Anwalt für Fotorecht

Anwalt für Fotorecht

Als Anwalt für Fotorecht bieten die Rechtsanwälte der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH deutschlandweit fachkundige anwaltliche Dienstleistungen in allen urheberrechtlichen, vertraglichen und sonstigen Aspekten der Fotografie und des Fotorechts.

 

Unsere Anwälte für Fotorecht beraten Fotografen im Hinblick auf die von ihnen geschaffenen Werke (Lichtbilder bzw. Lichtbildwerke) und die daran bestehenden Rechte. Zudem beraten wir Fotografen in Bezug auf die Rechtsbeziehungen zu denjenigen, die Fotografien nutzen (z.B. Agenturen, Webdesigner etc.). Darüber hinaus beraten unsere Anwälte für Fotorecht im Hinblick auf medienrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Aspekte bei der Erstellung und Verwendung von Fotos. Dies ist insbesondere dann von Relevanz, wenn auf einem Foto Personen abgebildet sind (z.B. bei Presse-, Mode-, Werbe- und Modelfotografie). Als Anwalt für Fotorecht vertreten unsere Rechtsanwälte Fotografen, Urheber und Bildagenturen bei Rechtsstreitigkeiten und vor Gericht.

 

Wenn Ihre Fotografien unerlaubt genutzt werden oder Ihre Rechte als Fotograf bzw. Rechteinhabers anderweitig verletzt werden, setzen wir als Anwalt für Fotorecht Ihre Ansprüche effektiv durch.

Rund um das Thema Fotografie bieten unsere Anwälte für Fotorecht beispielsweise folgende anwaltliche Dienstleistungen

Rechtsberatung

 

  • Anwaltliche Beratung von Fotografen, Bildnutzern, Agenturen und Models in Bezug auf Fotorecht und Bildrechte
  • Vertragsrecht, Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung
  • Beratung zu urheberrechtlichen Aspekten der Entstehung und Lizenzierung von Rechten an Fotos
  • Beratung zu persönlichkeitsrechtlichen Aspekten bei der Entstehung und Lizenzierung von Rechten an Fotos
  • Beratung zu urheberpersönlichkeitsrechtlichen Aspekten bei der Veröffentlichung und Verwendung von Fotos (fehlende Urhebernennung, Copyright-Vermerk)
  • Beratung zu den Themen Panoramafreiheit, Fotografieren an öffentlichen Plätzen, Gebäudefotografie, Objektfotografie, Food-Fotografie, Personenfotografie, Fotografieren auf Events und Veranstaltungen und in der Öffentlichkeit, Poträtfotos, Fotos Prominenter, Aktfotografie und Erotikfotografie
  • Beratung zum Recht am eigenen Bild

 

Vertretung

 

  • Anwaltliche Vertretung von Fotografen, Bildnutzern, Agenturen und Models
  • Rechtsverfolgung bei Fotodiebstahl, Fotoklau und unerlaubter Fotonutzung
  • Kooperation mit externen Bildersuchdiensten und Recherchedienstleistern zur Aufdeckung und Dokumentation von Fotodiebstahl im Internet
  • Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten und Vergleichsverhandlungen bei fotorechtlichen Auseinandersetzungen
  • Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen des Fotografen bei „Fotoklau“ (z.B. auf Beseitigung, Schadensersatz und Unterlassung ) z.B. mittels Abmahnung einschließlich der gerichtlichen Rechtsdurchsetzung , Klage und einstweiliger Verfügung
  • Beitreibung von Forderungen, Lizenzgebühren und Honoraren
  • Abmahnung wegen der unerlaubten Verwendung von Fotos erhalten? Gerne prüfen unsere Anwälte für Fotorecht, ob eine Foto-Abmahnung berechtigt ist und zeigen Ihnen ggf. Verteidigungsstrategien auf.

