FAQ Markenüberwachung

 

 

In diesen FAQ erfahren Sie unter anderem,

 

  • was eine Markenüberwachung ist,
  • wozu Sie dient,
  • warum die Markenüberwachung empfohlen ist,
  • wie sie funktioniert und
  • welche Kosten bei Beauftragung einer Markenüberwachung entstehen.

1. Was ist eine Markenüberwachung?

Eine Markenüberwachung dient der regelmäßigen Kontrolle der relevanten Markenregister im Hinblick auf Neuanmeldungen von möglichen Kollisionsmarken. Kollisionsmarken sind solche Marken, die zu Ihrer Marke identisch oder ähnlich sind. Die Markenüberwachung wird von uns in Zusammenarbeit mit einem hierauf spezialisierten technischen Dienstleister durchgeführt. Durch die Markenüberwachung können Neuanmeldungen identischer oder ähnlicher Marken zeitnah erkannt und die Marke rechtzeitig verteidigt werden (z.B. mittels eines sog. Widerspruchs). Auf diese Weise kann die Eintragung einer fremden Marke, die zu Ihrer bereits eingetragenen Marke eine Identität oder Ähnlichkeit bzw. eine sog. Verwechslungsgefahr aufweist, rechtzeitig erkannt und verhindert werden.

2. Was wird bei einer professionellen Markenüberwachung kontrolliert bzw. überwacht?

Wenn Sie bei uns eine Markenüberwachung beauftragen, werden in Abhängigkeit vom Auftragsumfang und der Laufzeit des Vertrages die einschlägigen Markenregister (z.B. Deutschland – DPMA) bezogen auf identische und ähnliche Neuanmeldungen überwacht. Bei Wortmarken werden mit Ihrer Marke identische und phonetisch identische sowie Neuanmeldungen mit ähnlicher Schreibweise zu Ihrer Marke laufend recherchiert. Bei Bildmarken werden mit Ihrer Marke grafisch/optisch identische und zu Ihrer Marke grafisch/optisch ähnliche Marken recherchiert.

 

Kollisionstreffer werden in regelmäßigen zeitlichen Intervallen von uns gesichtet und an Sie mit Informationen zu den Möglichkeiten des weiteren Vorgehens weitergeleitet. Sie erhalten also regelmäßige Überwachungsprotokolle. Anschließend kann bei einem Überwachungs-/Rechercheergebnis das weitere Vorgehen mit einem unserer Rechtsanwälte erörtert und von uns eine Empfehlung gegeben werden.

3. Warum ist eine professionelle Markenüberwachung empfohlen?

Nach der Anmeldung und erfolgreichen Eintragung einer Marke gilt es, diese zu schützen und zu verteidigen. Hierbei ist nicht nur wichtig, rechtliche Maßnahmen für den Fall zu ergreifen, dass Dritte Ihre Marke ohne Erlaubnis verwenden. Sondern es ist auch wichtig, die einschlägigen Markenregister kontinuierlich auf Neuanmeldungen solcher Marken  überwachen zu lassen, die zu Ihrer Marke identisch oder ähnlich Marken sind. Nur durch eine solche Markenüberwachung können Anmeldungen verwechslungsfähiger Marken rechtzeitig erkannt und dagegen innerhalb der sog. Widerspruchsfrist vorgegangen werden. Es ist Ihre alleinige Aufgabe als Markeninhaber, die Markenregister auf Neuanmeldungen überwachen zu lassen und Ihre Marke gegenüber Dritten zu verteidigen. Das Markenamt führt keine Markenüberwachung durch. Es überprüft bei Neuanmeldungen von Marken Dritter nicht, ob es bereits eine identische oder ähnliche ältere Marke gibt und weist Anmelder nicht auf etwaige bereits eingetragene identische oder ähnliche Marken hin.

4. Was passiert, wenn ich meine Marke nicht überwachen lasse?

Allein beim Deutschen Patent- und Markenamt werden täglich rund 200 neue Marken angemeldet (Quelle: DPMA). Ohne eine professionelle Markenüberwachung erfahren Sie nicht, ob ein Dritter eine zu Ihrer Marke identische oder ähnliche (verwechslungsfähige) Marke anmeldet. Der Dritte kann Ihre Marke dabei bewusst nachahmen, beispielsweise, um die Wertschätzung Ihrer Marke auszunutzen oder es kann zu einer zufälligen, unbewussten bzw. ungewollten Identität oder Ähnlichkeit kommen.

 

Die Folgen können hierbei vielfältig sein. Beispielsweise können Ihre Kunden, wenn andere unter einer identischen oder ähnlichen und verwechslungsfähigen Marke am Markt auftreten, über die Herkunft von Waren und Dienstleistungen getäuscht werden oder es kann zu einer allgemeinen Marktverwirrung kommen. Ferner kann es sein, dass Kundenströme zur Konkurrenz geleitet werden oder Ihr Ruf ausgebeutet wird und derjenige, der eine identische oder ähnliche und verwechslungsfähige Marke benutzt, daraus Profit schlägt. Auch kann Ihre eigene Marke dadurch verwässern und der Wert Ihrer Marke nachhaltig beschädigt werden. Schließlich kann ein Imagetransfer von Ihrer Marke auf die Kollisionsmarke stattfinden oder die Wertschätzung, die Ihre Kunden Ihrer Marke entgegenbringen, negativ von der Kollisionsmarke beeinflusst werden.

 

Dies können Sie nur verhindern, wenn Sie durch Beauftragung einer Markenüberwachung rechtzeitig davon, dass Dritte eine Kollisionsmarke anmelden, Kenntnis erlangen und dann die erforderlichen rechtlichen Schritte einleiten.

