Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl beispielhafter Gerichtsentscheidungen zum Thema Filesharing betreffend die Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten. Diese wurden in diesen Fällen gerichtlich erfolgreich durchgesetzt. Die Gerichtsentscheidungen sind chronologisch geordnet. Bitte nutzen Sie die Suchfunktionen, um ein bestimmtes Aktenzeichen oder eine Entscheidung zu einem bestimmten Schlagwort bzw. zu einem bestimmten Werk zu suchen.
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Urteilsliste
- LG Düsseldorf, 12 O 602/11 vom 27.12.2011 - Einstweilige Verfügung der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwalts-GmbH im Auftrag der zooland Music GmbH wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel “Turn This Club Around” von R.I.O. feat. U-Jean (LG Düsseldorf, 12 O 602/11)
Streitwert 10.000,- €
- LG München I, 7 O 25275-11 vom 16.12.2011 - Einstweilige Verfügung der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwalts-GmbH im Auftrag der zooland Music GmbH wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel “Turn This Club Around” von R.I.O. feat. U-Jean (Az. 7 O 25275-11)
Streitwert 6.000,- €
- LG Frankfurt am Main, 2-03 O 517/11 vom 5.12.2011 - Einstweilige Verfügung der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwalts-GmbH im Auftrag der zooland Music GmbH wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel “Turn This Club Around” von R.I.O. feat. U-Jean (Az. 2-03 O 517/11)
Streitwert 10.000,- €
- LG Düsseldorf, 12 O 539/11 vom 17.11.2011 - Einstweilige Verfügung der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwalts-GmbH im Auftrag der zooland Music GmbH wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel “Turn This Club Around” von R.I.O. feat. U-Jean (Az. 12 O 539/11)
Streitwert 10.000,- €
- LG Köln, 28 O 945/11 vom 21.11.2011 - Einstweilige Verfügung der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwalts-GmbH im Auftrag der zooland Music GmbH wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel “Turn This Club Around” von R.I.O. feat. U-Jean (Az. 28 O 945/11)
Streitwert 10.000,- €
- LG Köln, 33 O 663/11 vom 08.11.2011 - Einstweilige Verfügung der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwalts-GmbH im Auftrag der zooland Music GmbH wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel “Turn This Club Around” (R.I.O. feat. U-Jean)
Streitwert 10.000,- €
- LG Köln 33 O 202/11 vom 31.08.2011 - LG Köln: Haftung des Anschlussinhaber bei ausreichend verschlüsseltem WLAN (LG Köln 33 O 202/11 vom 31.08.2011)
IP-Adress-Ermittlungen der Firma Evidenzia GmbH & Co KG zuverlässig; Streitwert bei einem Musikwerk 10.000,- €
- LG Hamburg, 310 O 109/11 vom 02.05.2011 - Einstweilige Verfügung der Zooland Music GmbH wegen Filesharing des Musiktitels “Like I Love You” des Interpreten R.I.O.
Die Kosten des Verfahrens wurden auf Grundlage eines Streitwertes von 10.000,- € dem zuvor abgemahnten Antragsgegner auferlegt, da dieser für die über seinen Internetanschluss begangene Rechtsverletzung verantwortlich ist.
- LG Köln, 33 O 243/11 vom 21.4.2011 - Einstweilige Verfügung der Zooland Music GmbH gegen Filesharer wegen des Musiktitels “Like I Love You” des Interpreten R.I.O.
Die Kosten des Verfahrens wurden auf Grundlage eines Streitwertes von 10.000,- € der zuvor abgemahnten Antragsgegnerseite auferlegt.
- LG Köln, 33 O 202/11 vom 12.4.2011 - Einstweilige Verfügung von Matthew Tasa gegen Filesharer wegen des Musiktitels “Snowflakes” von Dream Dance Alliance
Die Kosten des Verfahrens wurden auf Grundlage eines Streitwertes von 10.000,- € der zuvor erfolglos abgemahnten Antragsgegnerseite auferlegt.
- LG Düsseldorf, 12 O 155/11 vom 4.4.2011 - Einstweilige Verfügung von Matthew Tasa gegen Filesharer wegen des Musiktitels “Snowflakes” von Dream Dance Alliance
Die Kosten des Verfahrens wurden auf Grundlage eines Streitwertes von 10.000,- € der zuvor abgemahnten Antragsgegnerseite auferlegt.
- LG Düsseldorf, 12 O 159/11 vom 4.4.2011 - Einstweilige Verfügung der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH gegen Filesharer wegen des Musiktitels “Berlin City Girl” des Interpreten Culcha Candela
Die Kosten des Verfahrens wurden auf Grundlage eines Streitwertes von 10.000,- € der zuvor abgemahnten Antragsgegnerseite auferlegt.
- LG Köln, 28 O 247/11 vom 30.3.2011 - Einstweilige Verfügung der Zooland Music GmbH gegen Filesharer wegen des Musiktitels “Like I Love You” von R.I.O.
Die Kosten des Verfahrens wurden auf Grundlage eines Streitwertes von 10.000,- € der zuvor erfolglos abgemahnten Antragsgegnerseite auferlegt.
- LG Stuttgart, 17 O 146/11 vom 25.3.2011 - Einstweilige Verfügung der Uptunes GmbH gegen Filesharer wegen des Musiktitels “Frontline” des Interpreten Shaun Baker
Die Kosten des Verfahrens wurden der zuvor abgemahnten Antragsgegnerseite auferlegt und sind zusätzlich zu den Abmahnkosten zu erstatten.
