Illegales Filesharing: Zahlen und Fakten zur Auswirkung von Filesharing auf die Kultur- und Kreativwirtschaft

Die Kultur- und Kreativwirtschaft leidet seit Jahren unter illegalen Downloads im Netz. Wir haben Zahlen und Fakten zur Kreativwirtschaft als Wachstumsmotor der deutschen Wirtschaft sowie Auswirkungen illegaler Angebote im Netz auf den Wirtschaftssektor zusammengetragen.

1000000

Beschäftigte in den Medienbranche erzielen

160

Milliarden Euro im Jahr

Die Kultur- und Medienindustrie als Wachstumsmotor der deutschen Wirtschaft

Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist ein wichtiger Beschäftigungs- und Wachstumsmotor in der deutschen Wirtschaft. Buchmarkt, Musikwirtschaft, Film, Presse, Rundfunk und Bühne, bildende Kunst, Architektur und Design sowie die Software- und Games-Branchen und die Werbewirtschaft beschäftigen in Deutschland rund 1 Million Menschen. Sie erzielen einen Umsatz von ca. 137 Milliarden Euro im Jahr. Der rechtliche Schutz des geistigen Eigentums ist aber nicht nur für die Existenzsicherung der Kreativwirtschaft und der dort tätigen Personen wichtig, sondern auch für den Erhalt kultureller Vielfalt und für den Wissensstandort Deutschland von essentieller Bedeutung.

Geistige Schaffensprodukte wie z.B. Musik, Filme, Hörbücher, Texte, Hörbücher, Games und Computerprogramme sind in Deutschland insbesondere nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Danach ist der Urheber bzw. der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte exklusiv dazu berechtigt, das geistige Gut zu nutzen bzw. wirtschaftliche zu verwerten (z.B. durch Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verkauf, Vertrieb  etc.). Berechtigte im Bereich der Musik sind z.B. Komponisten, Textdichter, Produzenten oder Plattenfirmen (Tonträgerhersteller).

Rechtsverletzungen im Internet und deren Dimension (insbesondere illegales Filesharing)

Werden das Urheberrecht oder die einem Rechteinhaber zustehenden ausschließlichen Nutzungsrechte von einem Dritten verletzt (z.B. durch Verbreitung von Kopien über sog. Filesharingnetzwerke), stehen dem geschädigten Rechteinhaber Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz sowie weitere Ansprüche (z.B. auf Auskunft und Erstattung der Rechtsverfolgungskosten) gegenüber dem Schädiger zu (vgl. §§ 97 ff. UrhG). Darüber hinaus stellen Urheberrechtsverletzungen auch Straftaten dar und können, wenn sie zur Strafanzeige gebracht werden, mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden (vgl. §§ 106 ff. UrhG).

 

Trotz der eindeutigen Rechtslage werden die Rechte am geistigen Eigentum insbesondere im Internet ständig und massenhaft verletzt. Dies geschieht – anders in den Zeiten der Tonträgerpiraterie in den 80er und 90er-Jahren, in denen Urheberrechtsverletzungen meistens „organisiert“ und mit gewerblichem Hintergrund stattfanden – in der Zeit des Internets meistens durch Privatpersonen im Rahmen der Teilnahme an sog. Peer-to-Peer-Netzwerken (verharmlosend als „Tauschbörsen“ bezeichnet) wie z.B. eMule, eDonkey, Bit-Torrent und über sog. Sharehoster bzw. Filehosterdienste wie z.B. Rapidshare.

 

Durch die dort stattfindenden unbefugten Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke (z.B. Musikalben, Filme, Software etc.) werden die betroffenen Urheber und Kreativbranchen in ihrer Rechteverwertung massiv beeinträchtigt und es entstehen immense wirtschaftliche Schäden. Betroffen sind davon vor allem die kreativ Schaffenden, aber auch der gesamte Industriezweig der Medien- und Unterhaltungsbranche wie z.B. Tonträgerhersteller, Verlage, Softwarehersteller, Gamespublisher und Filmproduzenten.

