Datenschutzschulung DSGVO
Datenschutz Schulung für Mitarbeiter
Inhouse Datenschutzschulungen für Ihre Mitarbeiter
Inhouse Datenschutzschulungen für Ihre Mitarbeiter
Eine regelmäßige Datenschutzschulung von Mitarbeitern ist dringend anzuraten. Denn nach Art. 24 DSGVO muss jeder Verantwortliche d. h. jeder Unternehmer bzw. der im Betrieb für den Datenschutz Verantwortliche (in der Regel die Geschäftsleitung) eine DSGVO-konforme Datenschutzorganisation vorweisen. Dies dient dazu nachzuweisen, dass die datenschutzrechtlichen Pflichten im Unternehmen eingehalten werden. Arbeitgeber müssen daher auf organisatorischer Ebene mittels geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen sicherzustellen, dass die Verarbeitung datenschutzkonform erfolgt. Im Rahmen dessen haben Unternehmen auch dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitnehmer zum Thema Datenschutz sensibilisiert werden. Dies muss auch nachgewiesen werden können.
Um diese datenschutzrechtlichen pflichten zu erfüllen, bieten sich neben internen (schriftlichen) Organisationsanweisungen in erster Linie regelmäßige Datenschutzschulungen der Mitarbeiter an. Ohne regelmäßige Schulungen im Datenschutz kann eine entsprechende datenschutzrechtliche Sensibilisierung der Mitarbeiter nicht nachgewiesen werden. Daher empfehlen wir Datenschutzschulungen für Mitarbeiter nicht nur einmalig, sondern einmal jährlich vornehmen zu lassen.
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