Anwalt für Veranstaltungsrecht
Anwalt für Veranstaltungsrecht & Eventrecht
Als Anwälte für Veranstaltungsrecht und Eventrecht beraten und vertreten wir Mandanten aus allen Bereichen des Live-, Entertainment und Showgeschäfts sowie Konzertveranstalter, Tourneeveranstalter, Festivalveranstalter und Veranstalter von Ausstellungen, Messen, Kongressen, Vorträgen, Fachkonferenzen und Tagungen. Unsere Beratung deckt alle Bereiche des Veranstaltungsrechts von der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis zur Vertretung in Rechtsstreitigkeiten ab. Nutzen Sie auf unsere Eventrecht Expertise.
Dienstleistungen als Anwalt für Veranstaltungsrecht und Eventrecht
Als Anwalt für Veranstaltungsrecht und Eventrecht berät die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Mandanten in allen rechtlichen Aspekten rund um die Planung und Durchführung einer Veranstaltung sowie bei Problemen und Streitigkeiten wegen des Ausfalls oder der Absagen von Veranstaltungen (z. B. wegen höherer Gewalt).
Lassen Sie sich von einem Anwalt mit Expertise im Veranstaltungsrecht professionell beraten oder vertreten. Wir vertreten Mandanten aus allen Branchen in veranstaltungsrechtlichen Angelegenheiten beispielsweise in Bezug auf Konzerte, Festivals, Tagungen, Messen, Kongresse und sonstige Events sowohl außergerichtlich, als auch vor Gericht.
- Vertragsrecht (Vertragsgestaltung und Prüfung von Verträgen)
- Erstellung von AGB
- Erstellung und Verhandlung der zur Realisierung eines Events erforderlichen Verträge mit Künstlern, Bands, Vortragenden, Ausstellern, Dienstleistern, Teilnehmern etc.
- rechtliche Beratung im Rahmen der Konzeption und Vermarktung von Events
- Rechtsberatung und Vertretung in den für Veranstalter relevanten Rechtsgebieten wie z. B.:
- Presserecht und Medienrecht
- Internet- und Social-Media-Recht
- Medienarbeitsrecht (branchenspezifisches Arbeitsrecht)
- Forderungsdurchsetzung (vertragliche Ansprüche, Gagen, Schadensersatzansprüche etc.)
- Musikrecht
- Urheberrecht
- Verlagsrecht
- Markenrecht
- Wettbewerbsrecht
- GEMA
- Künstlersozialversicherung und Künstlersozialkasse (KSK)
- Rechtsberatung und Vertretung von Veranstaltern aller Arten von Events, Veranstaltungen, Kongressen, Tagungen, Ausstellungen, Messen sowie Event- und Werbeagenturen und Dienstleister aus der Veranstaltungsbranche
- Hilfe bei Ausfall und Absage von Veranstaltungen und höherer Gewalt
- Beratung zum Umgang mit rechtlichen Problemen aufgrund der Coronavirus-Pandemie
- Beratung bezüglich der medialen Auswertung von Events und in Bezug auf die Medienberichterstattung über ein Event
- Beratung zu rechtlichen Fragen zur Versammlungsstättenverordnung (MVStättV)
- Rechtsberatung im Polizei- und Ordnungsrecht (Hilfe in Bezug auf erforderliche Genehmigungen)
- Versicherungsrecht (z. B. Geltendmachung Ansprüche gegenüber Versicherungen bei Schadensereignissen)
- Recht der Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL)
- Rechtliche Betreuung rund um das Thema Künstlersozialkasse „KSK“ (Abgabepflicht von Veranstaltern, Konzertagenturen, Künstlervermittlungen und Managements, Künstlersozialabgabe, Künstlersozialversicherung)
Typische veranstaltungsrechtliche Verträge, die wir als Anwalt für Veranstaltungsrecht gerne für Sie erstellen oder überprüfen:
- Auftritts- bzw. Konzertvertrag (Veranstaltungsvertrag, Aufführungsvertrag bzw. Engagementvertrag)
- Künstlervertrag
- Verträge mit Rednern und Referenten
- Gastspielvertrag
- Bookingvertrag
- Agenturvertrag (Künstlervermittlung bzw. „Verkauf von Veranstaltungsprogrammen“)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Agenturen, Event-Manager und Veranstalter
- Verträge mit Dienstleistern, Vermietern, Hallenbetreibern etc.
- Verträge mit Besuchern und Teilnehmern
- Verträge mit Ausstellern
- Bookingvertrag
- Verträge für Event-Managments
- Sponsorenvertrag
- Managementvertrag
- Veranstaltungsbesuchsvertrag (Konzertbesuchsvertrag, Theaterbesuchsvertrag, Zuschauervertrag, Eintrittskarte und allgemeine Geschäftsbedingungen)
- Einwilligung bezüglich des Rechts am eigenen Bild
Kontakt Anwalt Eventrecht
Gerne stehen wir Ihnen als Anwalt für Veranstaltungsrecht und als kompetente Ansprechpartner für Fragen zum Eventrecht und Veranstaltungsrecht zur Verfügung. Ihre Fragen zum Honorar beantworten wir gern vorab. Kostenloser telefonischer Erstkontakt.
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