Sie haben ein Angebot für den Abschluss eines Musikverlagsvertrags bzw. eine Autorenexklusivvertrags von einem Musikverlag erhalten? Wir prüfen, woran Sie sich mit Ihrer Unterschrift binden – und was der Verlag Ihnen dafür tatsächlich zusagt.
Ein angemessener Vorschuss, internationale Kontakte oder die Aussicht auf Platzierungen können gute Gründe für die exklusive Zusammenarbeit zwischen Musikautor und Musikverlag auf Grundlage eines Autorenexklusivvertrags sein. Der Autorenexklusivvertrag entscheidet aber auch darüber, wie viele Songs Sie künftig einbringen müssen, wie lange Sie exklusiv gebunden sind und welche Rechte der Verlag an Ihren Werken für welchen Zeitraum erhält. Zudem sehen Autorenexklusivverträge regelmäßig sog. Optionen und andere Regelungen vor, die die Laufzeit automatisch verlängern. Diese Folgen können weitreichend sein und lassen sich später nicht einfach durch Kündigung oder Ähnliches korrigieren, da Autorenexklusivverträge regelmäßig eine feste Vertragsdauer vorsehen und gesetzliche Rücktrittsrechte nur in seltenen Ausnahmefällen eingreifen.
Wir prüfen Autorenexklusivverträge und Musikverlagsverträge für Songwriter, Komponisten und Textdichter. Sie erhalten eine verständliche Einschätzung Ihres konkreten Vertragsangebots und erfahren, welche Regelungen Sie vor der Unterschrift anpassen bzw. mit dem Verlag verhandeln sollten.
Bei der Prüfung geht es vor allem um:
- Exklusivität und Optionen
- Vertragslaufzeit und Verlängerungsklauseln
- Vertragsgegenstand: vorbestehende Songs, künftige Werke und Mindesteinbringung
- Vorschuss, Verrechnung und mögliche Abtretungen von GEMA-Ansprüchen
- Rechteumfang und Dauer der Rechteeinräumung
- Verlagsbeteiligung, Refundierung und Leistungen des Verlags
Autorenexklusivvertragsprüfung unverbindlich anfragen
Die erste Einschätzung Ihres Anliegens ist kostenlos. Eine kostenpflichtige Mandatierung erfolgt erst nach Honorarabstimmung und schriftlicher Beauftragung.
Für wen ist die Vertragsprüfung gedacht?
Unsere Beratung richtet sich an Musikautoren, die einen Vertragsentwurf oder ein konkretes Angebot eines Musikverlags zum Abschluss eines Autorenexklusivvertrags oder eines anderweitigen Musikverlagsvertrags vorliegen haben. Das gilt sowohl für den ersten Publishing-Deal als auch für erfahrene Songwriter, die über einen neuen Vertrag, die Verlängerung einer bestehenden Zusammenarbeit oder die Einbringung ihres bisherigen Katalogs (z.B. im Wege einer Edition oder eines reinen Admin-Deals) verhandeln.
Besonders wichtig ist eine Prüfung, wenn Sie regelmäßig mit anderen Autoren schreiben, parallel als Artist oder Produzent arbeiten oder bereits Songs veröffentlicht haben. Dann sollte der Vertrag zu Ihren bestehenden Verpflichtungen und zu Ihrer tatsächlichen Arbeitsweise passen und Sie nicht in Ihrem kreativen Schaffen einschränken.
Was ist ein Autorenexklusivvertrag?
Ein Musikverlagsvertrag regelt, welche Nutzungsrechte ein Verlag an Kompositionen und Songtexten erhält, welche Aufgaben er bei der Auswertung übernimmt und wie Verlag und Autor an den Erlösen aus der Werkverwertung partizipieren. Ein Einzeltitelvertrag bezieht sich auf ein bestimmtes Werk oder bestimmte vorbestehende Werke. Bei einem Autorenexklusivvertrag kommt eine längerfristige, persönliche Bindung hinzu: Während der vereinbarten Vertragslaufzeit werden die vom Vertragsumfang umfassten Werke grundsätzlich in diesen Verlag eingebracht und verlegerisch ausgewertet. Eine Zusammenarbeit des Autors mit anderen Verlagen ist währenddessen in der Regel nicht möglich.
