Bewertung löschen

 

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Reputations­management

 

Negative Bewertungen haben einen erheblichen Einfluss auf die Reputation und das Verhalten Ihrer potentiellen Kunden, Patienten und Klienten. Die überwiegende Mehrzahl von Kunden recherchiert im Internet vor der Beauftragung eines Dienstleisters, vor dem Abschluss eines Vertrages oder der Tätigung eines Kaufs. Hierbei dienen insbesondere Bewertungen und Rezensionen von anderen Nutzern als Richtschnur. Bereits wenige schlechte Bewertungen reichen in der Regel aus, um die Reputation des bewerteten Unternehmens zu gefährden und Nutzer abzuschrecken. Da Bewertungssterne und Rezensionen häufig bereits in der Suchmaschine bzw. bei den Suchergebnissen angezeigt werden, stoßen Nutzer zwangsläufig auf gegebenenfalls vorhandene negative Bewertungen. Ein professionelles Reputationsmanagement ist daher dringend zu empfehlen.

 

⇒ Wir bieten Ihnen ein effektives Reputationsmanagement. Dieses umfasst neben der strategischen Beratung insbesondere, unverzüglich jede negative Bewertung löschen zu lassen.

 

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⭐ Echte anwaltliche Beratung und Vertretung (keine illegale Rechtsdienstleistung durch eine Agentur oder ähnliches)

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⭐ Kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu Ihren Erfolgschancen durch einen fachlich versierten Anwalt

⭐ Unsere Erfolgsquote beim Löschen von unzulässigen Bewertungen ist sehr hoch

⭐ Sie haben keinen Aufwand, wir vertreten Sie anwaltlich und wickeln die Korrespondenz mit dem jeweiligen Portal ab

 

 

 

 Wenn Sie Probleme mit Fake Bewertungen oder Negativbewertungen haben und eine Bewertung löschen lassen möchten, sind Sie bei uns richtig – rufen Sie an.

 

 

⇒ Bereits wenige negative Bewertungen können die Reputation gefährden und sich erheblich auf Umsätze auswirken. Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Bewertung löschen lassen vom Anwalt

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Wir freuen uns über Ihre Anfrage und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen!

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    Hiermit willige ich ein, dass ich zum Zwecke der Beantwortung meines obigen Anliegens von der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft per Email kontaktiert werden darf. Die Einwilligung ist freiwillig und kann für die Zukunft widerrufen werden.
    Durch das Ausfüllen und Absenden des Kontaktformulars wird weder ein Mandatsvertrag geschlossen, noch werden dadurch Kosten ausgelöst. Ihre Angaben sind unverbindlich und dienen uns unter Anderem zur Vorab-Information, zur Vorbereitung der Kontaktaufnahme, zur Kontaktaufnahme, zur Vertragsanbahnung oder ggf. zur Erstellung eines Angebots.

    Bewertung löschen lassen vom Anwalt und dadurch guten Ruf schützen

     

    Bei uns erhalten Sie eine echte anwaltliche Beratung und eine persönliche(n) Ansprechpartner*in. Profitieren Sie von einer individuellen Betreuung durch im Medienrecht und Äußerungsrecht versierte Rechtsanwält*innen  mit Erfahrungen aus einer Vielzahl von Fällen. Keine minderwertige oder verbotene Agentur-Dienstleistung! Negative Bewertungen können für weitreichende Konsequenzen haben. Neben Reputationsschäden drohen Wettbewerbsnachteile und Umsatzeinbußen. Lassen Sie sich daher anwaltlich versiert beraten.

     

    Bei uns erhalten Sie:

     

    ✅ Individuelle Einzelfallprüfung

    ✅ „echte“ juristische Beratung und anwaltliche Vertretung

    ✅ schrittweises, taktisches Vorgehen in Abhängigkeit von den Einzelfallumständen

    ✅ Anwaltliche Betreuung

    ✅ Persönliche Ansprechpartner*in

     

     

    Achtung bei Billig-Angeboten von Agenturen und unseriösen Anbietern:

     

