Honorarvereinbarung und Vergütungsmodelle
Wir bieten Mandanten folgende Vergütungsmodelle:
- Gesetzliche Gebühren (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz):
Die Abrechnung erfolgt nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Anwaltsgebühren sind dabei gegenstands- bzw. streitwertabhängig. Bei der gerichtlichen Vertretung des Mandanten dürfen die gesetzlichen Gebühren des RVG nicht unterschritten werden.
- Pauschales Beratungshonorar bei der Erstberatung:
Die kostengünstige Erstberatung besteht aus einem ersten Gespräch und der Erörterung der Sach- und Rechtslage (bis zu einer Stunde Dauer) mit dem Ziel, das Problem zu erfassen und den Umfang des Beratungsbedarfs zu bestimmen.
- Rechtsanwaltshonorar nach Vergütungsvereinbarung (auf Stundensatzbasis):
Eine Vergütung auf Grundlage eines Stundenhonorars bieten wir im Bereich der Rechtsberatung, der Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung und im Bereich der außergerichtlichen Vertretung. Das Honorar berechnet sich nach dem tatsächlichen Zeit-/Arbeitsaufwand. Wir rechnen minutengenau ab. Sie bezahlen nur den tatsächlichen Aufwand.
- Festpreis (Pauschalhonorar):
In bestimmten Fällen bieten wir unsere Tätigkeit auf Grundlage eines im Vorfeld vereinbarten Pauschalhonorars an. Beispielsweise bei Erstberatungen und, wenn sich der Umfang des Arbeitsaufwands von vornherein absehen lässt (z. B. bei Markenanmeldungen, Designanmeldungen und der Erstellung bestimmter Vertragstypen).
Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist nur ausnahmsweise, wenn im Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen des § 4a RVG in der Person des Auftraggebers vorliegen, zulässig. Daher bieten wir in der Regel keine Vergütung auf Erfolgsbasis an und werden nicht auf Grundlage einer Erfolgsprovision tätig.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Honorar vorab. Erstkontakt kostenlos. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.