5. Was ist die beste Verteidigungsstrategie gegen die Eintragung identischer oder ähnlicher Marken durch Dritte?

Beauftragen Sie eine professionelle Markenüberwachung! Nur durch eine professionelle und kontinuierliche Markenüberwachung erhalten Sie rechtzeitig Kenntnis von der Anmeldung kollidierenden Marken durch Dritte. Dies Kenntnis wiederum ist Voraussetzung, um gegen die Eintragung einer kollidierenden Marken einen sog. Widerspruch beim zuständigen Markenamt einzulegen.

 

Der sog. Markenwiderspruch ist ein schneller und im Vergleich zu einem andernfalls notwendigen Gerichtsverfahren kostengünstigerer Weg, um Ihre Marke effektiv zu verteidigen und die Eintragung identischer oder ähnlicher, verwechslungsfähiger Marken zu verhindern. Der Widerspruch ist jedoch nur innerhalb einer kurzen Frist möglich. Bei deutschen und europäischen Marken beträgt die Widerspruchsfrist lediglich 3 Monate. Versäumen Sie diese Frist, können Sie die Eintragung der Kollisionsmarke nicht mehr mittels eines Widerspruchs verhindern. Daher ist die rechtzeitige Kenntnis von der Neuanmeldung identischer oder ähnlicher, verwechslungsfähiger Marken durch Beauftragung einer entsprechenden Markenüberwachung unverzichtbar.

 

Weitere Informationen zum Markenwiderspruch und zum markenrechtlichen Widerspruchsverfahren finden Sie in unserem FAQ Markenwiderspruch!

6. Was ist Sinn und Zweck des Widerspruchverfahrens?

Wird Ihr Widerspruch vom jeweiligen Amt für zulässig (formale Voraussetzungen) und begründet (Doppelidentität oder Verwechslungsgefahr zwischen Ihrer und der Kollisionsmarke) befunden, wird die angegriffene (neu angemeldete) Marke nicht eingetragen, sondern die Anmeldung zurückgewiesen. Der Dritte (Anmelder) erlangt also aufgrund eines erfolgreichen Widerspruchs gegen die Anmeldung seiner Marke für diese keinen Markenschutz und Sie haben Ihre Marke erfolgreich verteidigt.

 

Daneben gibt es innerhalb eines Widerspruchsverfahrens auch die Möglichkeit sich einvernehmlich zu einigen, beispielsweise durch eine erfolgreiche Abgrenzung und hierdurch die Möglichkeit, eine friedliche Koexistenz zu vereinbaren. Auf diese Weise kann zum Beispiel bei zufälligen Ähnlichkeiten oder Branchenferne der Markeninhaber eine gütliche Einigung, gleichwohl aber Rechtsklarheit bzw. Rechtssicherheit herbeiführen. Weitergehende Informationen hierzu erhalten Sie in unserem FAQ Markenwiderspruch.

7. Was passiert, wenn man keine Markenüberwachung beauftragt?

Wenn Sie keine Markenüberwachung beauftragen, können Dritte identische oder ähnliche Marken anmelden, ohne, dass Sie davon Kenntnis erlangen. Dies führt in der Regel dazu, dass Sie die 3-monatige Widerrufsfrist versäumen, um gegen die Anmeldung einer Kollisionsmarke einen Widerspruch einzulegen. Zu Ihrer Marke identische oder ähnliche Marken Dritter können dadurch widerspruchsfrei zur Eintragung gelangen. Wenn dies geschieht, bleibt Ihnen, um gegen die dann widerspruchsfrei eingetragene Marke vorzugehen nur der Klageweg. Dieser ist wesentlich zeit- und kostenintensiver als das Widerspruchsverfahren vor dem Markenamt.

 

⇒ Die Beauftragung einer professionellen Markenüberwachung ist daher nach Eintragung einer Marke nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen dringend zu empfehlen.

8. Wie hoch sind die Kosten einer Markenüberwachung?

Wir bieten Ihnen unterschiedliche Markenüberwachungspakete* je nach Territorium bzw. zu überwachendem Register. Die Preise beginnen bereits  ab EUR 179,00 (netto)* pro Jahr.

 

  • BASIC (Markenüberwachung DE) ab EUR 179,00 (netto) pro Jahr*

 

  • BUSINESS (Markenüberwachung DE & EU) ab EUR 279,00 (netto) pro Jahr*

 

  • DACH (Markenüberwachung D-A-CH) ab EUR 379,00 (netto) pro Jahr*

 

  • EUROPA (Markenüberwachung DE & EU & nationale Register der EU-Staaten) ab EUR 599,00 (netto) pro Jahr*

 

  • PREMIUM (Markenüberwachung DE & EU & GB & Schweiz & nationale Register der EU-Staaten) ab EUR 699,00 (netto) pro Jahr*

 

* Angebote und Preise richten sich nur an Unternehmen/Unternehmer, nicht an Verbraucher.

 

⇒ Wir stehen Ihnen bei der Verteidigung Ihrer Marke zur Seite und beraten Sie gerne im Hinblick auf ein für Ihre Bedürfnisse passendes Markenüberwachungspaket – rufen Sie uns unter unter 069-6636841220 an oder  senden Sie uns eine Nachricht!

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Fragen und Antworten (FAQ Markenüberwachung) um allgemeine Aussagen handelt. In unserem FAQ können nicht alle Rechtsfragen erschöpfend beantwortet werden. Die Antworten sind nicht auf jeden Fall übertragbar. Es wird daher immer eine individuelle anwaltliche Beratung empfohlen. Die FAQ können eine fachkundige Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen.

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