Als Anwälte für Wettbewerbsrecht beraten und vertreten wir Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler, Gründer und Onlinehändler aus allen Branchen bei Abmahnungen und Wettbewerbsstreitigkeiten. Wir helfen Ihnen beispielsweise, wenn Sie mittels Abmahnung von einem anderen Marktteilnehmer wegen eines Wettbewerbsverstoßes in Anspruch genommen wurden. Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie auch, wenn Sie gegen das wettbewerbswidrige Verhalten von Mitbewerbern und Konkurrenten vorgehen möchten. Zum Schutz des Marktes und der Marktteilnehmer vor einem unlauteren Wettbewerbsverhalten eines Mitbewerbers bzw. Konkurrenten bietet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (sog. Lauterkeitsrecht) zahlreiche Möglichkeiten. Beispielsweise das Vorgehen mittels Abmahnung, Klage und einstweiliger Verfügung.
Wettbewerbsverstöße sind einer der häufigsten Gründe für Abmahnungen und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten. Derjenige, der sich im Wettbewerb unlauter verhält und einen Wettbewerbsverstoß begeht, kann von Konkurrenten mittels Abmahnung z. B. auf Unterlassung und Erstattung der Rechtsverfolgungskosten in Anspruch genommen werden. Die Anwaltskosten können dabei schnell im vierstelligen bereich liegen. Laut einer aktuellen Umfrage von Trusted Shops sind fast 50% aller Onlinehändler und Webshops schon einmal abgemahnt worden.
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Unsere Anwälte beraten Sie kompetent in wettbewerbsrechtlichen Fragen und vertreten Sie bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Zu unserem Leistungsspektrum hierbei gehören:
Um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren, sollten Sie bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten unbedingt die Beratung durch einen versierten Anwalt für Wettbewerbsrecht in Anspruch nehmen. Dieser kennt sich in der komplizierten Materie des Wettbewerbsrechts aus und kann die Sach- und Rechtslage verlässlich beurteilen. Angefangen von Strategien in Bezug auf die Rechtsverteidigung gegen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung bis hin zur Durchsetzung von eigenen Ansprüchen gegen Mitbewerber wegen unlauterem Verhalten.
Gerne stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, prüfen unsere Anwälte für Wettbewerbsrecht gerne für Sie, ob die Abmahnung berechtigt ist und zeigen Ihnen Verteidigungsstrategien auf. Wenn Sie rechtlich mittels Abmahnung in Anspruch genommen wurden, ist es zunächst wichtig, Ruhe zu bewahren.
Sie wurden abgemahnt? Bitte beachten Sie bei Erhalt einer Abmahnung folgende Tipps:
Als Anwalt für Wettbewerbsrecht sind wir bundesweit tätig, kennen die typischen Abmahngründe und wissen wie richtig zu reagieren ist. Profitieren Sie von unserem Know-How! Nehmen Sie am besten direkt mit uns Kontaktauf und übersenden Sie uns die erhaltende Abmahnung. Wir melden uns dann bei Ihnen mit einem unverbindlichen Angebot.
Die Rechtmäßigkeit von Verhaltensweisen von Marktteilnehmern im Wettbewerb wird durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie durch europäische Richtlinien geregelt. Danach sind bestimmte Verhaltensweisen unzulässig, da sie als unlauter gelten.
Unlautere Verhaltenweisen bzw. unzulässige geschäftliche Handlungen, die Wettbewerbsverstöße darstellen, können demnach beispielsweise in folgenden Fällen vorliegen:
Wenn sich Ihre Konkurrenten und Mitbewerber wettbewerbswidrig verhalten, können Sie sich dagegen zur Wehr setzen. Bei Wettbewerbsverstößen durch die Konkurrenz können Ihnen unter anderem Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und ggf. auf Auskunft und ggf. Schadensersatz zustehen. Flankiert werden diese Ansprüche in bestimmten Fällen durch einen Anspruch auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten (Abmahnkosten). Der Mitbewerber, der sich unlauter verhält und von Ihnen deshalb auf Unterlassung etc. in Anspruch genommen wird, muss Ihnen also unter Umständen auch Ihre Rechtsanwaltskosten erstatten.
Das Gesetz sieht vor, dass Ansprüche wegen wettbewerbswidrigem Verhalten zunächst außergerichtlich mittels einer sog. Abmahnung geltend gemacht werden sollen. Durch die wettbewerbsrechtliche Abmahnung soll dem Konkurrenten die Gelegenheit gegeben werden, den Wettbewerbsverstoß abzustellen und sich zur künftigen Unterlassung zu verpflichten. Durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hat derjenige, der sich wettbewerbswidrig verhält, die Möglichkeit eine außergerichtliche Streitbeilegung herbeizuführen. Dies soll der Prozessökonomie dienen d.h. hierdurch sollen Gerichtsverfahren vermieden werden. Die Abmahnung als Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung dient somit dem wohlverstandenen Eigeninteresse des Abgemahnten an der Vermeidung einer zeit- und kostenintensiven, gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sie möchten Ihrerseits gegen Wettbewerbsverstöße Dritter vorgehen und suchen einen kompetenten Anwalt für Wettbewerbsrecht?
Selbstverständlich unterstützen wir Sie mit unserer Kompetenz im Bereich des Wettbewerbsrechts, wenn Sie gegen unlautere Verhaltensweisen Ihrer Mitbewerber oder Konkurrenten vorgehen möchten. Hierbei sprechen wir für Sie erforderlichenfalls eine Abmahnung gegenüber Ihrer Konkurrenz aus und machen Ihre Ansprüche gegebenenfalls vor Gericht mittels einstweiliger Verfügung oder Klage geltend.
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Gerne stehen Ihnen unsere Anwälte als kompetente Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um das Wettbewerbs- und Lauterkeitsrecht und wegen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zur Verfügung. Über die Kosten unserer Beauftragung informieren wir Sie gerne vorab. Übersenden Sie uns die Abmahnung. Wir melden uns dann unverbindlich mit einem Angebot.
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