Als Anwalt für Musikrecht berät und vertritt die Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt seit dem Jahr 2011 Mandant*innen aus der Musikbranche. Herr Rechtsanwalt Weber ist als Musikanwalt mit der Beratung und Vertretung erfolgreicher Künstler*innen, Creator*innen, Bands, Labels, Musikproduzent*innen, Musikverlagen, Vertrieben, Veranstaltern, Managements, Agenturen, Songwriter*innen und Musikautor*innen betraut. Dabei umfassen unsere Leistungen als „Anwalt für Musiker“ alle Bereiche des Musikrechts, insbesondere das Urheberrecht, das Musikverlagsrecht und das Veranstaltungs- und Entertainmentrecht. Im Mittelpunkt stehen dabei häufig die Vertragsprüfung, die Vertragsgestaltung und die Verhandlung von Verträgen mit Plattenfirmen, Verlagen, Vertrieben, Managements und Musikproduktionsfirmen. Ferner vertreten wir als Entertainmentrecht Anwalt Musiker*innen, Künstler*innen und Mandant*innen aus der Musikbranche wegen fehlerhafter oder ausstehender Lizenzabrechnungen, bei Abrechnungsstreitigkeiten und bei sonstigen Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich und vor Gericht.
Als Musikanwaltskanzlei bieten wir umfassende Leistungen in allen Rechtsgebieten, die für Künstler*innen, Musikschaffende, Kreative, Influencer*innen, Creator*innen sowie für alle Musikverwerter wie Onlinevertriebe, Labels, Musikverlage und Musikeditionen, Tonträgerhersteller, Veranstalter, Managements und Agenturen relevant sind.
Beispielsweise umfasst die Rechtsberatung als Anwalt für Musikrecht die rechtliche Beratung bei einer Labelgründung, der Gründung eines Musikverlages und bei Rechtsfragen im Rahmen des Künstlermanagements einschließlich der Vertragserstellung. Ferner beraten wir nationale und internationale Mandanten aus der Musikbranche in allen rechtlichen Fragen des Vertragsrechts, erstellen Verträge, prüfen Verträge und verhandeln Verträge zwischen Künstlern, Produzenten, Musikschaffenden, Labels, Verlagen, Managements, Agenturen, Vertrieben und Sponsoren. Außerdem begleiten wir Künstler und Unternehmen aus der Musik- und Kreativbranche in allen rechtlichen Fragen und Belangen im Zusammenhang mit dem Lizenzgeschäft und der Künstlervermarktung sowie der Vermarktung von Persönlichkeitsrechten, Markenrechten, Merchandisingrechten und anderen Rechten und Inhalten.
Außerdem kümmern wir uns als Kanzlei für Musikrecht und Urheberrechtsanwälte auch um den Schutz und die Verteidigung der Urheber- , Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und Markenrechte unserer Mandant*innen. Schließlich vertreten unsere Musikrecht Anwälte Mandant*innen bei musikrechtlichen, lizenzrechtlichen, vertraglichen, urheberrechtlichen und anderen rechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie vor Gericht.
Für eine juristische versierte Beratung im Musikrecht sollten Sie sich unbedingt an einen im Musikrecht fachkundigen Anwalt wenden, der die Musikbranche kennt. Als Kanzlei für Musikrecht sind wir seit vielen Jahren ständig mit der ständigen Beratung und Vertretung von Künstlern und anderen Beteiligten aus der Musik-, Unterhaltungs- und Entertainmentbranche betraut. Zudem kennen wird nicht nur die typischen Anliegen von Künstlern, Kreativen und anderen Beteiligten, sondern auch die Branchengepflogenheiten im Musikgeschäft.
Nutzen Sie unsere Expertise als Anwalt für Musikrecht – rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie uns!
Rechtsanwalt Christian Weber berät als Spezialist für Musikrecht seit 2007 Mandant*innen in allen Fragen zum Musikrecht, Urheberrecht, Musikvertragsrecht und Musikverlagsrecht. Er verfügt über Know-how und Erfahrungen aus einer Tätigkeit seit über 30 Jahren in der Musikbranche. Daher kennt er als spezialisierter Musikanwalt die Branchengepflogenheiten und verfügt über zahlreiche Branchenkontakte.
Eine kompetente rechtliche Beratung von einem Musikanwalt, der die Branchengepflogenheiten kennt, ist im Musikgeschäft eine unabdingbare Voraussetzung, um sich rechtlich abzusichern und den Kopf für das kreative Schaffen frei zu haben. Als spezialisierte Musikanwaltskanzlei unterstützen wir Künstler*innen, Produzent*innen und Musiker*innen sowie Labels, Musikverlage, Musikmanager, Agenturen und Vertriebe beratend zum Beispiel durch:
Lassen Sie musikrechtliche Verträge, insbesondere Verträge, die eine lange Laufzeit oder eine exklusive persönliche Bindung sowie Rechteübertragungen vorsehen immer vor der Unterzeichnung von einem versierten Anwalt für Musikrecht prüfen.
