Markenübertragung vom Anwalt für Markenrecht

Marke übertragen – Rechtssichere Markenübertragung & Eintragung beim DPMA und EUIPO

Marke rechtssicher übertragen lassen
Schnelle Abwicklung zum Festpreis ab EUR 199,-
Spezialisierte Kanzlei – bundesweit tätig

Marke übertragen lassen

Spezialisierte Kanzlei für Markenrecht – bundesweit tätig

Markenübertragung für deutsche Marken

Markenübertragung für Unionsmarken

Marken-Portfolio-Management für Unternehmen

Langjährige Erfahrung im Markenrecht

Fokus auf Unternehmen & B2B-Mandant*innen

Expertise aus einer Vielzahl von Markenrechtsmandaten

Markenübertragung: Marke vom Anwalt übertragen lassen

 

Eine Marke kann für Unternehmen einen erheblichen wirtschaftlichen Wert darstellen. Sei es im Rahmen eines Unternehmensverkaufs, einer Lizenzierung oder bei Konzernstrukturen – die professionelle Übertragung einer Marke ist entscheidend, um Rechte klar zu regeln und die Inhaberschaft im Markenregister zu dokumentieren.

 

Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend bei der Übertragung von Marken sowie der Eintragung von Markenübertragungen beim DPMA (Deutschland) und EUIPO (EU-Marken). Wir begleiten Sie von der Vertragsgestaltung über die Anmeldung der Übertragung bis zur Eintragung im Register und sorgen dafür, dass Ihre Markenrechte jederzeit rechtssicher verwaltet werden.

Anwalt Marke anmelden lassen Frankfurt

Unsere Pakete und Preise im Bereich Markenübertragung

 

  • Markenübertragung beim DPMA eintragen lassen (reine Register-Umschreibung) EUR 199,00 (netto)
  • Markenübertragung beim EUIPO eintragen lassen (reine Register-Umschreibung) EUR 199,00 (netto)
  • Markenübertragungsvertrag und Markenübertragung beim DPMA eintragen lassen Preis auf Anfrage
  • Markenübertragungsvertrag und Markenübertragung beim EUIPO eintragen lassen Preis auf Anfrage

Jetzt Markenübertragung rechtssicher vornehmen lassen

Für eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer Markenübertragung einfach Kontaktformular ausfüllen – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

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    Hiermit willige ich ein, dass ich zum Zwecke der Beantwortung meines obigen Anliegens von der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft per Email kontaktiert werden darf. Die Einwilligung ist freiwillig und kann für die Zukunft widerrufen werden.

     
    Durch das Ausfüllen und Absenden des Kontaktformulars wird weder ein Mandatsvertrag geschlossen, noch werden dadurch Kosten ausgelöst. Ihre Angaben sind unverbindlich und dienen uns unter Anderem zur Vorab-Information, zur Vorbereitung der Kontaktaufnahme, zur Kontaktaufnahme, zur Vertragsanbahnung oder zur Erstellung eines Angebots.
     
    Ihre Angaben werden dem Stand der Technik entsprechend verschlüsselt übertragen. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie gemäß unserer Datenschutzerklärung.
     


    Was ist eine Markenübertragung?

     

    Definition und rechtlicher Hintergrund

     

    Eine Markenübertragung (oder Abtretung einer Marke) ist der Wechsel der Inhaberschaft eines Schutzrechts. Juristisch handelt es sich um die Abtretung eines eingetragenen Markenrechts. Der bisherige Markeninhaber überträgt die Rechte an eine andere Person oder ein Unternehmen.

     

     

    Typische Anlässe für eine Markenübertragung

     

    • Unternehmensverkäufe oder Asset Deals
    • Konzerninterne Umstrukturierungen
    • Verkauf einzelner Markenrechte
    • Nachfolge- und Erbregelungen
    • Lizenzierung oder strategische Markenverwertung

     

    Die Übertragung erfolgt regelmäßig über einen Markenübertragungsvertrag, der die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen definiert.

    Warum die Eintragung einer Markenübertragung wichtig ist

     

     

    Rechtssicherheit gegenüber Dritten

     

    Nur der im Register eingetragene Markeninhaber kann seine Rechte gegenüber Dritten geltend machen. Ohne Eintragung besteht ein hohes Risiko, dass Dritte die Marke ohne rechtliche Konsequenzen nutzen können.

