Auftrittsvertrag

(Konzertvertrag bzw. Engagementvertrag)

Der Auftrittsvertrag wird manchmal auch als Konzertvertrag, Künstlervertrag oder als Engagementvertrag bezeichnet und dient in der Regel der Buchung eines Künstlers durch einen Veranstalter für einen Live-Auftritt (Konzert). Der Auftrittsvertrag regelt also das Verhältnis zwischen Künstler und seinem Auftraggeber bzw. dem Veranstalter (z.B. Club-Betreiber etc.).

 

In einem solchen Auftrittsvertrag werden die Konditionen bezüglich eines ganz bestimmten Auftrittes oder einer Serie von Auftritten vereinbart. Je bekannter und erfolgreicher der Künstler, desto detailreicher fallen Auftrittsverträge erfahrungsgemäß aus, da man gerade bei erfolgreichen Künstlern nichts dem Zufall überlassen will.

 

In der Regel werden die technischen und logistischen Details (Angaben zu Bühne, Licht, Ton, Catering, Unterkunft etc.) in einem gesonderten Dokument (sog. Technical Rider) festgehalten.

 

Bei einem Vertrag zwischen einem Tourneeveranstalter und einem Künstler über eine Mehrzahl von Konzerten spricht man von einem Tourneevertrag.

 

Nicht zu verwechseln ist der Konzertvertrag mit dem Veranstaltungsbesuchsvertrag (Konzertbesuchsvertrag), der zwischen Veranstalter und Besucher geschlossen wird.

Was ist ein Auftrittsvertrag und was wird dort geregelt?

Ein Auftrittsvertrag (Konzertvertrag) enthält in der Regel Vereinbarungen zu folgenden Punkten:

 

  • exakte Angabe zu Veranstaltungsdatum, Veranstaltungsort und Dauer des Auftritts
  • Rahmenbedingungen (Beginn des Soundchecks, Beginn der Veranstaltung, Beginn des Auftrittes, Effektive Spieldauer des Künstlers, Ende der Veranstaltung)
  • Künstlergage
  • Pflichten des Künstlers (Dauer des Auftritts, ggf. inhaltliche Ausgestaltung des Auftritts sowie Nebenleistungen wie z.B. bei kleineren Auftritten die Bereitstellung der eigenen PA oder Gesangsanlage durch den Künstler)
  • Leistungen des Veranstalters (Bereitstellung einer Bühne, Einholung evtl. benötigter behördlicher Genehmigungen, Bereitstellung eines Backstage-Raumes, Catering, Unterkunft etc.)
  • Regelungen für den Fall, dass der Auftritt abgesagt wird oder aufgrund anderer Ursachen nicht stattfinden kann (z.B. höhere Gewalt, Krankheit des Künstlers)

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