Anwalt für Musikrecht

Musikanwalt – Anwalt für Musikrecht und Musikvertragsrecht

Als Anwalt für Musikrecht berät und vertritt die Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt seit dem Jahr 2011 Mandant*innen aus der Musikbranche. Herr Rechtsanwalt Weber ist als Musikanwalt mit der Beratung und Vertretung erfolgreicher Künstler*innen, Creator*innen, Bands, Labels, Musikproduzent*innen, Musikverlagen, Vertrieben, Veranstaltern, Managements, Agenturen, Songwriter*innen und Musikautor*innen betraut. Dabei umfassen unsere Leistungen als „Anwalt für Musiker“ alle Bereiche des Musikrechts, insbesondere das Urheberrecht, das Musikverlagsrecht und das Veranstaltungs- und Entertainmentrecht. Im Mittelpunkt stehen dabei häufig die Vertragsprüfung, die Vertragsgestaltung und die Verhandlung von Verträgen mit Plattenfirmen, Verlagen, Vertrieben, Managements und Musikproduktionsfirmen. Ferner vertreten wir als Entertainmentrecht Anwalt Musiker*innen, Künstler*innen und Mandant*innen aus der Musikbranche wegen fehlerhafter oder ausstehender Lizenzabrechnungen, bei Abrechnungsstreitigkeiten und bei sonstigen Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich und vor Gericht.

Rechtsberatung vom Entertainmentrecht Anwalt für die Musikbranche

 

Als Musikanwaltskanzlei bieten wir umfassende Leistungen in allen Rechtsgebieten, die für Künstler*innen, Musikschaffende, Kreative, Influencer*innen, Creator*innen sowie für alle Musikverwerter wie Onlinevertriebe, Labels, Musikverlage und Musikeditionen, Tonträgerhersteller, Veranstalter, Managements und Agenturen relevant sind.

 

 

Anwalt für Musikrecht

 

Beispielsweise umfasst die Rechtsberatung als Anwalt für Musikrecht die rechtliche Beratung bei einer Labelgründung, der Gründung eines Musikverlages und bei Rechtsfragen im Rahmen des Künstlermanagements einschließlich der Vertragserstellung. Ferner beraten wir nationale und internationale Mandanten aus der Musikbranche in allen rechtlichen Fragen des Vertragsrechts, erstellen Verträge, prüfen Verträge und verhandeln Verträge zwischen Künstlern, Produzenten, Musikschaffenden, Labels, Verlagen, Managements, Agenturen, Vertrieben und Sponsoren. Außerdem begleiten wir Künstler und Unternehmen aus der Musik- und Kreativbranche in allen rechtlichen Fragen und Belangen im Zusammenhang mit dem Lizenzgeschäft und der Künstlervermarktung sowie der Vermarktung von Persönlichkeitsrechten, Markenrechten, Merchandisingrechten und anderen Rechten und Inhalten.

 

 

Schutz und Verteidigung von Urheberrechten und sonstigen Rechten

 

Außerdem kümmern wir uns als Kanzlei für Musikrecht und Urheberrechtsanwälte auch um den Schutz und die Verteidigung der Urheber- , Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und Markenrechte unserer Mandant*innen. Schließlich vertreten unsere Musikrecht Anwälte Mandant*innen bei musikrechtlichen, lizenzrechtlichen, vertraglichen, urheberrechtlichen und anderen rechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie vor Gericht.

Unsere Leistungen als Anwalt für Musikrecht umfassen folgende Bereiche

 

Unser Tipp im Musikrecht: Vom Musikanwalt beraten lassen

 

Für eine juristische versierte Beratung im Musikrecht sollten Sie sich unbedingt an einen im Musikrecht fachkundigen Anwalt wenden, der die Musikbranche kennt. Als Kanzlei für Musikrecht sind wir seit vielen Jahren ständig mit der ständigen Beratung und Vertretung von Künstlern und anderen Beteiligten aus der Musik-, Unterhaltungs- und Entertainmentbranche betraut. Zudem kennen wird nicht nur die typischen Anliegen von Künstlern, Kreativen und anderen Beteiligten, sondern auch die Branchengepflogenheiten im Musikgeschäft.

 

Nutzen Sie unsere Expertise als Anwalt für Musikrecht – rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie uns!

