
Unsere Kanzlei begleitet Unternehmen ebenso wie Selbstständige, Gründer, Agenturen, Kreative und Markeninhaber bei der Entwicklung, Anmeldung und langfristigen Sicherung ihrer Marken. Wir entwickeln gemeinsam mit unseren Mandanten eine rechtlich belastbare Markenstrategie, die Grundlage für einen rechtlich durchdachten und langfristig wirksamen Markenschutz bildet. Bei uns werden Sie individuell vom Anwalt beraten – kein Callcenter und keine Massenabfertigung.
✔ Spezialisierte Kanzlei für Markenrecht
✔ Bundesweite Markenanmeldung (DPMA, EUIPO und WIPO)
✔ Strategische Markenanmeldung statt Callcenter
✔ Persönliche Ansprechpartner
✔ Langjährige Expertise
Von der Idee bis zum geschützten Markenzeichen
Markenstrategie besprechen
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Schutzfähigkeit prüfen
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Markenrecherche
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Risikoeinschätzung
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Anmeldung beim zuständigen Markenamt (DPMA, EUIPO oder WIPO)
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Eintragung im Register (Markenurkunde)
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Langfristiger Markenschutz
Wer einen Namen, ein Logo oder eine Marke wirtschaftlich nutzen möchte, sollte frühzeitig prüfen lassen, ob und wie diese rechtlich geschützt werden kann. Die Anmeldung einer Marke schafft dann die rechtliche Grundlage dafür, ein Zeichen exklusiv für bestimmte Waren und Dienstleistungen zu nutzen und gegen unberechtigte Nachahmungen vorzugehen.
Eine Marke schützt dabei nicht nur einen Firmennamen, einen Produktnamen oder ein Logo. Sie kann ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie sein – etwa beim Aufbau einer bekannten Unternehmensidentität, bei der Vermarktung von Produkten oder bei der späteren Lizenzierung oder Übertragung von Markenrechten. Eine erfolgreiche Marke kann über Jahre hinweg sogar zu einem der wichtigsten Vermögenswerte eines Unternehmens werden. Ohne sinnvolle Strategie und rechtlichen Markenschutz besteht hingegen das Risiko, dass Wettbewerber ähnliche Zeichen verwenden oder eigene Rechte anmelden.
Eine anwaltlich begleitete Markenanmeldung berücksichtigt deshalb die gesamte Strategie und die dahinter stehenden Fragen:

Eine erfolgreiche Markenanmeldung beginnt mit einer sorgfältigen rechtlichen und strategischen Prüfung. Wir begleiten Sie persönlich – von der ersten Einschätzung Ihrer Wunschmarke bis zur Eintragung und darüber hinaus.
Wir besprechen mit Ihnen die geplante Nutzung Ihrer Marke und entwickeln eine passende Schutzstrategie. Dabei prüfen wir insbesondere die geeignete Markenform, den gewünschten räumlichen Schutzbereich sowie die grundsätzliche Schutzfähigkeit Ihrer Wunschmarke.
Auf Wunsch führen wir eine professionelle Markenrecherche durch und prüfen mögliche ältere Rechte Dritter. Auf Grundlage der Recherche können wir das Risiko von Markenkollisionen und möglichen Widersprüchen besser einschätzen.
Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen den erforderlichen Schutzumfang und erstellen ein individuell auf Ihr Unternehmen und Ihre Markenstrategie abgestimmtes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.
Wir übernehmen die Anmeldung beim zuständigen Markenamt – DPMA, EUIPO oder WIPO – einschließlich der erforderlichen Antragsunterlagen, Vertreterbestellung und Fristenkontrolle und begleiten Sie während des Anmeldeverfahrens bis zur Eintragung.
Für die Vorbereitung einer Markenanmeldung benötigen wir insbesondere:
● Gewünschtes Zeichen (z. B. Markenname, Logo oder Wort-/Bildmarke)
● Angaben zum Markeninhaber
● Gewünschtes Schutzgebiet (Deutschland, EU oder weitere Länder)
● Geplante Waren und Dienstleistungen bzw. Informationen zum Geschäftsmodell und zur geplanten Nutzung
Die konkrete Markenstrategie und die Auswahl der Waren- und Dienstleistungsklassen sowie die Erstellung eines passenden Warenverzeichnisses übernehmen wir gemeinsam mit Ihnen.