Wie weit diese Bindung reicht, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Er kann künftige Songs erfassen und unter Umständen auch bisher veröffentlichte oder noch unveröffentlichte Werke oder Teile eines bestehenden Katalogs einbeziehen. Deshalb genügt es nicht, nur auf die wirtschaftlichen Zahlen wie z.B. Vorschuss und prozentuale Beteiligung bzw. Refundierungen zu schauen.
Welche Punkte prüfen wir bei Ihrem Vertragsentwurf?
Exklusivität und Zusammenarbeit mit anderen
Eine Exklusivklausel muss zu Ihrer musikalischen Arbeit passen. Wir prüfen, ob Sie weiterhin mit anderen Songwritern, Artists und Produzenten zusammenarbeiten können, welche Werke dem Verlag angeboten werden müssen und ob Ausnahmen für bestimmte Projekte erforderlich sind. Gerade bei Co-Writes können unklare Regelungen später Verhandlungen mit den Verlagen anderer Beteiligter erschweren.
Laufzeit, Optionen und Dauer der Rechte
Die erste Vertragsperiode ist nicht immer die tatsächliche Gesamtdauer der Bindung. Wir prüfen, wann eine Periode beginnt und endet, unter welchen Voraussetzungen sich der Vertrag verlängert und wer eine Option ausüben darf. Ebenso wichtig ist die getrennte Frage, wie lange der Verlag Rechte an bereits eingebrachten Songs behält, nachdem Ihre persönliche Exklusivität endet.
Mindesteinbringung und bisherige Werke
Verlangt der Verlag eine Mindestzahl von Songs, muss klar sein, was als eingebrachtes Werk zählt. Reicht die Ablieferung? Muss ein Song veröffentlicht werden? Wie werden Werke mit mehreren Autoren angerechnet? Wir prüfen auch, ob bereits entstandene Songs erfasst sind und welche Folgen es haben soll, wenn die vereinbarte Mindestzahl nicht erreicht wird.
Vorschuss, Verrechnung und GEMA-Abtretung
Ein Verlagsvorschuss schafft finanziellen Spielraum, wird aber häufig mit späteren Einnahmen verrechnet. Wir prüfen, aus welchen Ansprüchen der Verlag den Vorschuss einspielen darf, ob verschiedene Werke oder Vertragsperioden miteinander verrechnet werden und welche Regelungen für den Fall einer Beendigung gelten.
Sieht der Entwurf eine Abtretung von GEMA-Ansprüchen vor, betrachten wir deren Umfang und Zusammenhang mit der Vorschussverrechnung. Eine Verrechnung bedeutet für sich genommen nicht, dass ein nicht eingespielter Vorschuss persönlich zurückgezahlt werden muss; dafür kommt es auf die konkrete vertragliche Regelung an.
Rechte, Beteiligungen und internationale Auswertung
Wir prüfen, für welche Nutzungen, Gebiete und Zeiträume der Verlag Rechte erhalten soll. Dazu gehören auch Regelungen über Unterverlage, Bearbeitungen und die Verwendung von Musik in Film, Serien, Games oder Werbung. Bei den Einnahmen betrachten wir GEMA-Beteiligungen und individuell abgerechnete Lizenzen getrennt. Bei Co-Writes kommt es zusätzlich darauf an, wie Ihr eigener Werkanteil und der Verlagsanteil zueinanderstehen.
Was muss der Verlag leisten?