Kontakt Anwalt für Musikrecht

Rechtsanwalt Christian Weber berät als Spezialist für Musikrecht seit 2007 Mandant*innen in allen Fragen zum Musikrecht, Urheberrecht, Musikvertragsrecht und Musikverlagsrecht. Er verfügt über Know-how und Erfahrungen aus einer Tätigkeit seit über 30 Jahren in der Musikbranche. Daher kennt er als spezialisierter Musikanwalt die Branchengepflogenheiten und verfügt über zahlreiche Branchenkontakte.

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    Hiermit willige ich ein, dass ich zum Zwecke der Beantwortung meines obigen Anliegens von der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft per Email kontaktiert werden darf. Die Einwilligung ist freiwillig und kann für die Zukunft widerrufen werden.

     
    Durch das Ausfüllen und Absenden des Kontaktformulars wird weder ein Mandatsvertrag geschlossen, noch werden dadurch Kosten ausgelöst. Ihre Angaben sind unverbindlich und dienen uns unter Anderem zur Vorab-Information, zur Vorbereitung der Kontaktaufnahme, zur Kontaktaufnahme, zur Vertragsanbahnung oder zur Erstellung eines Angebots.
     
    Ihre Angaben werden dem Stand der Technik entsprechend verschlüsselt übertragen. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie gemäß unserer Datenschutzerklärung.
     


    Anwälte für Musikrecht und Entertainmentrecht: Wir halten Künstler*innen, Produzent*innen und Musiker*innen den Rücken frei!

     

    Eine kompetente rechtliche Beratung von einem Musikanwalt, der die Branchengepflogenheiten kennt, ist im Musikgeschäft eine unabdingbare Voraussetzung, um sich rechtlich abzusichern und den Kopf für das kreative Schaffen frei zu haben. Als spezialisierte Musikanwaltskanzlei unterstützen wir Künstler*innen, Produzent*innen und Musiker*innen sowie Labels, Musikverlage, Musikmanager, Agenturen und Vertriebe beratend zum Beispiel durch:

    • Rechtsberatung rund um die Gründung eines Musikmanagements, eines Labels, eines Musikverlages, einer Edition, eines Musikvertriebs, einer Künstlergruppe bzw. Band oder anderer Unternehmungen im Bereich der Musik- und Entertainmentbranche
    • Markenrechtliche Beratung zum Schutz von Marken (z. B. Schutz von Firmenname, Labelname, Künstlername, Bandname, Logos etc.) und anderen Leistungen (z. B. Werktiteln, Werken und geistigem Eigentum)
    • Vertretung gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) und Beratung zum Künstlersozialversicherungsrecht
    • Hilfe und Beratung bezogen auf Labelgründung, Labelcode, ISRC (BVMI) etc.
    • Beratung im Bereich Musikvertrieb und Online-Vertriebsrecht

    Rufen Sie uns an

    069 – 663 68 41 220

    Unsere Tipps vom Musikrecht Anwalt

    1. Vertragsprüfung durch einen versierten Musikanwalt

     

    Lassen Sie musikrechtliche Verträge, insbesondere Verträge, die eine lange Laufzeit oder eine exklusive persönliche Bindung sowie Rechteübertragungen vorsehen immer vor der Unterzeichnung von einem versierten Anwalt für Musikrecht prüfen.

     

    Im Musikrecht spielt vor allem das Vertragsrecht eine wichtige Rolle. Dabei geht es typischerweise um Verträge zwischen Kreativen wie Musiker*innen, Künstler*innen, Bands, Musikproduzent*innen, Songwriter*innen und den Auswertern kreativer Leistungen wie z. B. Musikverlagen, Labels, Vertrieben, Tonträgerherstellern oder sonstigen Beteiligten wie beispielsweise  Künstlermanagements, Agenturen, Konzertveranstaltern, Verwertungsgesellschaften und der Künstlersozialkasse. Diese Verträge sehen häufig einseitige Klauseln oder benachteiligende Regelungen, weitreichende Optionen und exklusive Bindungen vor und sollten daher immer fachlich von einem Anwalt für Musikrecht überprüft und erforderlichenfalls angepasst bzw. inhaltlich ausgehandelt werden. Dadurch kann man faire und ausgewogene Vertragsbestimmungen erzielen und rechtliche Nachteile vermeiden.

