Aufgrund des ständigen technischen Fortschritts handelt es sich beim Softwarerecht und IT-Recht um sehr dynamische Rechtsgebiete, die sich im ständigen Wandel befinden. Themen aus dem Softwarerecht und IT-Recht sind oftmals rechtsgebieteübergreifend und haben häufig einen aktuellen Bezug wie z. B. in den Bereichen App-Entwicklung, Cloud-Computing, Blockchain, IT-Compliance, Datenschutz und „Internet der Dinge“.
Bei IT- und Software-Projekten und bei der Entwicklung und dem Vertrieb von Software und Apps werden verschiedene Bereiche des Rechts berührt. Hierzu gehören insbesondere das Vertragsrecht (z.B. die im Hinblick Gestaltung von Software-Verträgen), das Kauf-, Werk- und Dienstvertragsrecht, der Datenschutz und verschiedene Immaterialgüterrechte (z. B. Urheberrecht in Bezug auf den Quellcode, das Markenrecht, Patentrechte etc.) sowie das Lizenzrecht, das Recht der Telemedien und das Telekommunikationsrecht.
Als Anwalt für Software- und IT-Recht beraten wir Sie kompetent bei der Erstellung von Software- und IT-Verträgen und begleiten die Umsetzung Ihrer IT-Projekte aus rechtlicher Sicht.
Gerne stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte als kompetente Ansprechpartner für rechtliche Fragen in den Bereichen Softwarerecht und IT-Recht zur Verfügung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Rechtsanwaltshonorar vorab und unverbindlich.
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