Links und Studien zu den wirtschaftlichen Auswirkungen von Urheberrechtsverletzungen im Internet und von illegalem Filesharing

Die wirtschaftlichen und kulturellen Folgen massenhafter Rechtsverstöße im Internet

Durch illegale Nutzungs- und Verwertungsvorgänge im Internet entstehen immense wirtschaftliche Schäden. In der Musikbranche leiden viele Musiker, Bands, Sänger, Komponisten, Künstler und Interpreten besonders darunter, dass die Ergebnisse ihres geistigen Schaffens zwar nach wie vor gerne und häufiger denn je zuvor konsumiert werden, aber immer seltener dafür bezahlt wird. Unweigerliche Folge davon ist, dass Musiker, Bands und Künstler, ihre Tätigkeit auf Dauer einstellen müssen, da diese ihnen ein zum Leben notwendiges Einkommen nicht mehr ermöglicht. Ebenfalls betroffen sind die Gamesindustrie, die Softwarebranche, die Buch- und Hörbuchverlage sowie die Filmbranche.

 

Folge davon ist eine Verarmung nicht nur der kreativ Schaffenden, sondern der gesamten Kultur und der kulturellen Vielfalt. Die hierdurch zudem verursachten wirtschaftlichen Schäden und Umsatzrückgänge haben aber nicht nur die betroffenen Kreativbranchen nachhaltig geschädigt, sondern auch zu einem Werteverfall in Bezug auf kreatives Schaffen und geistiges Eigentum geführt.

 

Der europäische Gesetzgeber sieht dringenden Handlungsbedarf, um die Durchsetzung geistigen Eigentums im Internet zu verbessern, da “das schiere Volumen und der finanzielle Wert der Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums alarmierend” seien.

Über 90% der im Bit-Torrent-Netzwerk verfügbaren Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und werden dort illegal verbreitet.
1200000

Euro Schaden durch Piraterie

34000 Arbeitsplätze

Arbeitsplätze zerstört

Problem illegales Filesharing (Internet-Tauschbörsen) und wirtschaftliche Schäden, die dadurch entstehen

Die Zahl derjenigen, die geschützte Inhalte wie Musik oder Filme rechtswidrig im Internet im Wege des filesharing über Internettauschbörsen verbreiten wird in Deutschland nach Maßgabe der „Brenner-Studie“ der GfK (Brenner-Studie 2010) auf zwischen 4,4 (2005) und 2,9 (2009) Millionen Personen geschätzt. Über 90% der im Bit-Torrent-Netzwerk verfügbaren Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und werden dort illegal verbreitet.

 

Eine im März 2010 von der Internationalen Handelskammer veröffentlichte Studie zu den Auswirkungen von illegalem Filesharing auf die deutsche und europäische Kreativwirtschaft kommt zu dem Ergebnis, dass die illegale Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet allein in Deutschland bei Produktion und Vertrieb von Spielfilmen, TV-Serien, Musik und Software einen Schaden von 1,2 Milliarden Euro pro Jahr verursacht und damit rund 34.000 Arbeitsplätze kostet.

Problem und Dimension von illegalen Downloadlinks durch sog. Filehosting (Sharehosting)

Zahlen von Google zeigen das Ausmaß der Urheberrechtsverletzungen auf Websiten und über zentrale Plattformen wie z.B. Filehoster. Dem „Transparenzbericht“ von Google zu Folge wurden allein im Monat Oktober 2012 ca. 9 Millionen Löschanfragen bezüglich Links zu urheberrechtswidrigen Inhalten auf Filehostern gestellt.

 

Seit 2012 ist die Zahl der Löschanfragen bei Google aufgrund urheberrechtsverletzender Inhalte von 9 Millionen auf ca. 35 Millionen pro Monat angestiegen (Stand Februar 2015) .

9000000

Löschanfragen an Google (Oktober 2012)

35000000

Löschanfragen (Februar 2015)

Illegales Filesharing und Abmahnungen: Abwehrmaßnahmen und Rechtsverfolgungsbemühungen der Contentindustrie im Bereich des illegalen Filesharing

Durch Rechtsverfolgungsmaßnahmen konnte in den letzten Jahren die Anzahl von Rechtsverletzungen, die im Wege des illegalen Filesharing über Internettauschbörsen begangen werden, in Deutschland um mehr als 95% gesenkt werden. Laut der DCN-Studie 2013 halten nur noch ca. 4% der Bevölkerung das Laden von urheberrechtlich geschützten Inhalten aus Tauschbörsen für erlaubt. Zwei Jahre zuvor waren es noch über 15%.