     

    Auch andere Verträge im Musikgeschäft wie beispielsweise Kooperationsverträge zwischen Produzent*innen, Musikautor*innen oder zwischen den Mitgliedern einer Band sowie Produktionsaufträge und Mietverträge in Bezug auf Proberäume, Tonstudios oder Equipment sind häufig Grund für Streitigkeiten. Daneben spielen auch häufig Werk- und Dienstleistungsverträge eine wichtige Rolle, beispielsweise bei Auftragsproduktionen, Filmmusik, Werbemusik und Sounddesign. Auch solche Verträge sollte man unbedingt von einem spezialisierten Anwalt für Musikrecht aufsetzen bzw. vor der Unterzeichnung überprüfen lassen.

     

    Durch die Überprüfung durch einen kompetenten Anwalt für Musikrecht können unfaire Vertragskonditionen, Knebelverträge, überlange Exklusivbindungen, unangemessene Regelungen bezogen auf die Vergütung und die wirtschaftliche Risikotragung und vieles mehr vermieden und faire Vertragskonditionen statuiert werden. Da wir als Anwalt für Musikrecht die branchentypischen Vertragsregelungen und Fallstricke kennen, wissen wir genau, worauf es ankommt.

     

     

    2. Lassen Sie Ihren Label-, Künstler*innen- oder Bandnamen schützen

     

    Der Schutz der eigenen Marke wird gerade am Anfang der Karriere häufig vernachlässigt. Dadurch kommt es später nicht selten zu Streitigkeiten. Daher empfehlen wir Newcomern, aber auch etablierten Künstler*innen, Bands, Produzent*innen sowie Labels, Managements und Verlagen dringend, den eigenen Namen, den Firmennamen und das eigene Logo schützen zu lassen. Denn nur durch eine markenrechtliche Registrierung mit Weitblick kann man die eigene Marke schützen und gegen Nachahmer und Markenpiraterie vorgehen.

     

    Weitere Infos zum Markenschutz und zur Markenanmeldung finden Sie hier sowie in unserem Blogbeitrag „Logo, Bandname oder Künstlernamen schützen lassen – Markenschutz für Musiker, Künstler und Bands„.

    Bei Streitigkeiten: Als Kanzlei für Musikrecht „kämpfen“ wir für Sie außergerichtlich und vor Gericht!

    Als Musikanwalt vertreten wir bundesweit Mandanten aus dem Musikgeschäft und der Unterhaltungs- und Entertainmentindustrie außergerichtlich und vor Gericht.

     

    Unsere Leistungen im Bereich musikrechtlicher Streitigkeiten umfassen:

     

    • anwaltliche Vertretung im Rahmen von Vertragsverhandlungen zwischen Künstlern, Bands, Plattenfirmen, Managements, Musikautoren, Musikverlagen, Vertrieben, Agenturen, Veranstaltern etc.
    • außergerichtliche Vertretung bei Vertragsstreitigkeiten oder Abrechnungsstreitigkeiten
    • anwaltliche Vertretung vor Gericht (Prozessführung) z. B. zwecks Erlass einer einstweiligen Verfügung oder bei Klagen zur Durchsetzung von Urheberrechten und urheberrechtlichen Ansprüchen (z. B. Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz etc.)
    • Verteidigung und Rechtsdurchsetzung bei ungenehmigten Nutzungen, Rechtsverletzungen, Plagiaten und Piraterie
    • Kündigung von Künstlerverträgen, Managementverträgen und Verlagsverträgen

    Als Anwalt für Musikrecht erstellen oder überprüfen wir für Sie unter anderem folgende musikrechtlichen Verträge:

     

    Entertainmentrecht: Veranstaltung, Bühne, Unterhaltung, YouTube, Film, TV, Medien und Kultur

    Profitieren Sie von der Expertise Ihres Anwalts für Musikrecht:

     

     kompetente Rechtsberatung vom Experten 

     langjährige Expertise als Musikanwalt

     Branchenkenntnisse

     Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und bei

    Vertragsprüfung und Vertragsverhandlung

     persönlicher Ansprechpartner

     schnelle, lösungsorientierte Vorgehensweise

    Als Kanzlei für Musikrecht und Entertainmentrecht beraten wir unter Anderem Unternehmen, Veranstalter, Agenturen, Künstler-Managements und Künstler, aber auch Schauspieler, Influencer, Creators und Comedians in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Musik, Veranstaltungen, Bühne, Unterhaltung, Film, TV, Medien, Kultur und Influencer-Marketing.

     

    Aufgrund der speziellen rechtlichen Fragestellungen in diesen Bereichen ist es dringend zu empfehlen, einen kompetenten Anwalt für Musikrecht und Entertainmentrecht zu Rate zu ziehen, der die Branchengepflogenheiten kennt.