LIZENZVERTRAG

Was ist ein Lizenzvertrag und was wird in einem Lizenzvertrag geregelt?

Lizenzverträge kommen beispielsweise im Urheberrecht, im Verlagsrecht, im Markenrecht und in anderen rechtlichen Bereichen, in denen es um kreative Güter oder geistige bzw. technische Schutzrechte geht, vor. Ein Lizenzvertrag dient dazu, dass ein Lizenzgeber einem Lizenznehmer eine Nutzungslizenz (Nutzungsrecht) einräumt. In der Regel handelt es sich dabei um die Erlaubnis, ein urheberrechtlich geschütztes Werk (z.B. Software, Musikwerk, Foto etc.), einen Namen, eine Marke (Markenlizenzvertrag), ein anderes geistiges Schutzrecht (z.B. Leistungsschutzrecht, Patent, Gebrauchsmuster, Design etc.) oder ein Geschäftskonzept auf eine bestimmte Art und Weise (Nutzungsart) für eine bestimmte Dauer (Nutzungsdauer) in einem bestimmten Gebiet (Nutzungsterritorium) gegen eine Vergütung (Lizenzgebühr) und zu den im Lizenzvertrag geregelten Bedingungen nutzen zu dürfen.

Neben urheberrechtlich geschützten Werken werden häufig auch an anderen geistigen Schutzrechten (z.B. Namen, Marken, Patente etc.) Nutzungsrechte mittels Lizenzvertrag vergeben bzw. lizenziert. Insoweit stellt der Lizenzvertrag einen Nutzungsvertrag dar, der die Bedingungen der Nutzung des “lizenzierten Rechts” regelt.

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Für Fragen rund um die Themen Lizenz, Lizenzvertrag und Lizenzvertragsrecht steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner Herr Rechtsanwalt Christian Weber zur Verfügung.

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