Vertragsgestaltung – Hilfe vom Profi

 

  • Vertragsprüfung und Vertragserstellung bezogen auf die Herstellung und Lizenzierung von Fotos
  • Verhandlung von Verträgen im Bereich Fotografie und Fotorecht
  • Foto-Lizenzvertrag u. Fotonutzungsvertrag
  • erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Fotografen und Agenturen
  • Fotografenauftrag (Werbefotografie, Hochzeitsfotografie, Portraitfotografie, Architekturfotografie, Modelfotografie, Food-Fotografie etc.)
  • Werbefotografievertrag
  • Verträge über die Lizenzierung und Verwendung von Fotos (z.B. in der Werbung, für Produktverpackungen, im Internet, im Webshop, als Produktfotos bei eBay oder Amazon, in sozialen Netzwerken etc.)
  • Verträge mit Fotomodellen
  • Model-Release
  • tfp-Vertrag („time for prints“, bzw. „time for pictures“)
  • Auftrag zur Erstellung von Fotos mit Rechteeinräumungsklausel
  • Bildnutzungsvertrag
  • Fotoauswertungsvertrag
  • Verträge zur Verwertung von Lichtbildwerken im Internet (z.B. als Produktfotos in einem Webshop oder als Hintergrundbild einer Website)
  • Verträge zur Miturheberschaft bei Lichtbildwerken
  • Verträge über die Einwilligung in Bezug auf das sog. Recht am eigenen Bild (§ 23, 24 KUG)

 

Aufgrund der rechtlichen Schwierigkeit und Komplexität von Verträgen im Bereich der Fotonutzung ist eine anwaltliche Beratung insbesondere bei der Vertragsgestaltung und/oder Vertragsprüfung dringend empfohlen. Wer Verträge in Eigenregie erstellt oder beurteilt, handelt grob fahrlässig.

Als Anwalt für Fotorecht sind wir Ihr Ansprechpartner bei Fotodiebstahl und Bilderklau

Fotografen erleben es immer wieder, dass Ihre Werke ohne Genehmigung genutzt werden, sei es im Internet oder offline (z.B. im Print-Bereich und in der Werbung). In Fällen des Fotodiebstahls d.h. dann, wenn Fotos ohne Einwilligung des Fotografen genutzt werden, stehen dem Fotografen als Urheber der Fotos gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Rechtsverletzer zu. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte geltend zu machen und Ansprüche durchzusetzen!

Welche Ansprüche stehen dem Fotografen bei Bilderklau zu?

Der Fotograf kann von demjenigen, der sein Foto unerlaubt nutzt neben der Auskunft über den Umfang und die Dauer der Nutzung auch Beseitigung, künftige Unterlassung und bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten Schadensersatz verlangen.

 

Der Schadensersatzanspruch bemisst sich der Höhe nach anhand der branchenüblichen Lizenz für die angemaßte Nutzungsmöglichkeit (sog. Lizenzanalogie). Richtschnur ist hierbei beispielsweise das Lizenzmodell des Fotografen, die sog. MfM-Tabelle, eine jährlich aktualisierte Zusammenstellung üblicher Fotografenhonorare und Lizenzgebühren, die von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing herausgegeben wird sowie andere branchenübliche Tarifmodelle.

 

Wird der Fotograf namentlich nicht als Urheber genannt (sog. (Copyright-Vermerk), kommt grundsätzlich eine Verdopplung des Schadensersatzes in Betracht.

Unsere Anwälte für Fotorecht helfen Ihnen bei Fotodiebstahl

Sollten Ihre Fotos ungenehmigt genutzt werden (z.B. in der Presse, im Internet, in sozialen Netzwerken, in der Werbung oder auf Produktverpackungen), helfen unsere Anwälte für Fotorecht Ihnen dabei, Ihre Rechte zu schützen und Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.

 

Unsere Anwälte für Fotorecht vertreten Fotografen sowohl außergerichtlich (z. B. mittels Abmahnschreiben), als auch vor Gericht. Für Fotografen setzen wir Ansprüche im Wege der Klage oder mittels Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung effektiv durch. Die Rechtsverfolgungskosten sind dabei in der Regel vom Gegner (Rechtsverletzer) zu erstatten. Der Geschädigte (Fotograf) hat dadurch kaum Risiken.

 

Profitieren Sie von unserem Know-How. Wir haben Erfahrungen aus einer Vielzahl von Fällen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

Sie sind Fotograf, Fotomodell oder Agentur und suchen einen fachkundigen Anwalt für Fotorecht?

Profitieren Sie von unserem Know-How! Gerne stehen Ihnen unsere Anwälte kompetent als Anwalt für Fotorecht und sämtliche rechtlichen Fragen in den Bereichen Fotorecht und Bildrechte zur Verfügung.

 

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