    Eine juristische Beanstandung mit dem Ziel, eine negative Bewertung löschen zu lassen, stellt in der Regel eine Rechtsberatung dar, denn die Löschung einer Google-Bewertung bedarf einer rechtlichen Prüfung im Einzelfall. Im konkreten Einzelfall muss nämlich zunächst ermittelt werden, worin die konkrete Rechtsverletzung liegt, die Grundlage der Beanstandung ist. Eine solche rechtliche Prüfung und Beratung dazu dürfen in Deutschland nur zugelassene Rechtsanwälte durchführen. Agenturen und ähnliche unqualifizierte Anbieter dürfen keine Rechtsdienstleistungen anbieten, denn dies verstößt gegen das sog. Rechtsdienstleistungsgesetz (vgl. LG Stuttgart, Urteil v. 25.2.2021, Az. 11 O 543/20 sowie LG Hamburg, Urteil v. 28.6.2019, Az. 315 O 255/18). Bezeichnend ist dabei häufig, dass unseriöse Anbieter bzw. Agenturen Ihren Sitz im Ausland haben (Impressum kontrollieren!).

    Unser Tipp daher:

     

    Von der Beauftragung einer Agentur und ähnlicher unqualifizierter Anbieter raten wir dringend ab!  Die Löschung einer rufschädigenden Bewertung im Internet sollten Sie nur einem spezialisierten Anwalt anvertrauen. Wir prüfen den Fall genau und gehen schrittweise gegen das Bewertungsportal vor.

     

    Rufen Sie an, nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns.

     

     

     

    Die Anwälte von WeSaveYourCopyrights helfen Ihnen bundesweit bei allen Arten von Negativbewertungen, insbesondere bei

     

    ✅ Google-Bewertungen

    ✅ Negativ-Bewertungen auf allen Portalen

    ✅ Fake-Bewertungen auf allen Portalen

    ✅ Ärztebewertung durch „Nicht-Patienten“

    ✅ unwahren Tatsachenbehauptungen in Rezensionstexten

    ✅ Beleidigungen in Rezensionstexten

    ✅ Rufschädigung durch Bewertungskommentare

    ✅ sonstigen Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder das Recht am Unternehmen

     

    Wir vertreten Sie gegenüber dem Bewertenden oder gegenüber dem jeweiligen Bewertungsportale. Ziel ist es, die unzulässige Bewertung löschen zu lassen und zwar schnellstmöglich. Dabei geht es nicht um Zensur oder die Beschneidung der Meinungsfreiheit, sondern darum, rechtswidrige Äußerungen und unzulässige Bewertungen zu identifizieren und rechtswidrige Kommentare und Bewertungen löschen zu lassen.

     

    Rufen Sie an, nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns.

    ⭐ Lassen Sie Ihren guten Ruf nicht durch Negativbewertungen ruinieren!

    Bewertung löschen lassen ab 149,- € (zzgl. gesetzl. MwSt.)

     

     

    069 – 663 68 41 220

    Bewertung löschen lassen vom Profi

    Medienrechtliche Expertise

     

    Die Anwälte der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kennen die einschlägigen rechtlichen Probleme und die aktuelle Rechtsprechung im Zusammenhang mit Negativbewertungen im Internet. Wir haben Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen, in denen wir für Mandanten rechtswidrige Bewertungen auf unterschiedlichen Portalen haben erfolgreich löschen lassen.

     

     

    ⇒ Nutzen Sie unser Know-How und lassen Sie sich von  unseren Anwälten fachkundig beraten.

     

    Unsere Anwälte prüfen, ob eine Bewertung eine Verletzung Ihrer Rechte darstellt und Ihnen Ansprüche gegenüber dem Portal oder dem Bewertenden zustehen. Wir können Ihnen Wege vorschlagen, wie vorgegangen werden kann, um eine beanstandete Bewertung löschen zu lassen oder weitergehende Ansprüche geltend zu machen. Welcher Weg in Ihrem Fall in Betracht kommt bzw. erfolgsversprechend ist, hängt von den jeweiligen Einzelfallumständen sowie der Auswahl der passenden Strategie ab. Hierbei können neben einer Aufforderung des Portals auch Maßnahmen gegenüber dem Bewerter selbst in Betracht kommen (z. B. Abmahnung, Klage oder einstweilige Verfügung).

    Bundesweites Reputationsmanagement

     

    Die Anwälte der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beraten und vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet in medienrechtlichen Belangen. Wir kennen die einschlägigen Gerichte und deren Rechtsprechung aus unserer täglichen Praxis.

     

    ⇒ Überlassen Sie Ihren guten Ruf oder den Ruf Ihres Unternehmens nicht dem Zufall!

