schau gestellt werden darf, wenn die abgebildete Person darin eingewilligt hat oder die Abbildung ausnahmsweise zulässig ist, beispielsweise, weil es sich bei der Person um eine Person der Zeitgeschichte handelt und über diese im Kontext berichtet wird.
Liegt keine Einwilligung vor, ist die Veröffentlichung beispielsweise eines Fotos, auf dem eine Person erkennbar abgebildet ist, rechtswidrig. Hierunter kann z. B. auch das Posten von Fotos, Videos und Foto-Stories in sozialen Netzwerken (Snapchat, TikTok, Instagram etc.) und auch das Verschicken via Messenger-Diensten (z. B. WhatsApp) fallen.
Der abgebildeten Person können dann Ansprüche gegenüber der demjenigen, der das Foto veröffentlicht hat oder verbreitet zustehen (z.B. auf Unterlassung). Außerdem kann man sich durch das Verbreiten von Personenfotos auch strafbar machen, wenn keine Einwilligung des Abgebildeten vorliegt (§ 33 KUG) oder, wenn im höchstpersönlichen Lebensbereich fotografiert wird (§ 201a StGB). Demnach ist beispielsweise das Fotografieren einer Person, welche sich in einem „gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet“ (z. B. in einer Umkleidekabine, unter der Dusche, in einer Privatwohnung etc. ) ebenso unter Strafe gestellt, wie das Fotografieren von hilflosen Personen (z. B. verletzte Personen bei einem Verkehrsunfall).
Fazit:
Beim Fotografieren und Filmen von Personen sowie beim Veröffentlichen, Verbreiten, Zur-Schau-Stellen und Versenden/Übermitteln von Abbildungen von Personen ist Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall sollte dies nur auf Grundlage einer wirksamen Einwilligung der abgebildeten Person(en) erfolgen.
Jedermann hat Anteil am kulturellen Leben und nutzt – häufig unbewußt – geistige Schaffensprodukte. Wir hören Musik, lesen Texte, Bücher und Zeitungen, schauen Filme, nutzen Software und Apps, gehen in Konzerte oder ins Theater. Wir alle konsumieren Produkte geistigen und kreativen Schaffens anderer.
Urheberrechte und geistiges Eigentum sind die Existenzgrundlage für über eine Million Menschen in Deutschland (z.B. Autoren, Musiker, Filmschaffende, Künstler, Wissenschaftler etc.). Das geistige und kreative Schaffen ist der Motor unserer modernen Wissensgesellschaft und zugleich Voraussetzung für kulturelle Vielfalt.
Im Internetzeitalter, das von der ständigen Verfügbarkeit und von mannigfaltigen Möglichkeiten der Nutzung geistiger Inhalte geprägt ist, ist es wichtiger denn je, bereits bei den jungen Nutzern ein Verständnis für geistiges Eigentum zu wecken und Sensibilität für den Wert kreativer Leistungen und für einen respektvollen Umgang damit zu schaffen.