Einfach Kontaktformular ausfüllen und Sie erhalten von uns schnellstmöglich ein Angebot!
Eine Markenanmeldung erscheint auf den ersten Blick einfach: Markenname auswählen, Online-Formular ausfüllen und an das Markenamt übermitteln. Die rechtlichen und strategischen Herausforderungen liegen jedoch häufig im Detail. Und deren Beantwortung bedarf einer versierten rechtlichen Beratung und einer sinnvollen Markenstrategie mit Blick über den Tellerrand hinaus.
Entscheidend sind dabei insbesondere:
● die Wahl der passenden Markenform und der erforderlichen Reichweite des Markenschutzes
● die Auswahl der richtigen Waren- und Dienstleistungsklassen
● die Prüfung der Schutzfähigkeit der gewünschten Marke
● die Vermeidung von Konflikten mit älteren Markenrechten
● die Entwicklung einer langfristig passenden Markenstrategie
Eine professionelle Markenanmeldung durch einen spezialisierten Anwalt hilft dabei, typische Fehler zu vermeiden und den Schutzumfang der Marke von Anfang an sinnvoll aufzubauen.
Unsere Kanzlei begleitet Unternehmen, Selbstständige, Gründer und Kreative bei der Anmeldung und langfristigen Sicherung ihrer Markenrechte.
Viele gehen davon aus, dass sich nur der Name eines Unternehmens als Marke schützen lässt. Tatsächlich können – je nach Einzelfall und den gesetzlichen Voraussetzungen – zahlreiche Kennzeichen markenrechtlich geschützt werden. Dazu gehören beispielsweise Unternehmens- und Produktnamen, Logos, Slogans oder andere Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
● Firmennamen und Unternehmenslogos können als Marke geschützt werden, um den wirtschaftlichen Wert eines Namens oder eines Logos langfristig abzusichern.
● Produktnamen können als Marke geschützt werden.
● Bestimmte Produktgestaltungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen als dreidimensionale Marke geschützt werden.
● Künstlernamen, Buchtitel sowie Namen von Apps, Software oder Games können wichtige Markenwerte darstellen und sollten frühzeitig geschützt werden.
● Auch besondere Markenformen wie Farbmarken, Hörmarken, Positionsmarken oder Gewährleistungsmarken können unter bestimmten Voraussetzungen geschützt werden.
Welche Markenform im Einzelfall sinnvoll ist, hängt insbesondere vom geplanten Einsatz, dem gewünschten Schutzumfang und der langfristigen Markenstrategie ab. Eine sorgfältige Prüfung vor der Anmeldung hilft dabei, spätere Konflikte und unnötige Kosten zu vermeiden.
Nicht jede gewünschte Bezeichnung kann als Marke eingetragen werden. Voraussetzung für den Markenschutz ist insbesondere, dass das Zeichen über ausreichende Unterscheidungskraft verfügt und nicht ausschließlich beschreibende Angaben enthält. Zudem darf das Zeichen nicht freihaltebedürftig sein und nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen. Eine rechtliche Prüfung vor der Anmeldung hilft dabei einzuschätzen, ob eine Marke grundsätzlich schutzfähig ist.
Viele Unternehmer fragen sich, wie sie ihren Firmennamen schützen lassen können. Die Eintragung im Handelsregister allein bietet jedoch nicht in jedem Fall einen umfassenden Schutz.
Soll ein Firmenname langfristig als Marke genutzt, bundesweit etabliert oder lizenziert werden, kann eine Markenanmeldung sinnvoll sein. Ob dies im konkreten Fall möglich und zweckmäßig ist, sollte jedoch vorab rechtlich geprüft werden.
Neben eingetragenen Firmen können auch Unternehmenskennzeichen und Geschäftsbezeichnungen rechtlichen Schutz genießen. Dieser Schutz entsteht jedoch unter anderen Voraussetzungen als der Schutz einer eingetragenen Marke und ist hinsichtlich seines Umfangs häufig begrenzter. Ob ein zusätzlicher Markenschutz sinnvoll ist, hängt insbesondere von der Art der Nutzung, dem geplanten Tätigkeitsbereich und den wirtschaftlichen Zielen des Unternehmens ab.