Songpitching, Co-Writing-Sessions, Reise-/Studiokosten, nationale und internationale Kontakte zu anderen Songwritern und Künstlern sowie die aktive Rechteverwaltung und Abrechnungskontrolle können für einen Autor sehr wertvoll sein. Wenn solche Leistungen für Ihre Entscheidung ausschlaggebend sind, prüfen wir, ob sie im Vertrag konkret genug beschrieben werden. Auch Auskünfte und Möglichkeiten zur Kontrolle der vom Verlag erzielten Einnahmen sowie der über Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) ausgeschütteten Urhebertantiemen gehören dazu.
Was erhalten Sie nach der Prüfung?
Sie erhalten eine Redline-Version des Vertragsentwurfs mit Kommentierungen und konkreten Formulierungsvorschlägen. Dazu besprechen wir mit Ihnen die wesentlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen des Entwurfs und die Anpassungen im Entwurf sowie etwaige Rückfragen: Welche Klauseln sind für Ihre Arbeit besonders wichtig? Wo bestehen Unklarheiten oder Risiken? Welche Punkte sollten Sie vor der Unterschrift nachfragen oder ändern lassen?
Der genaue Umfang richtet sich nach der Beauftragung und Ihren Wünschen bzw. Bedürfnissen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie anschließend auch bei der Kommunikation und Verhandlung mit dem Verlag bzw. dessen Rechtsabteilung.
Sie haben noch keinen Longform-Vertragsentwurf, sondern nur Eckdaten einer möglichen Zusammenarbeit vom Verlag erhalten?
Teilen Sie uns gerne die Eckdaten mit. So können wir diese auf Angemessenheit und Ausgewogenheit hin überprüfen und mit Ihnen das weitere Vorgehen abstimmen. Jetzt Beratung anfragen
So läuft die Mandatierung bzw. Beratung ab
- Anfrage: Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen und etwaige Fragen zum Vertrag bzw. zu den Ihnen vorliegenden Eckdaten einer möglichen Zusammenarbeit. Einen Ihnen bereits vorliegenden Vertragsentwurf können Sie uns gerne per E-Mail übermitteln.
- Umfang und Kosten: Wir klären, welche Leistungen Sie benötigen, und stimmen den Umfang der Mandatierung vorab mit Ihnen ab.
- Prüfung und Gespräch: Wir prüfen und kommentieren den Vertragsentwurf und senden Ihnen eine „Redline-Version“. Auf Wunsch besprechen wir die wesentlichen Punkte bzw. Änderungen mit Ihnen und nehmen erforderlichenfalls noch eine Feinabstimmung vor.
- Verhandlung auf Wunsch: Wenn dies von Ihnen gewünscht ist, übernehmen wir für Sie die weiteren Vertragsverhandlungen und die Abstimmung des Vertragsentwurfs mit dem Verlag.
Musikrecht mit eigener Erfahrung im Musikgeschäft
Rechtsanwalt Christian Weber ist seit über 30 Jahren selbst als Songwriter und Musikproduzent tätig. Er betreibt ein Tonstudio und ein Independent-Label. Diese Erfahrungen aus der eigenen Praxis als Kreativschaffender hilft dabei, Vertragsklauseln und ihre praktischen Folgen für Co-Writes, Songplatzierungen, Releases und die Zusammenarbeit mit Musikverlagen aus Sicht von Musikautoren bestens beurteilen zu können.
Wir beraten Sie persönlich und erklären Ihnen den Vertrag so, dass Sie die Folgen für Ihre Karriere erkennen und eine fundierte Entscheidung treffen können. Ein guter Musikverlag kann für einen Autor viel bewegen. Die finanziellen Gesichtspunkte (Vorschuss, Beteiligung, ggf. Refundierungen etc.) sowie der Umfang der Rechteeinräumung und die vertraglichen Pflichten sollten aber im Einzelfall immer dazu passen, was beide Seiten von der Zusammenarbeit erwarten.
Häufige Fragen zur Prüfung eines Autorenexklusivvertrags
Ist ein Autorenexklusivvertrag dasselbe wie ein Musikverlagsvertrag?
