Als Anwalt für Fotorecht bieten die Rechtsanwälte der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH deutschlandweit fachkundige anwaltliche Dienstleistungen in allen urheberrechtlichen, vertraglichen und sonstigen Aspekten der Fotografie und des Fotorechts.
Unsere Anwälte für Fotorecht beraten Fotografen im Hinblick auf die von ihnen geschaffenen Werke (Lichtbilder bzw. Lichtbildwerke) und die daran bestehenden Rechte. Zudem beraten wir Fotografen in Bezug auf die Rechtsbeziehungen zu denjenigen, die Fotografien nutzen (z.B. Agenturen, Webdesigner etc.). Darüber hinaus beraten unsere Anwälte für Fotorecht im Hinblick auf medienrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Aspekte bei der Erstellung und Verwendung von Fotos. Dies ist insbesondere dann von Relevanz, wenn auf einem Foto Personen abgebildet sind (z.B. bei Presse-, Mode-, Werbe- und Modelfotografie). Als Anwalt für Fotorecht vertreten unsere Rechtsanwälte Fotografen, Urheber und Bildagenturen bei Rechtsstreitigkeiten und vor Gericht.
Wenn Ihre Fotografien unerlaubt genutzt werden oder Ihre Rechte als Fotograf bzw. Rechteinhabers anderweitig verletzt werden, setzen wir als Anwalt für Fotorecht Ihre Ansprüche effektiv durch.
Aufgrund der rechtlichen Schwierigkeit und Komplexität von Verträgen im Bereich der Fotonutzung ist eine anwaltliche Beratung insbesondere bei der Vertragsgestaltung und/oder Vertragsprüfung dringend empfohlen. Wer Verträge in Eigenregie erstellt oder beurteilt, handelt grob fahrlässig.
Fotografen erleben es immer wieder, dass Ihre Werke ohne Genehmigung genutzt werden, sei es im Internet oder offline (z.B. im Print-Bereich und in der Werbung). In Fällen des Fotodiebstahls d.h. dann, wenn Fotos ohne Einwilligung des Fotografen genutzt werden, stehen dem Fotografen als Urheber der Fotos gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Rechtsverletzer zu. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte geltend zu machen und Ansprüche durchzusetzen!
Der Fotograf kann von demjenigen, der sein Foto unerlaubt nutzt neben der Auskunft über den Umfang und die Dauer der Nutzung auch Beseitigung, künftige Unterlassung und bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten Schadensersatz verlangen.
Der Schadensersatzanspruch bemisst sich der Höhe nach anhand der branchenüblichen Lizenz für die angemaßte Nutzungsmöglichkeit (sog. Lizenzanalogie). Richtschnur ist hierbei beispielsweise das Lizenzmodell des Fotografen, die sog. MfM-Tabelle, eine jährlich aktualisierte Zusammenstellung üblicher Fotografenhonorare und Lizenzgebühren, die von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing herausgegeben wird sowie andere branchenübliche Tarifmodelle.
Wird der Fotograf namentlich nicht als Urheber genannt (sog. (Copyright-Vermerk), kommt grundsätzlich eine Verdopplung des Schadensersatzes in Betracht.
Sollten Ihre Fotos ungenehmigt genutzt werden (z.B. in der Presse, im Internet, in sozialen Netzwerken, in der Werbung oder auf Produktverpackungen), helfen unsere Anwälte für Fotorecht Ihnen dabei, Ihre Rechte zu schützen und Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.
Unsere Anwälte für Fotorecht vertreten Fotografen sowohl außergerichtlich (z. B. mittels Abmahnschreiben), als auch vor Gericht. Für Fotografen setzen wir Ansprüche im Wege der Klage oder mittels Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung effektiv durch. Die Rechtsverfolgungskosten sind dabei in der Regel vom Gegner (Rechtsverletzer) zu erstatten. Der Geschädigte (Fotograf) hat dadurch kaum Risiken.
Profitieren Sie von unserem Know-How. Wir haben Erfahrungen aus einer Vielzahl von Fällen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
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