Ob Getränk, Software, Nahrungsergänzungsmittel, Modekollektion oder Musikalbum – häufig entsteht der wirtschaftliche Wert eines Produkts gerade durch seinen Namen. Eine rechtzeitig angemeldete Marke kann helfen, diesen Namen langfristig zu sichern und gegen Nachahmungen zu schützen.
Auch Logos können markenrechtlich geschützt werden. Dabei stellt sich häufig die Frage, ob ausschließlich das Logo oder zusätzlich der darin enthaltene Name als Wortmarke angemeldet werden sollte. Welche Strategie sinnvoll ist, hängt von den Zielen des Unternehmens und der geplanten Nutzung ab.
Auch Werbeslogans können unter bestimmten Voraussetzungen als Marke geschützt werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass der Slogan geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Ob ein Werbespruch die erforderliche Unterscheidungskraft besitzt, hängt stets vom Einzelfall ab und sollte vor einer Markenanmeldung sorgfältig geprüft werden.
Künstler, Musiker, Autoren, Content Creator oder Influencer investieren häufig erhebliche Zeit in den Aufbau ihrer persönlichen Marke. Wer einen Künstlernamen langfristig nutzen möchte, sollte prüfen lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen sich der Künstlername schützen lassen kann.
Namen von Apps, Games oder Softwareprodukten können einen erheblichen Wiedererkennungswert besitzen und damit einen wichtigen wirtschaftlichen Vermögenswert darstellen. Eine Markenanmeldung kann dazu beitragen, diese Bezeichnungen rechtlich zu schützen und langfristig abzusichern. Ob und in welchem Umfang ein markenrechtlicher Schutz sinnvoll ist, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls sowie der geplanten Nutzung. Sprechen Sie uns gerne an.
Auch Podcastnamen, Buchtitel oder andere Titel von Medienangeboten können unter bestimmten Voraussetzungen als Marke geschützt werden. Gerade bei langfristig aufgebauten Formaten, Reihen oder erfolgreichen Publikationen kann der Titel einen erheblichen wirtschaftlichen Wert entwickeln und sollte daher frühzeitig geschützt werden.
Ob ein Titel markenrechtlich schutzfähig ist, hängt insbesondere von seiner Unterscheidungskraft und der geplanten Nutzung ab. Eine Prüfung vor der Anmeldung hilft dabei, den passenden Schutzumfang festzulegen und mögliche Konflikte mit älteren Marken oder Titeln Dritter zu vermeiden.
Die Registrierung einer Domain begründet grundsätzlich keinen umfassenden markenrechtlichen Schutz. Zwar kann eine Domain unter bestimmten Voraussetzungen kennzeichenrechtliche Bedeutung erlangen, sie ersetzt jedoch regelmäßig keine Markenanmeldung. Wer einen Domainnamen langfristig als Unternehmens-, Produkt- oder Dienstleistungsbezeichnung nutzen möchte, sollte prüfen lassen, ob zusätzlich ein markenrechtlicher Schutz sinnvoll ist.
Ja, es gibt neben den typischen Markenformen auch weitere Arten von Marken, die unter den gesetzlichen Voraussetzungen eingetragen werden können. Hierzu gehören beispielsweise:
Eine Markenanmeldung erscheint auf den ersten Blick einfach. Die entscheidenden Fehler entstehen jedoch häufig bereits bei der Vorbereitung. Eine sorgfältige Planung hilft, unnötige Kosten und spätere markenrechtliche Konflikte zu vermeiden.
● Falsche Waren- und Dienstleistungsklassen → Wichtige Nutzungsbereiche können ungeschützt bleiben oder unnötige Kosten verursachen.
● Fehlende Prüfung älterer Rechte → Es können später Widersprüche, Abmahnungen oder Markenrechtsstreitigkeiten entstehen.
● Zu enger Schutzumfang → Zukünftige Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsfelder sind möglicherweise nicht vom Schutz umfasst.
Der Markenschutz gilt nur für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen. Eine zu enge Auswahl kann dazu führen, dass wichtige zukünftige Nutzungsbereiche nicht geschützt sind. Eine sorgfältig geplante Auswahl sollte deshalb neben der aktuellen Nutzung auch die absehbare Entwicklung des Unternehmens und markenstrategische Fragen berücksichtigen.