     

    Wir lassen für Sie rechtswidrige Bewertungen löschen und machen Ansprüche gegenüber Internetplattformen, Bewertungsportalen und sozialen Netzwerken geltend. Daneben sprechen wir für Mandanten Abmahnungen wegen unzulässiger Bewertungen und Rezensionen gegenüber Bewertenden aus. Dadurch können unzulässige Bewertungen künftig bzw. dauerhaft unterbunden werden.

     

    Um eine rechtswidrige Bewertung löschen zu lassen, sind manchmal gerichtliche Schritte erforderlich. Daher vertreten wir Mandanten – wenn erforderlich – auch vor Gericht, beispielsweise zur Erwirkung einer einstweiligen Verfügung gerichtet auf die Löschung einer Bewertung oder Rezension.

    Spezialisiertes Kanzlei-Team

     

    Es ist Ziel und zugleich Anspruch der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mandanten eine erstklassig Rechtsberatung zu bieten und sie bestmöglich zu vertreten. Unsere Anwälte haben hierfür die erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen. Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights setzt ihre Kompetenz und Expertise im Medienrecht mit Leidenschaft und Nachdruck für ihre Mandanten ein.

     

    Alle Rechtsanwälte der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind im Bereich des Medien- und Äußerungsrechts tätig. Dadurch wird neben einem hohen Spezialisierungsgrad ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet.

     

    Gerne informieren wir Sie vorab über unsere Stundensätze und die voraussichtlich zu erwartenden Kosten.

     

    FAQ mit Tipps vom Anwalt zum Löschen von Bewertungen im Internet

    1. Warum sollte man Negativbewertungen löschen lassen?

     

    Bewertungen spielen im Internet eine zunehmend wichtige Rolle. Sowohl bei der Werbung und Außendarstellung im Internet, als auch als Grundlage für den Ruf und das Ansehen sind Bewertungen von Kunden und Nutzern nicht mehr wegzudenken. Da potentielle Kunden auf Bewertungen von anderen Kunden vertrauen, kann ein mühsam aufgebauter guter Ruf durch wenige schlechte Bewertungen innerhalb kürzester Zeit ruiniert werden.

     

    Daher ist es sehr wichtig, sich gegen falsche Bewertungen (z. B. durch Konkurrenten), Fake-Bewertungen und bewusst negative oder gar verleumderische oder beleidigende Bewertungen (z. B. durch unzufriedene Kunden, die um Frust abzulassen unwahre Behauptungen aufstellen) zeitnah zur Wehr zu setzen. Insbesondere rufschädigende und beleidigende Äußerungen in Rezensionen und Bewertungskommentaren sollte man unverzüglich löschen zu lassen, um einen Reputationsschaden zu vermeiden.

     

     

     

    2. Wann kann man Bewertungen löschen lassen?

     

    Bewertungen und Äußerungen im Internet sind grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sie sind nur dann unzulässig bzw. rechtswidrig, wenn sie rufschädigend sind und auf einer falschen Tatsachengrundlage basieren (z. B. Fake-Bewertungen) oder inhaltliche Unwahrheiten enthalten oder, wenn sie beleidigende und ehrverletzende bzw. kreditgefährdende Behauptungen enthalten, die von der Meinungsäußerungsfreiheit nicht mehr gedeckt sind.

     

     ✅  Google Bewertung oder Rezension löschen

     ✅  Ärzte Bewertung/Rezension löschen

     ✅  Jameda Bewertung löschen

     ✅  eBay Bewertung löschen

     ✅  Kununu Bewertung löschen

     ✅  Amazon Bewertung löschen

     

     

     

    3. Wann ist eine Bewertung rechtswidrig?

     

    Ob eine Bewertung bzw. Rezension rechtswidrig ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls und dem konkreten Rezensionstext ab. Insbesondere, wenn einer der nachfolgenden Gründe vorliegt, kann man eine Rezension in der Regel erfolgreich beanstanden bzw. eine Bewertung löschen lassen, wenn:

     

    • die Bewertung oder die Rezension gegen die Bewertungsrichtlinien der jeweiligen Plattform verstößt
    • eine Bewertung auf falschen Tatsachen beruht
    • im Rezensionstext bzw. Bewertungskommentar inhaltlich unwahre Behauptungen aufgestellt werden, die rufschädigend sind
    • in einer Bewertung ehrverletzende Äußerungen wie z. B. Beleidigungen, Verunglimpfungen und Beschimpfungen enthalten sind
    • es sich um sog. Fake-Bewertungen handelt, die nicht von einem echten Kunden stammen
    • einziges Ziel einer schlechten Bewertung ist, die Gesamtnote zu verfälschen

