Honorarvereinbarung und Vergütungsmodelle
Wir bieten Mandanten folgende Vergütungsmodelle:
- Rechtsanwaltshonorar auf Stundensatzbasis (Vergütungsvereinbarung)
Üblicherweise richtet sich das Honorar nach dem tatsächlichen Zeit-/Arbeitsaufwand und berechnet sich auf Grundlage eines Stundensatzhonorars. Eine Vergütung auf Stundensatzbasis bieten wir in allen Bereichen der Rechtsberatung, der Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung und im Bereich der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung. Wir rechnen dabei minutengenau ab. Sie bezahlen also nur den tatsächlichen Aufwand. Im Falle der gerichtlichen Vertretung wird die streitwertabhängige gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) als Mindesthonorar vereinbart. Dies ist erforderlich, da die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden dürfen.
- Gesetzliche Gebühren (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
Bei einer Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren gelten grundsätzlich die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die gesetzlichen Gebühren sind dabei gegenstands- bzw. streitwertabhängig. Bei der gerichtlichen Vertretung des Mandanten dürfen die gesetzlichen Gebühren des RVG nicht unterschritten werden.
- Festpreis (Pauschalhonorar)
Bestimmte Leistungen können wir Ihnen auf Grundlage eines im Vorfeld vereinbarten Pauschalhonorars anbieten. Dies insbesondere dann, wenn sich der Umfang der Tätigkeit und der damit verbundene Aufwand von vornherein absehen lässt. Pauschalpreise bieten wir beispielsweise bei Markenanmeldungen, Designanmeldungen, Vorgehen gegen Negativbewertungen und der Erstellung bestimmter Verträge z.B. im Musikrecht.
Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars (d.h. Abhängigkeit der Vergütung vom Erfolg der Tätigkeit oder Beteiligung des Rechtsanwalts an dem erstrittenen Betrag als Honorar) ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn im Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen des § 4a RVG vorliegen. Daher bieten wir in der Regel keine Vergütung auf Erfolgshonorarbasis an und werden nicht auf Grundlage einer „Erfolgsprovision“ tätig.
Gerne beantworten wir etwaige Fragen zum Honorar vorab. Telefonischer Erstkontakt kostenlos. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns und schildern Sie uns Ihr Anliegen.