Das DPMA und das EUIPO prüfen im Anmeldeverfahren grundsätzlich nicht, ob bereits ähnliche ältere Marken oder sonstige Rechte Dritter (sog. relative Schutzhindernisse) bestehen. Eine professionelle Recherche vor der Anmeldung kann daher helfen, mögliche Kollisionen mit bestehenden Marken und Schutzrechten frühzeitig zu erkennen und das Risiko von Widersprüchen oder markenrechtlichen Auseinandersetzungen zu reduzieren.
Eine sorgfältige Vorbereitung schafft damit die Grundlage für einen rechtlich belastbaren und langfristig sinnvollen Markenschutz.
In welchem Land bzw. für welches Schutzgebiet eine Markenanmeldung sinnvoll ist, hängt maßgeblich davon ab, in welchen Ländern Ihre Marke genutzt werden soll. Nicht jede Marke muss europaweit oder international geschützt werden. Umgekehrt kann eine ausschließlich deutsche Markenanmeldung unzureichend sein, wenn Waren oder Dienstleistungen bereits grenzüberschreitend angeboten werden oder eine Expansion geplant ist.
Wir beraten Unternehmen, Selbstständige, Gründer, Kreative und Markeninhaber bei der Auswahl der passenden Anmeldestrategie und begleiten Markenanmeldungen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie im Rahmen internationaler Markenregistrierungen über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
● Deutsche Marke → DPMA → Schutz in Deutschland
● Unionsmarke → EUIPO → Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten
● Internationale Registrierung → WIPO → Schutz in ausgewählten Vertragsstaaten
Eine deutsche Marke bietet Markenschutz innerhalb Deutschlands. Sie eignet sich insbesondere für Unternehmen, die ihre Waren oder Dienstleistungen ausschließlich oder überwiegend auf dem deutschen Markt anbieten.
Die Unionsmarke gewährt mit einer einzigen Anmeldung Markenschutz in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie kann insbesondere für Unternehmen sinnvoll sein, die ihre Produkte oder Dienstleistungen unionsweit vertreiben oder künftig in weitere EU-Mitgliedstaaten expandieren möchten.
Eine internationale Markenregistrierung ermöglicht es, den Markenschutz auf ausgewählte Vertragsstaaten des Madrider Systems zu erstrecken. Sie stellt keine weltweite Einheitsmarke dar, sondern erleichtert die Anmeldung von Marken in mehreren Ländern auf der Grundlage einer bestehenden Basismarke. Als Basismarke kommen beispielsweise eine bereits eingetragene deutsche Marke oder eine Unionsmarke in Betracht. Die Basismarke kann dann über die WIPO international auf beliebige Territorien erstreckt werden, vorausgesetzt das jeweilige Schutzland ist Mitgliedstaat des Madrider Systems.
Ob eine deutsche Marke, eine Unionsmarke oder eine internationale Markenregistrierung die richtige Wahl ist, hängt von Ihrem Geschäftsmodell, Ihren Zielmärkten und Ihrer langfristigen Unternehmensstrategie ab. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft dabei, den passenden Schutzumfang festzulegen und unnötige Kosten oder spätere Anpassungen zu vermeiden.
Die Kosten einer Markenanmeldung hängen insbesondere davon ab, welche Markenform bei welchem Amt (z.B. DPMA, EUIPO, WIPO) geschützt werden soll, für welche Waren und Dienstleistungen Markenschutz begehrt wird und welche ergänzenden Leistungen – beispielsweise eine professionelle Markenrecherche – im Einzelfall sinnvoll sind.
Wir bieten für klar definierte Leistungen grundsätzlich transparente Pauschalpreise (Festpreise) an. Dadurch erhalten unsere Mandanten bereits vor Beginn der Beauftragung eine verlässliche Einschätzung der entstehenden Kosten. Der Umfang der Beratung richtet sich dabei nicht nach einem standardisierten Massenverfahren, sondern nach den individuellen Anforderungen und der gemeinsam mit Ihnen entwickelten langfristigen Markenstrategie. Die strategische markenrechtliche Beratung vom Anwalt ist dabei in allen Preisen enthalten. Zusätzlich zu den Rechtsanwaltskosten fallen die sog. Amtsgebühren an, die sich insbesondere nach dem Markenamt und der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen richten.
