Kostenlose Ersteinschätzung: Was Sie erwarten können
Sie möchten zunächst wissen, ob wir bei Ihrem Anliegen helfen können? Schildern Sie uns kurz, worum es geht und welches Ziel Sie verfolgen. Die erste Einschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Was umfasst die kostenlose Ersteinschätzung?
Anhand Ihrer Angaben ordnen wir Ihr Anliegen zunächst ein und klären, ob und in welchem Umfang wir Sie unterstützen können. Wir besprechen mit Ihnen, welche Beratung oder Prüfung als nächster Schritt sinnvoll ist und mit welchen voraussichtlichen Kosten Sie rechnen müssen.
Was gehört zur kostenpflichtigen Beratung?
Eine eingehende Prüfung von Verträgen oder sonstigen Unterlagen, die verbindliche rechtliche Bewertung Ihres Falls und die Ausarbeitung konkreter Handlungsempfehlungen sind nicht Bestandteil der kostenlosen Ersteinschätzung. Dafür ist eine ausdrückliche Mandatierung erforderlich.
Wann entstehen Kosten?
Bevor Sie uns kostenpflichtig beauftragen, stimmen wir den Umfang unserer Tätigkeit und die dafür geltende Vergütung mit Ihnen ab. Mit Ihrer Anfrage allein erteilen Sie uns noch keinen kostenpflichtigen Auftrag.
Was sollten Sie uns mitteilen?
Eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens und Ihre Kontaktdaten genügen für den ersten Kontakt. Falls bereits eine Frist läuft, nennen Sie bitte das genaue Datum. Welche Unterlagen wir benötigen, klären wir anschließend mit Ihnen.
Ihr rechtliches Anliegen – wir beraten Sie gerne