Als Anwalt für Filmrecht beraten die Anwälte der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Filmschaffende, Urheber, Drehbuchautoren, Regisseure, Darsteller, Schauspieler, Komponisten, Filmmusiker, Kameraleute, Cutter, Bühnenbildner, Make-Up-Artists, Dramaturgen, Agenturen, Verlage sowie Filmvertriebs- und Verleihunternehmen in allen filmrechtlichen und sonstigen juristischen Belangen.
Aufgrund der rechtlichen Schwierigkeit und Komplexität von Verträgen im Bereich des Filmbusiness ist eine anwaltliche Beratung bzw. Vertragsgestaltung und/oder Vertragsprüfung unerlässlich. Wer diese Verträge in Eigenregie entwirft oder beurteilt, handelt grob fahrlässig.
Bei der Entwicklung, Finanzierung, Herstellung und Vermarktung von Film- und Fernsehproduktionen wirken zahlreiche Personenkreise mit. Angefangen von den Urhebern vorbestehender Werke (z. B. Autor des zu verfilmenden Werkes, Musikurheber von eingeblendeten Werken), über die Schauspieler und sonstigen Mitwirkenden bei der Filmproduktion, die ggf. eigene Rechte am Filmwerk erwerben (z.B. Regisseur, Kameramann, Cutter, ggf. Bühnenbildner) gibt es zahlreiche weitere „Akteure“, denen Rechte am Filmwerk oder an ihren Darbietungen zustehen, die bei der Filmverwertung betroffen sind und die daher vom Filmproduzenten vertraglich „eingekauft“ werden müssen. Demgemäß gestalten sich die Rechtsbeziehungen zwischen den Akteuren und die zu verhandelnden Verträge meist als äußerst komplex.
Zwar kann sich der Filmhersteller beim Rechteerwerb auf die speziellen Vermutungsregeln der §§ 88 ff. UrhG stützen, wonach er neben seinem eigenen originären Leistungsschutzrecht, das ihn berechtigt, die Bild-/Tonträger, auf denen der Film aufgenommen ist, zu vervielfältigen, zu verbreiten, aufzuführen, zu senden oder öffentlich zugänglich zu machen (§ 94 UrhG), auch Rechte der an dem Film beteiligten Personen erhält. In der Praxis sind die Vermutungsregeln der §§ 88 ff. UrhG allerdings unzureichend und können individualvertragliche Regelungen nicht ersetzen.
Als Ihr Anwalt für Filmrecht kümmern wir uns für Sie um die Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung zwischen dem Filmproduzenten und allen an der Entstehung Mitwirkenden sowie an der Verwertung eines Films Beteiligten. Anwaltliche Begleitung von der Stoffentwicklung bis zu Synchron-Studios, Rundfunkanstalten, TV-Sendern, Institutionen zur Filmförderung und Filmfonds.
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Gerne stehen wir Ihnen im Bereich Filmrecht als kompetente Rechtsanwälte für die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen sowie für sämtliche rechtlichen Fragen rund um das Filmbusiness zur Verfügung! Profitieren Sie von unserem Know-How! Über die mit der Bearbeitung Ihres Anliegens verbundenen Kosten informieren wir Sie gerne vorab und unverbindlich.
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