Der Auftrittsvertrag wird manchmal auch als Konzertvertrag, Künstlervertrag oder als Engagementvertrag bezeichnet und dient in der Regel der Buchung eines Künstlers durch einen Veranstalter für einen Live-Auftritt (Konzert). Der Auftrittsvertrag regelt also das Verhältnis zwischen Künstler und seinem Auftraggeber bzw. dem Veranstalter (z.B. Club-Betreiber etc.).
In einem solchen Auftrittsvertrag werden die Konditionen bezüglich eines ganz bestimmten Auftrittes oder einer Serie von Auftritten vereinbart. Je bekannter und erfolgreicher der Künstler, desto detailreicher fallen Auftrittsverträge erfahrungsgemäß aus, da man gerade bei erfolgreichen Künstlern nichts dem Zufall überlassen will.
In der Regel werden die technischen und logistischen Details (Angaben zu Bühne, Licht, Ton, Catering, Unterkunft etc.) in einem gesonderten Dokument (sog. Technical Rider) festgehalten.
Bei einem Vertrag zwischen einem Tourneeveranstalter und einem Künstler über eine Mehrzahl von Konzerten spricht man von einem Tourneevertrag.
Nicht zu verwechseln ist der Konzertvertrag mit dem Veranstaltungsbesuchsvertrag (Konzertbesuchsvertrag), der zwischen Veranstalter und Besucher geschlossen wird.
Ein Auftrittsvertrag (Konzertvertrag) enthält in der Regel Vereinbarungen zu folgenden Punkten:
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