     

     

    Schutz vor Konflikten und Markenstreitigkeiten

     

    Fehlende Eintragung kann zu Rechtsstreitigkeiten über die Inhaberschaft führen. Unternehmen, die Marken nicht ordnungsgemäß übertragen, setzen sich unnötigen Risiken aus.

     

     

    Durchsetzung von Markenrechten

     

    Gerichte und Behörden orientieren sich regelmäßig an den offiziellen Registereinträgen (DPMA oder EUIPO). Eine nicht eingetragene Übertragung kann die Durchsetzung Ihrer Rechte erschweren oder verhindern.

     

     

    Optimale Verwertbarkeit der Marke

     

    Nur bei korrekter Eintragung ist die Marke für Lizenzierung, Verkauf oder strategische Nutzung rechtlich voll nutzbar.

    Unsere Leistungen bei der Markenübertragung

     

     

    Beratung & Strategie

     

    Wir prüfen Ihre Marke und entwickeln eine individuelle Strategie, ob und wie eine Übertragung sinnvoll ist. Dazu gehört die Analyse bestehender Verträge, Lizenzierungen und möglicher Risiken.

     

     

    Vertragsgestaltung

     

    Wir erstellen oder prüfen rechtssichere Markenübertragungsverträge, einschließlich Regelungen zu:

     

    • Kaufpreis oder Gegenleistung
    • Haftung und Garantien
    • Lizenzrechte
    • Übergang von Nutzungsrechten

     

     

    Anmeldung der Eintragung

     

    Wir übernehmen die Eintragung der Markenübertragung beim DPMA oder EUIPO. Dazu zählen:

     

    • Antragstellung
    • Formale Prüfung
    • Kommunikation mit den Markenämtern

     

     

    Kommunikation mit Ämtern

     

    Wir kümmern uns um Rückfragen und Nachweise, sodass Ihre Markenübertragung ohne Verzögerungen im Register eingetragen wird.

     

     

    Beratung zu Lizenzverträgen & Markenverwertung

     

    Neben der vollständigen Übertragung beraten wir auch zu Lizenzen, Co-Branding oder strategischer Markenverwertung.

    Ablauf einer Markenübertragung

     

    1. Prüfung der Marke – Feststellung der Übertragbarkeit und möglicher Rechte Dritter
    2. Vertragsgestaltung – Erstellung eines rechtssicheren Abtretungsvertrags
    3. Antrag auf Registereintragung des Inhaberwechsels – Einreichung beim DPMA oder EUIPO
    4. Prüfung durch das Markenamt – Überprüfung und Eintragung
    5. Veröffentlichung im Register – Der neue Markeninhaber wird offiziell eingetragen und Sie erhalten von uns die entsprechende Bestätigung

    Jetzt Markenübertragung durchführen lassen

    Jetzt Marke übertragen – Kontakt aufnehmen

    069 – 663 68 41 220

    Häufige Fragen (FAQ) zur Markenübertragung

    Wie lange dauert eine Markenübertragung?

    Die Eintragung dauert in der Regel wenige Tage bis Wochen, abhängig vom Amt (EUIPO schneller, DPMA meist etwas länger).

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag auf Eintragung des Rechtsübergangs
    • Markenübertragungsvertrag
    • Vollmacht bei anwaltlicher Vertretung

    Kann eine Marke nur teilweise übertragen werden?

    Ja, die Übertragung kann auch nur für bestimmte Waren oder Dienstleistungen erfolgen.

    Was passiert mit bestehenden Lizenzen?

    Bestehende Lizenzen bleiben in der Regel bestehen. Änderungen sind nur bei entsprechender vertraglicher Regelung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen bei Bestehen von Lizenzverträgen, diese vorher im Hinblick auf die geplante Markenübertragung juristisch prüfen zu lassen.

    Sollte man bei der Markenübertragung einen Anwalt hinzuziehen?

    Wir empfehlen Ihnen uneingeschränkt, sich anwaltlicher Unterstützung zu bedienen, wenn Sie eine Marke übertragen möchten. Als auf das Markenrecht spezialisierte Kanzlei können wir Sie professionell und effizient begleiten und eine rechtssichere Vertragsgestaltung sicherstellen. Zudem haben wir umfangreiche Erfahrungen mit Eintragungen und Markenübertragungen beim DPMA und EUIPO.