● Telefonischer Erstkontakt & Prüfung der Eintragungsfähigkeit: Kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung
● Markenanmeldung beim DPMA (Deutsche Marke): Anwaltliches Pauschalhonorar ab EUR 499,00 (netto)
● Markenanmeldung beim EUIPO (Unionsmarke): Anwaltliches Pauschalhonorar ab EUR 799,00 (netto)
● Internationale Registrierung bei der WIPO: Honorar auf Anfrage (Die Kosten richten sich nach Schutzgebiet bzw. Territorium)
● Professionelle Markenrecherche: Wir bieten verschiedene Recherchepakete ab EUR 79,00.
● Amtsgebühren beim DPMA: EUR 290,00 (bis zu 3 Klassen).
● Amtsgebühren beim EUIPO: ab EUR 850,00 (1. Klasse).
Zusätzlich zu den anwaltlichen Leistungen fallen die amtlichen Gebühren des jeweiligen Markenamtes an. Bei einer deutschen Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) richten sich die Gebühren insbesondere nach der Anzahl der angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen. Bei bis zu drei Nizza-Klassen betragen die Gebühren aktuell EUR 290,00 (bei einer elektronischen Anmeldung)
Bei einer Anmeldung einer Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) beträgt die Anmeldegebühr bei einer Nizza-Klasse aktuell EUR 850,00 (bei einer elektronischen Anmeldung). Bei weiteren Klassen kommen weitere sog. Klassengebühren hinzu (2. Klasse: EUR 50,00; ab der 3. Klasse EUR 150,00 pro weitere Klasse).
Bei einer internationalen Markenregistrierung über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gelten eigene Gebührensysteme. Die Gebühren hängen vom Schutzland d.h. dem Territorium, auf das der Markenschutz erstreckt werden soll, ab.
Welche Anmeldeform und welcher territoriale Schutzumfang sinnvoll ist, hängt von den geplanten Märkten, der Nutzung der Marke und der langfristigen Markenstrategie ab.
Die anwaltlichen Kosten hängen vom konkreten Umfang der gewünschten Leistungen ab. Eine professionelle Markenanmeldung umfasst regelmäßig mehr als die reine Übermittlung eines Antrags an das Markenamt.
Zu den anwaltlichen Leistungen, die vom Pauschalhonorar umfasst sind, gehören insbesondere:
Eine Markenrecherche ist keine zwingende Voraussetzung für die Anmeldung einer Marke, kann aber ein wichtiger Bestandteil einer sicheren Markenstrategie sein. Sie dient dazu, mögliche ältere Markenrechte oder ähnliche Kennzeichen Dritter frühzeitig zu erkennen.
Der Umfang und die Tiefe der Recherche richten sich dabei nach dem gewünschten Schutzumfang und dem individuellen Risiko. Eine sorgfältige Vorbereitung der Markenanmeldung durch eine professionelle Markenrecherche kann spätere Kosten durch Zurückweisungen, Widersprüche oder Markenstreitigkeiten vermeiden.
Mehr Informationen zur Markenrecherche und Ähnlichkeitsrecherche
Auch nach der Markeneintragung für Sie da. Mit der Eintragung Ihrer Marke ist der Markenschutz nicht beendet. Eine Marke sollte langfristig überwacht, gepflegt und bei Bedarf rechtlich durchgesetzt werden. Auch bei späteren Änderungen oder der wirtschaftlichen Nutzung Ihrer Marke unterstützen wir Sie.
Wenn wir Ihre Marke anmelden, ist diese nach der Registrierung auch für amazon brand registry geeignet.
Das Markenamt überwacht nicht automatisch, ob Dritte identische oder ähnliche Marken anmelden. Eine professionelle Markenüberwachung hilft dabei, mögliche Kollisionen frühzeitig zu erkennen und innerhalb der maßgeblichen Fristen geeignete Maßnahmen einzuleiten. Dazu kann insbesondere ein Markenwiderspruch gegen eine kollidierende Markenanmeldung gehören.
