Datenschutzschulung DSGVO
Inhouse Datenschutzschulungen für Ihre Mitarbeitenden
Inhouse Datenschutzschulungen für Ihre Mitarbeitenden
Eine regelmäßige Datenschutzschulung von Mitarbeitenden ist eine gesetzliche Pflicht, die alle Unternehmen trifft. Datenschutzschulungen für Mitarbeitende sind daher dringend anzuraten. Nach Art. 24 DSGVO muss jeder Verantwortliche d. h. jeder Unternehmer bzw. der im Betrieb für den Datenschutz Verantwortliche (in der Regel die Geschäftsleitung) eine DSGVO-konforme Datenschutzorganisation vorweisen. Nur so kann dokumentiert und erforderlichenfalls nachgewiesen werden, dass die datenschutzrechtlichen Pflichten im Unternehmen eingehalten werden. Arbeitgeber müssen daher auf organisatorischer Ebene mittels geeigneter Maßnahmen sicherstellen, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten (z.B. Kundendaten) im Unternehmen datenschutzkonform erfolgt. Im Rahmen dessen haben Unternehmen insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeitende bezüglich des Themas Datenschutz sensibilisiert werden. Dies muss auch nachgewiesen werden können. Zur Sicherstellung und Einhaltung des Datenschutzes auf Ebene der Mitarbeitenden ist es unbedingt erforderlich, allen Beteiligten das dazu erforderliche Fachwissen zu vermitteln.
Um diese datenschutzrechtlichen Pflichten zu erfüllen, sind regelmäßige Datenschutzschulungen der Mitarbeitenden unerlässlich. Diese sollten beispielsweise einmal jährlich erfolgen. Ohne regelmäßige Schulungen im Datenschutz kann eine entsprechende datenschutzrechtliche Sensibilisierung der Mitarbeitenden in Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten nicht nachgewiesen werden. Daher empfehlen wir Datenschutzschulungen regelmäßig (z.B. einmal jährlich) durchführen zu lassen. Gerne stehen wir Ihnen hierzu zur Verfügung und entwickeln mit Ihnen ein für Ihr Unternehmen passendes Schulungskonzept.
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