     

     

     

    4. Kann man auch eine sog. Fake Bewertung löschen lassen?

     

    Fake-Bewertungen kommen häufig vor. Hierbei handelt es sich um Bewertungen, in denen der Bewertende eine Bewertung ohne eine sachliche Grundlage dafür abgibt. Ein Beispiel sind 1-Sterne-Bewertungen durch Nutzer, die bei dem bewerteten Unternehmen niemals Kunde gewesen sind. Solche Bewertungen haben oftmals einzig die Absicht, dem Bewerteten (Unternehmen, Arzt, Dienstleister etc.) Schaden zuzufügen, indem die Gesamtnote negativ beeinflusst wird, was nicht zulässig ist.

     

    ⇒ Deshalb kann man solche Fake Bewertungen in der Regel löschen lassen.

     

    Es ist auch dringend zu empfehlen, solche Bewertungen löschen zu lassen, da sie die Gesamtnote negativ beeinflussen und die Gesamtnote für die Kaufentscheidung der meisten Kunden ausschlaggebend ist. Zudem drohen durch unzulässige Negativ-Bewertungen für das betroffene Unternehmen erhebliche Wettbewerbsnachteile und Umsatzeinbußen und es können Nachahmeffekte entstehen. Die Erfolgsaussichten solche Fake Bewertungen löschen zu lassen, sind sehr gut.

     

     

     

    5. Muss das Portal eine beanstandete Bewertung immer löschen?

     

    Das jeweilige Internet Portal muss nicht jede beanstandete Bewertung löschen, nur weil sie dem Bewerteten nicht gefällt oder von ihm beanstandet wird. Denn rechtlich zulässige Bewertungen fallen, auch, wenn sie für den Bewerteten nicht positiv sind, möglicherweise unter die Meinungsfreiheit. Dies insbesondere dann, wenn die jeweilige Bewertung auf einer wahren Tatsachengrundlage basiert und nicht beleidigend oder ehrverletzend ist. Nur dann, wenn die Bewertung oder der Rezensionstext rechtswidrig ist, müssen Internet Plattformen und Bewertungsportale eine beanstandete Bewertung löschen.

     

     

     

    6. Wie soll man vorgehen, wenn man von einer Negativ Bewertung betroffen ist?

     

    Wenn Sie eine Negativ Bewertung löschen lassen wollen, sollten Sie einen versierten Anwalt zu Rate ziehen. Diesen können Sie mit der Prüfung Ihres Falles bzw. mit der Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen. Unsere Anwälte können Sie im Vorfeld umfassend beraten und umgehend die erforderlichen Maßnahmen einleiten. Dadurch können Ihre Rechte und Interessen zeitnah gewahrt werden und das Portal oder der Bewerter zeitnah aufgefordert werden, die Bewertung zu löschen.

     

    Keinesfalls ist es empfohlen, abzuwarten oder zu versuchen, eigenständig tätig zu werden, ohne sich zuvor rechtlich fundiert beraten zu lassen. Dies führt erfahrungsgemäß zu rechtlichen Nachteilen oder dazu, dass die beanstandete Äußerung länger online bleibt oder nicht gelöscht wird.

     

     

     

    7. Kann man auch gegen den Bewerter selbst vorgehen?

     

    Anstatt das jeweilige Portal aufzufordern, die Bewertung zu löschen, kann man gegebenenfalls auch gegen den Nutzer, der die Bewertung geschrieben hat, rechtlich vorgehen. Dies insbesondere dann, wenn dem Geschädigten (Bewerteten) gegenüber dem Bewerter (Nutzer) Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und ggf. Schadensersatz bzw. Geldentschädigung zustehen. Ob solche Ansprüche in Betracht kommen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

     

    Sofern der Bewertende bekannt ist bzw. ermittelt werden kann, können diesem gegenüber Ansprüche geltend gemacht werden. Diese können erforderlichenfalls auch gerichtlich (z. B. mittels einer einstweiligen Verfügung) geltend gemacht werden. Eine rechtliche Inanspruchnahme des Bewerters kann auch neben der Geltendmachung von Lösch-Ansprüchen gegenüber dem Portal in Betracht kommen.