Als Anwalt für Musikrecht berät und vertritt die Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt seit über 10 Jahren Mandanten aus der Musikbranche. Herr Rechtsanwalt Weber ist als Musikanwalt mit der Beratung und Vertretung erfolgreicher Künstler, Bands, Labels, Musikproduzenten, Musikverlage, Vertriebe, Veranstalter, Managements, Agenturen, Songwriter, Creators, Influencer und Autoren betraut. Dabei umfasst die Beratung alle Bereiche des Musikrechts, insbesondere das Urheberrecht, das Verlagsrecht, das Veranstaltungs- und Entertainmentrecht sowie die Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung. Ferner vertreten wir Mandanten aus der Musikbranche bei Vertragsverhandlungen, Abrechnungsstreitigkeiten und bei sonstigen Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich und vor Gericht.
Als Musikanwaltskanzlei bieten wir umfassende Leistungen in allen Rechtsgebieten, die für Künstler, Musikschaffende, Kreative, Influencer, Creators sowie für Musikverwerter wie Onlinevertriebe, Labels und Verlage, Tonträgerhersteller, Veranstalter, Managements, Agenturen und Multi Channel Netzwerke (MCN) relevant sind.
Beispielsweise umfasst die Rechtsberatung im Musikrecht die rechtliche Beratung bei einer Labelgründung, der Gründung eines Musikverlages und bei Rechtsfragen im Rahmen des Künstlermanagements. Ferner beraten wir nationale und internationale Mandanten aus der Musikbranche in allen rechtlichen Fragen des Vertragsrechts, erstellen Verträge, prüfen Verträge und verhandeln Verträge zwischen Künstlern, Produzenten, Musikschaffenden, Labels, Verlagen, Managements, Agenturen, Vertrieben und Sponsoren. Außerdem begleiten wir Künstler und Unternehmen aus der Musik- und Kreativbranche in allen rechtlichen Fragen und Belangen im Zusammenhang mit dem Lizenzgeschäft und der Künstlervermarktung sowie der Vermarktung von Persönlichkeitsrechten, Markenrechten, Merchandisingrechten und anderen Rechten und Inhalten.
Außerdem kümmern wir uns als Kanzlei für Musikrecht auch um den Schutz und die Verteidigung der Urheber- , Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und Markenrechte unserer Mandanten. Schließlich vertreten unsere Musikrechtsanwälte Mandanten bei musikrechtlichen, lizenzrechtlichen, vertraglichen, urheberrechtlichen und markenrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie vor Gericht.
Für eine juristische versierte Beratung im Musikrecht sollten Sie sich unbedingt an einen im Musikrecht fachkundigen Anwalt wenden, der die Musikbranche kennt. Als Kanzlei für Musikrecht sind wir seit vielen Jahren ständig mit der ständigen Beratung und Vertretung von Künstlern und anderen Beteiligten aus der Musik-, Unterhaltungs- und Entertainmentbranche betraut. Zudem kennen wird nicht nur die typischen Anliegen von Künstlern, Kreativen und anderen Beteiligten, sondern auch die Branchengepflogenheiten im Musikgeschäft.
Nutzen Sie unsere Expertise als Kanzlei für Musikrecht – rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie uns!
Rechtsanwalt Christian Weber berät als Spezialist Mandanten zu allen Fragen im Musikrecht, Musikurheberrecht, Musikvertragsrecht und Musikverlagsrecht. Er verfügt über Know-how aus 25 Jahren Erfahrung in der Musikbranche. Daher kennt er als Musikanwalt die Branchengepflogenheiten und verfügt über zahlreiche Branchenkontakte.
Eine kompetente rechtliche Beratung von einem Musikanwalt, der die Branchengepflogenheiten kennt, ist im Musikgeschäft eine unabdingbare Voraussetzung, um sich rechtlich abzusichern und den Kopf für das kreative Schaffen frei zu haben. Als spezialisierte Musikanwaltskanzlei unterstützen wir Künstler, Produzenten und Musiker beratend zum Beispiel durch:
Denn im Musikrecht spielt vor allem das Vertragsrecht eine wichtige Rolle. Dabei geht es typischerweise um Verträge zwischen Künstlern, Bands, Produzenten, Musikverlagen, Labels, Vertrieben, Tonträgerherstellern, Künstlermanagements, Agenturen und Konzertveranstaltern. Aber auch Kooperationsverträge z. B. zwischen Produzenten oder zwischen den Mitgliedern einer Band und Mietverträge in Bezug auf Proberäume, Tonstudios etc. Daneben spielen auch häufig Werk- und Dienstleistungsverträge eine wichtige Rolle, beispielsweise bei Auftragsproduktionen, Filmmusik, Werbemusik und Sounddesign. Solche Verträge sollten Sie unbedingt von einem spezialisierten Anwalt für Musikrecht aufsetzen bzw. vor der Unterzeichnung anwaltlich überprüfen lassen.
Hierdurch können unfaire Vertragskonditionen, Knebelverträge, überlange Exklusivbindungen, unangemessene Regelungen bezogen auf die Vergütung und die wirtschaftliche Risikotragung und vieles mehr verhindert werden. Da wir als Anwalt für Musikrecht die branchentypischen vertraglichen Regelungen und Fallstricke kennen, wissen wir, worauf es ankommt.
Der Schutz der eigenen Marke wird gerade am Anfang der Karriere häufig vernachlässigt. Dadurch kommt es später nicht selten zu Streitigkeiten. Daher empfehlen wir Newcomern, aber auch etablierten Künstlern, Bands, Produzenten und Labels dringend, den eigenen Künstlernamen, den Firmennamen und das eigene Logo schützen zu lassen. Denn nur durch eine markenrechtliche Registrierung mit Weitblick kann man die eigene Marke schützen und gegen Nachahmer und Markenpiraterie verteidigen.
Weitere Infos zum Markenschutz und zur Markenanmeldung finden Sie hier sowie in unserem Blogbeitrag „Logo, Bandname oder Künstlernamen schützen lassen – Markenschutz für Musiker, Künstler und Bands„.
Als Musikanwalt vertreten wir bundesweit Mandanten aus dem Musikgeschäft und der Unterhaltungs- und Entertainmentindustrie außergerichtlich und vor Gericht.
Unsere Leistungen im Bereich musikrechtlicher Streitigkeiten umfassen:
Als Anwalt für Musikrecht erstellen oder überprüfen wir für Sie unter anderem folgende musikrechtlichen Verträge:
Profitieren Sie von der Expertise Ihres Anwalts für Musikrecht:
✔ kompetente Rechtsberatung vom Experten
✔ langjährige Expertise als Musikanwalt
✔ Branchenkenntnisse
✔ Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und bei
✔ Vertragsprüfung und Vertragsverhandlung
✔ persönlicher Ansprechpartner
✔ schnelle, lösungsorientierte Vorgehensweise
Als Kanzlei für Musikrecht und Entertainmentrecht beraten wir unter Anderem Unternehmen, Veranstalter, Agenturen, Künstler-Managements und Künstler, aber auch Schauspieler, Influencer, Creators und Comedians in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Musik, Veranstaltungen, Bühne, Unterhaltung, Film, TV, Medien, Kultur und Influencer-Marketing.
Aufgrund der speziellen rechtlichen Fragestellungen in diesen Bereichen ist es dringend zu empfehlen, einen kompetenten Anwalt für Musikrecht und Entertainmentrecht zu Rate zu ziehen, der die Branchengepflogenheiten kennt.