Ein Autorenexklusivvertrag ist eine mögliche Form der Zusammenarbeit mit einem Musikverlag. Anders als ein Vertrag über einzelne bestimmte Titel bindet er den Autor typischerweise für einen Zeitraum exklusiv an den Verlag. Welche Werke und Rechte er tatsächlich erfasst, ergibt sich aus dem Entwurf.
Muss ich einen Verlagsvorschuss zurückzahlen, wenn er nicht eingespielt wird?
Nicht allein deshalb, weil die späteren Einnahmen niedriger ausfallen als erwartet. Verrechnung und persönliche Rückzahlung sind unterschiedliche Fragen. Ob eine Rückzahlungspflicht vorgesehen ist und unter welchen Voraussetzungen sie greifen könnte, muss anhand der konkreten Klauseln geprüft werden. Autorenexklusivverträge großer Major-Publisher sehen häufig verschiedene Klauseln vor, die eine Rückzahlung nicht „recoupter“ Vorschussanteile vorsehen. Ob solche Rückzahlungsverpflichtungen im einzelnen rechtlich zulässig sind, ist durchaus fragwürdig. Dabei handelt es sich um Einzelfallfragen, die anhand der jeweiligen Formulierungen geprüft werden müssen.
Kann der Verlag den Vertrag durch eine Option verlängern?
Ein Vertragsentwurf kann dem Verlag einseitige Verlängerungsoptionen einräumen. Autorenexklusivverträge großer Major-Publisher enthalten regelmäßig entsprechende Klauseln. Entscheidend sind die Voraussetzungen, Fristen und Folgen der Ausübung solcher Optionen im Einzelfall. Wir prüfen auch, ob Mindesteinbringung und nicht verrechnete Vorschüsse Auswirkungen auf die Vertragsperioden haben sollen und, ob etwaige Optionsregelungen fair und ausgewogen sind und nicht zu einer unangemessen langen Vertragsdauer oder eine unangemessenen Benachteiligung des Autors führen.
Kann ich nach Vertragsende meine Songs frei zu einem anderen Verlag mitnehmen?
Die Vertragsbeendigung und das Ende der persönlichen Exklusivität bedeutet nicht automatisch, dass auch die Nutzungsrechte an bereits eingebrachten Werken enden oder an den Autor zurückfallen. Häufig sehen Musikverlagsverträge bei der Dauer der Rechteeinräumung lange Zeiträume vor. Beide Zeiträume, also die Vertragsdauer und die Dauer der Rechteeinräumung müssen getrennt betrachtet werden.
Was kostet die anwaltliche Prüfung?
Der Aufwand hängt insbesondere vom Umfang des Vertrags, möglichen Anlagen und Ihren konkreten Fragen und Bedürfnissen ab. Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage besprechen wir den sinnvollen Leistungsumfang und die Kosten mit Ihnen, bevor Sie uns kostenpflichtig mandatieren. In der Regeln können wir die Vertragsprüfung und -Kommentierung zu einem Pauschalhonorar anbieten. Dadurch haben Sie volle Transparenz und Kostenkontrolle.
Autorenexklusivvertrag auf dem Tisch?
Lassen Sie uns vor der Unterschrift gemeinsam auf die relevanten Klauseln und Regelungen schauen, die für Ihre künftige Karriere als Musikurheber bzw. Songwriter entscheidend sind.
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Eine kostenpflichtige Vertragsprüfung erfolgt erst nach Abstimmung der Kosten und schriftlicher Mandatierung.
Sie möchten sich zunächst in das Thema einlesen? Unser Ratgeber erläutert wichtige Klauseln des Autorenexklusivvertrags. Die kurze Begriffserklärung zum Autorenexklusivvertrag und unsere Übersicht zum Musikrecht bieten weitere Informationen.
Musikverlagsvertrag vom Anwalt prüfen lassen
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