Wird Ihre Marke von Dritten unberechtigt genutzt oder kommt es zu einer Markenrechtsverletzung, unterstützen wir Sie bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dazu können insbesondere eine markenrechtliche Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder die gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen gehören.
Auch bei der späteren wirtschaftlichen Nutzung und Verwaltung Ihrer Marke stehen wir Ihnen zur Seite – etwa bei Markenübertragungen, markenrechtlichen Lizenzverträgen, Inhaberwechseln oder der Schutzdauerverlängerung Ihrer Marke.
So begleiten wir Sie nicht nur bei der Anmeldung, sondern auf Wunsch auch beim langfristigen Aufbau, der Verwaltung und der rechtlichen Durchsetzung Ihrer Markenrechte.
Eine Markenanmeldung besteht nicht nur aus der Einreichung eines Formulars beim Markenamt. Entscheidend sind insbesondere die Wahl der passenden Markenform, die Auswahl der richtigen Waren- und Dienstleistungsklassen sowie die Prüfung möglicher Eintragungshindernisse und älterer Markenrechte. Eine spezialisierte Markenrechtskanzlei unterstützt dabei, typische Fehler zu vermeiden und eine langfristig sinnvolle Markenstrategie für Unternehmen, Selbstständige, Gründer und Kreative zu entwickeln.
Die Kosten einer Markenanmeldung hängen insbesondere vom gewünschten Schutzgebiet, der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen sowie zusätzlichen Leistungen wie einer Markenrecherche ab.
Wir bieten für klar definierte Leistungen transparente Pauschalpreise an und beraten individuell dazu, welche Leistungen für den konkreten Schutzbedarf sinnvoll sind.
➩ Gerne unterbreiten wir Ihnen ein konkretes Angebot – jetzt Angebot für Markenanmeldung anfordern.
Eine Markenanmeldung beginnt mit der Prüfung der geplanten Marke und der Entwicklung einer passenden Schutzstrategie. Anschließend werden die geeigneten Waren- und Dienstleistungsklassen festgelegt, die Anmeldung beim zuständigen Markenamt eingereicht und das Verfahren bis zur Eintragung begleitet. Welche Schritte im Einzelnen sinnvoll sind, hängt von der Marke, dem Geschäftsmodell und dem gewünschten Schutzumfang ab.
Eine Markenrecherche ist zwar keine zwingende Voraussetzung für die Anmeldung, aber ein wichtiger Bestandteil einer sicheren Markenstrategie. Das Markenamt prüft grundsätzlich nicht, ob bereits ähnliche ältere Marken bestehen. Eine professionelle Markenrecherche und Ähnlichkeitsrecherche kann daher helfen, Risiken wie Widersprüche, Abmahnungen oder spätere Konflikte frühzeitig zu erkennen.
Eine deutsche Marke wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet. Eine Unionsmarke wird beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet und gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Eine internationale Registrierung erfolgt über die WIPO und ermöglicht Markenschutz in ausgewählten Ländern. Welche Markenanmeldung sinnvoll ist, hängt von den geplanten Märkten, der Nutzung der Marke und der langfristigen Markenstrategie ab.
Als Marke können unter anderem Unternehmensnamen, Produktnamen, Logos, Slogans, Künstlernamen, Podcastnamen sowie App- und Software-Namen geschützt werden.
Ob ein Zeichen tatsächlich als Marke eingetragen werden kann, hängt insbesondere von seiner Unterscheidungskraft und den gesetzlichen Schutzvoraussetzungen ab.
Die Dauer einer Markenanmeldung hängt vom jeweiligen Markenamt und vom Einzelfall ab. Wenn keine Beanstandungen oder Widersprüche auftreten, kann die Eintragung einer Marke häufig innerhalb weniger Monate erfolgen. Eine sorgfältige Vorbereitung und rechtliche Prüfung vor der Anmeldung kann helfen, vermeidbare Verzögerungen und spätere Konflikte zu reduzieren.
Mit der Eintragung beginnt der Markenschutz. Das Markenamt überwacht jedoch nicht automatisch, ob Dritte ähnliche Marken anmelden oder Ihre Marke verletzen.
Eine professionelle Markenüberwachung kann helfen, mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen einzuleiten.
Bei Markenverletzungen unterstützen wir Sie außerdem bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, beispielsweise durch eine markenrechtliche Abmahnung.
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