- LG Köln, 28 O 228/11 vom 24.3.2011 - Einstweilige Verfügung gegen Filesharer wegen des Musiktitels “Victoria S – One In A Million”
Die Kosten des Verfahrens wurden auf Grundlage eines Streitwertes von 10.000,- € der zuvor erfolglos abgemahnten Antragsgegnerseite auferlegt.
- AG Leipzig, 102 C 7180/10 vom 03.03.2011 - AG Leipzig: üblicher Streitwert bei Filesharing 20.000,- €
Das AG Leipzig korrigierte den von Seite des Vertreters des Rechtsverletzers in der Höhe von nur 200,- € beantragte Streitwerthöhe und die Sache wurde an das LG Leipzig verwiesen.
- LG Düsseldorf, 12 O 90/11 vom 1.3.2011 - Einstweilige Verfügung wegen Filesharing des Musiktitels “Real Love” von Sarah Connor
Die Kosten des Verfahrens wurden auf Grundlage eines Streitwertes von 10.000,- € der zuvor erfolglos abgemahnten Antragsgegnerseite auferlegt.
- LG Köln, 28 O 159/11 vom 24.2.2011 - Einstweilige Verfügung der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH gegen Filesharer wegen Culcha Candela – Berlin City Girl
Streitwert 10.000,- €
- LG München I, 21 O 2881/11 vom 14.2.2011 - Einstweilige Verfügung in Sachen Boomgaarden, Geringas, Klimpel und Mason gegen Filesharer wegen Sarah Connor – Real Love
Streitwert 10.000,- €
- LG München I, 37 O 631/11 vom 17.01.2011 - Einstweilige Verfügung der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH gegen Filesharer wegen Culcha Candela – Move it
Streitwert 10.000,- €
- LG Hannover, 18 O 248/10 vom 26.11.2010 - Einstweilige Verfügung trotz mod. UE: Styleheads setzen Unterlassungsanspruch bezüglich “Culcha Candela – Move it” gegen Filesharer erfolgreich gerichtlich durch
Einstweilige Verfügung nach Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung (Streitwert 10.000,- €)
- LG Hamburg, 308 O 337/10 v. 29.10.2010 - LG Hamburg: Streitwert von 10.000,- € bei Filesharing von Musik angemessen
Das LG Hamburg hat einer Streitwertbeschwerde, mit der die Höhe des Streitwertes angegriffen wurde, nicht abgeholfen. Der Streitwert i.H.v. 10.000,- € sei aufgrund des hohen Angriffsfaktors bei der öffentlichen zugänglichmachung über sog. Tauschbörsen angemessen.
- LG Düsseldorf, 12 O 51/10 vom 29.09.2010 - LG Düsseldorf bestätigt Störerhaftung des Anschlussinhabers wegen Filesharings eines sog. “Chartcontainers” (BeckRS 2010, 26872)
Wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung zur Drittunterwerfung im Urheberrecht nicht anwendbar; Fliegender Gerichtsstand bei Filesharing anwendbar; werksseitig voreingestelltes Passwort am WLAN-Router unzureichend; Streitwert 10.000,- €
- LG Hamburg, 308 O 336/10 vom 20.9.2010 - Aktivlegitimation der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH in Bezug auf “Monsta” und “Somma im Kiez” (Culcha Candela) vom Landgericht Hamburg bestätigt
Einstweilige Verfügung bezüglich der Tonaufnahmen "Monsta" und "Somma im Kiez", Streitwert 10.000,- €
- LG München I, 37 O 13384/10 vom 19.7.2010 - Einstweilige Verfügung in Sachen Eshuijs, Peifer u. Reuter gegen Filesharer wegen Cascada “Evacuate the dancefloor” und “Pyromania”
Streitwert 20.000,- €
- LG Hamburg, 310 O 94/10 vom 8.3.2010 - Einstweilige Verfügung in Sachen “Cascada – Fever” gegen Filesharer trotz modifizierter Unterlassungerklärung
Unterlassungserklärung der Verbraucherzentrale Hamburg genügt den Anforderungen an eine ernsthafte, vorbehaltslose und hinreichend strafbewehrte Unterlassungerklärung nicht, Streitwert 10.000,- €
- OLG Köln, 6 W 13/10 vom 8.2.2010 - Aktivlegitimation der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH vom OLG Köln bestätigt
Styleheads bezüglich der Tonaufnahme "Monsta" aktiv legitimiert
- LG Düsseldorf, 12 O 502/09 vom 14.1.2010 - LG Düsseldorf bestätigt Aktivlegitimation des Urhebers
David Vogt erwirkt einstweilige Verfügung gegen Filesharer wegen “Schöne Neue Welt” (Culcha Candela)
- LG Düsseldorf, 12 O 497/09 vom 28.12.2009 - David Vogt erwirkt einstweilige Verfügung gegen Filesharer wegen “Schöne Neue Welt” (Culcha Candela)
Aktivlegitimation von David Vogt vom LG Düsseldorf bestätigt
- LG München I, 7 O 18649/09 vom 7.10.2009 - Einstweilige Verfügung trotz Schutzschrift
Die von Seiten des Prozessbevollmächtigten des Rechtsverletzers hinterlegte Schutzschrift führte nicht zu einer anderen Entscheidung in der Sache; Streitwert 10.000,- €