Im Musikrecht spielt vor allem das Vertragsrecht eine wichtige Rolle. Dabei geht es typischerweise um Verträge zwischen Kreativen wie Musiker*innen, Künstler*innen, Bands, Musikproduzent*innen, Songwriter*innen und den Auswertern kreativer Leistungen wie z. B. Musikverlagen, Labels, Vertrieben, Tonträgerherstellern oder sonstigen Beteiligten wie beispielsweise Künstlermanagements, Agenturen, Konzertveranstaltern, Verwertungsgesellschaften und der Künstlersozialkasse. Diese Verträge sehen häufig einseitige Klauseln oder benachteiligende Regelungen, weitreichende Optionen und exklusive Bindungen vor und sollten daher immer fachlich von einem Anwalt für Musikrecht überprüft und erforderlichenfalls angepasst bzw. inhaltlich ausgehandelt werden. Dadurch kann man faire und ausgewogene Vertragsbestimmungen erzielen und rechtliche Nachteile vermeiden.
Auch andere Verträge im Musikgeschäft wie beispielsweise Kooperationsverträge zwischen Produzent*innen, Musikautor*innen oder zwischen den Mitgliedern einer Band sowie Produktionsaufträge und Mietverträge in Bezug auf Proberäume, Tonstudios oder Equipment sind häufig Grund für Streitigkeiten. Daneben spielen auch häufig Werk- und Dienstleistungsverträge eine wichtige Rolle, beispielsweise bei Auftragsproduktionen, Filmmusik, Werbemusik und Sounddesign. Auch solche Verträge sollte man unbedingt von einem spezialisierten Anwalt für Musikrecht aufsetzen bzw. vor der Unterzeichnung überprüfen lassen.
Durch die Überprüfung durch einen kompetenten Anwalt für Musikrecht können unfaire Vertragskonditionen, Knebelverträge, überlange Exklusivbindungen, unangemessene Regelungen bezogen auf die Vergütung und die wirtschaftliche Risikotragung und vieles mehr vermieden und faire Vertragskonditionen statuiert werden. Da wir als Anwalt für Musikrecht die branchentypischen Vertragsregelungen und Fallstricke kennen, wissen wir genau, worauf es ankommt.
Der Schutz der eigenen Marke wird gerade am Anfang der Karriere häufig vernachlässigt. Dadurch kommt es später nicht selten zu Streitigkeiten. Daher empfehlen wir Newcomern, aber auch etablierten Künstler*innen, Bands, Produzent*innen sowie Labels, Managements und Verlagen dringend, den eigenen Namen, den Firmennamen und das eigene Logo schützen zu lassen. Denn nur durch eine markenrechtliche Registrierung mit Weitblick kann man die eigene Marke schützen und gegen Nachahmer und Markenpiraterie vorgehen.
Weitere Infos zum Markenschutz und zur Markenanmeldung finden Sie hier sowie in unserem Blogbeitrag „Logo, Bandname oder Künstlernamen schützen lassen – Markenschutz für Musiker, Künstler und Bands„.
Als Musikanwalt vertreten wir bundesweit Mandanten aus dem Musikgeschäft und der Unterhaltungs- und Entertainmentindustrie außergerichtlich und vor Gericht.
Unsere Leistungen im Bereich musikrechtlicher Streitigkeiten umfassen:
Als Anwalt für Musikrecht erstellen oder überprüfen wir für Sie unter anderem folgende musikrechtlichen Verträge:
Profitieren Sie von der Expertise Ihres Anwalts für Musikrecht:
✔ kompetente Rechtsberatung vom Experten
✔ langjährige Expertise als Musikanwalt
✔ Branchenkenntnisse
✔ Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und bei
✔ Vertragsprüfung und Vertragsverhandlung
✔ persönlicher Ansprechpartner
✔ schnelle, lösungsorientierte Vorgehensweise
Als Kanzlei für Musikrecht und Entertainmentrecht beraten wir unter Anderem Unternehmen, Veranstalter, Agenturen, Künstler-Managements und Künstler, aber auch Schauspieler, Influencer, Creators und Comedians in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Musik, Veranstaltungen, Bühne, Unterhaltung, Film, TV, Medien, Kultur und Influencer-Marketing.
Aufgrund der speziellen rechtlichen Fragestellungen in diesen Bereichen ist es dringend zu empfehlen, einen kompetenten Anwalt für Musikrecht und Entertainmentrecht zu Rate zu ziehen, der die Branchengepflogenheiten kennt.