 

Rückgang der Urheberrechtsverletzungen im Bereich Filesharing:

 

rückgang abmahnungen filsharing 2010 bis 2014Weitere Infos zum Rückgang der Urheberrechtsverletzungen aufgrund der Abwehrmaßnahmen der Rechteinhaber siehe hier

 

Vor dem oben geschilderten Hintergrund sind die Bemühungen der Rechteinhaber zu sehen, den massenhaften Rechtsverstößen mit den ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln entgegenzuwirken und gegen Rechtsverletzungen mit legitimen Mitteln (wie z.B. Abmahnungen) vorzugehen. Das Landgericht Köln hat die Situation in einem Urteil treffend beschrieben >

„Die illegale öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Musikwerke hat in den letzten Jahren ein enormes Ausmaß angenommen. Das Unrechtsbewusstsein der Mehrzahl der Rechtsverletzer ist dabei erschreckend wenig ausgebildet. Durch das öffentliche Zugänglichmachen von Musiktiteln im Internet über Filesharing-Systeme wird die Musikindustrie jedes Jahr in einem ganz erheblichen Umfang geschädigt, was durch verstärkte Berichterstattung in den Medien auch seit einigen Jahren eindringlich in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht wird. Dieser Umstand hat auch den Gesetzgeber inzwischen bewogen, tätig zu werden und die einschlägigen Gesetze zu verschärfen, um derartigen Rechtsverletzungen wirksam entgegen zu treten und die Rechtsstellung der Urheber und der Inhaber von Nutzungsrechten zu stärken (vgl. hierzu auch OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 342). Vor diesem Hintergrund sind die verstärkten Bemühungen der Musikindustrie, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen und diese zu unterbinden, zu sehen, die sich in der erhöhten Anzahl an Abmahnungen niederschlägt. Ein Rechtsmissbrauch kann darin nicht erblickt werden. Diese Bemühungen stellen sich vielmehr als legitime Wahrnehmung von berechtigten Rechten und Ansprüchen von Unternehmen wie den Klägerinnen dar und darüber hinaus als einziges Mittel, um den Rechtsverletzungen wirksam und effektiv entgegen zu wirken (vgl. OLG Köln a.a.O.).“
(LG Köln, Urteil v. 27.1.2010, Az. 28 O 241/09)

Politische Dimension: Urheberrechtsdebatte und Ausblick

Leider hat das Urheberrecht und das geistige Schaffen in Deutschland immer noch nicht den Stellenwert erreicht, der ihm gebührt.  Hier sind der Gesetzgeber, Verbände und die Politik dringend gefragt. Einerseits muss die Sensibilisierung für den Wert geistigen Eigentums vorangetrieben und das Verständnis für Urheberrechte als Eigentumsrechte gestärkt werden. Andererseits müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden. Insbesondere bedarf es klarer Regeln für die Verantwortlichkeit und Haftung im Netz, effektiver Instrumente, um Rechtsverletzungen einzudämmen und Ansprüche gegenüber Rechtsverletzern durchzusetzen und schließlich müssen vorhandene Rechtsschutzlücken geschlossen werden.

 

Ohne ein starkes Urheberrechtsgesetz sind Urheber nicht in der Lage, eine angemessene Vergütung für ihr Schaffen zu erhalten. Es geht dabei nicht nur um den Erhalt einer Existenzgrundlage, sondern auch um den Respekt vor den Früchten des Fleißes anderer Menschen. Der Diebstahl geistigen Eigentums ist kein Freiheitsrecht der Netzgemeinde, das Internet kein rechtsfreier Raum.

 

Auch im Internet müssen geltende Regeln beachtet und das (geistige) Eigentum anderer respektiert werden. Dass derjenige, der etwas erschafft, hierfür auch angemessen vergütet wird, ist ein Grundsatz eines jeden freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates und Grundbaustein unserer Wertschöpfungskette.

 

Damit geistiges Schaffen angemessen vergütet werden kann, ist eine Eindämmung der illegalen Vertriebswege (z.B. über Filesharingnetzwerke, Filehoster und illegale Streamingportale) und eine Haftbarmachung der daran beteiligten Personen erforderlich und geboten. Das Vorgehen gegen diejenigen, die illegale Angebote verfügbar machen oder dies ermöglichen, ist der einzige Weg, Rechtsverstöße zu verfolgen, Rechtsverletzer nachhaltig zu rechtskonformem Verhalten zu verpflichten und gleichzeitig Nachahmer abzuschrecken.

Erbärmlich ein Eigentumsbegriff, der sich nur auf Sachgüter, Produktionsmittel und Wertpapiere bezieht und die Leistungen des menschlichen Geistes ausklammert! Erbärmlich eine Gesellschaft, die sich einen solchen Eigentumsbegriff leisten wollte

Roman Herzog, Bundespräsident a.D.

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