Markenanmeldung
✔ Jetzt Logo, Namen oder Firmennamen schützen lassen!
✔ Markenanmeldung vom Profi
✔ Ähnlichkeitsrecherche zum Festpreis
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Lassen Sie Ihr geistiges Eigentum schützen, indem Sie Ihre Marke vom Spezialisten anmelden lassen. Durch eine professionelle Markenanmeldung schützen Sie den Wert Ihrer Marke und können sich gegen Markenrechtsverstöße zur Wehr setzen. Als Marke können beispielsweise Produktnamen, Firmennamen, Logos, Künstler- und Bandnamen und Ähnliches geschützt werden. Unsere Anwälte sind auf Markenrecht und Markenanmeldungen spezialisiert: Wir melden Ihre Marke an, als deutsche Marke, Unionsmarke oder als IR-Marke (internationale Registrierung).
Wenn unsere Anwälte für Sie eine Markenanmeldung vornehmen und Ihre Wunschmarke im Markenregister eingetragen wird, erlangen Sie als Markeninhaber Schutz nach den markenrechtlichen Vorschriften und Gesetzen. Dadurch haben Sie insbesondere folgende Vorteile:
Eine Markenanmeldung ist also nicht nur Grundlage für die Nutzung der Marke, sondern auch ein wichtiges Instrument zur dauerhaften Sicherung Ihrer Rechte und der in der Marke verkörperten Wertschätzung, die Kunden Ihrer Marke entgegen bringen.
Unsere Anwälte sind im Bereich Markenrecht spezialisiert und verfügen über umfangreiche Erfahrungen, wenn es um Markenanmeldungen geht.
Bei der Markenanmeldung müssen neben den rechtlichen Eintragungsvoraussetzungen (sog. Markenfähigkeit und Eintragungsfähigkeit) auch diverse Formvorschriften beachtet werden. Zudem sollte immer auch das Vorliegen von Schutzhindernissen anwaltlich überprüft werden. Denn das Markenamt prüft nicht, ob bereits ähnliche oder identische Marken existieren und, ob Ihre Wunschmarke Rechte Dritter verletzt. Dadurch kann es passieren, dass die Anmeldung Ihrer Marke Marken- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzt werden und die Inhaber dieser Rechte gegen Ihre Markenanmeldung einen Widerspruch einlegen. Unsere auf Markenrecht spezialisierten Anwälten kennen sich bestens mit den Eintragungsvoraussetzungen und den formellen Anforderungen aus, die bei einer Markenanmeldung zu beachten sind und beraten Sie gerne, um Widersprüche und Markenrechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Vor der Markenanmeldung empfehlen wir unseren Mandanten grundsätzlich nicht nur eine Identitätsrecherche, sondern unbedingt eine sogenannte Ähnlichkeitsrecherche. Die Ähnlichkeitsrecherche dient dazu, mögliche Kollisionen mit bestehenden Marken und Unternehmenskennzeichen rechtzeitig zu erkennen. Hierdurch kann im Vorfeld der Markenanmeldung das Risiko eines Widerspruches gegen die Eintragung sowie die Gefahr von Markenrechtsstreitigkeiten und Abmahnungen reduziert werden. Es obliegt nämlich grundsätzlich demjenigen, der eine Marke anmelden möchte, vorab dafür Sorge zu tragen, dass seine Wunschmarke keine Rechte Dritter verletzt und keine Verwechslungsgefahr mit bestehenden Marken oder Unternehmenskennzeichen begründet. Dies wird von Seiten des Markenamtes im Rahmen des Verfahrens der Markenanmeldung nicht geprüft.
Wir bieten verschiedene Recherche-Pakete an und übernehmen für Sie die Überprüfung auf etwaige Markenkollisionen bezogen auf identische und ähnliche Kennzeichen bzw. auf das etwaige Bestehen einer Verwechslungsgefahr bezogen auf Marken- und Kennzeichenrechte Dritter, bevor wir die Markenanmeldung vornehmen.
Wenn sie uns mit einer Markenanmeldung beauftragen, umfasst dies neben der Vornahme der Markenanmeldung folgende anwaltliche Leistungen:
⇒ Rufen Sie uns an, dann können wir Ihren konkreten Bedarf und den Umfang des empfohlenen Markenschutzes, den Recherchebedarf sowie die voraussichtlichen Kosten ermitteln.
Vorteile, wenn Sie die Anwälte der Kanzlei WeSaveYourCopyrights mit der Markenanmeldung beauftragen:
Marken bestimmen heute bei vielen Unternehmen über 70 Prozent des Unternehmenswerts. Lassen Sie daher von unseren spezialisierten Anwälten für Markenrecht unbedingt Ihre Marke, Ihren Firmennamen oder Ihren Produktnamen schützen. Durch eine Markenanmeldung sichern Sie sich eine absolute Rechtsposition und haben viele Vorteile.
Zunächst erörtern wir mit Ihnen Ihr Geschäftskonzept und den passenden Schutzumfang. Dabei geht es insbesondere um den räumlichen Schutzbereich, die Waren- und Dienstleistungsklassen, für die Sie Schutz beanspruchen möchten sowie das zu Ihrem Budget passende Leistungspaket. Eine Marke kann – je nach gewünschtem räumlichen Schutzbereich – beispielsweise als deutsche Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder als europäische Marke (Unionsmarke) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet werden. Darüber hinaus kann eine eingetragene Marke als sog. Basismarkebei der WIPO (World Intellectual Property Rights Organisation) auf weitere Länder erstreckt werden (sog. IR-Marke bzw. International Registrierung) . Die Markenanmeldung bzw. die Registrierung Ihrer Wunschmarke erfolgt üblicherweise nach einer Ähnlichkeitsrecherche und nach einer anwaltlichen Beratung einschließlich der Prüfung des Vorliegens der Schutzvoraussetzungen sowie der Erstellung eines maßgeschneiderten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses durch einen unserer spezialisierten Rechtsanwälte. Unsere Anwälte sind im Bereich Markenrecht spezialisiert und verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Bereich von Markenanmeldungen.
Wir raten grundsätzlich dringend davon ab, eine Marke ohne anwaltlichen Rat bzw. ohne qualifizierten Rechtsbeistand schützen zu lassen. Von juristischen Laien wird hierbei erfahrungsgemäß häufig eine Vielzahl von Fehlern gemacht, die später zu Rechtsstreitigkeiten führen oder den Schutzumfang erheblich einschränken oder sogar dazu führen, dass die Eintragung scheitert.
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Unsere Anwälte für Markenrecht beraten Mandanten nicht nur zum Thema Markenanmeldung und unterstützen Mandanten dabei, Ihren Firmennamen zu schützen. Wir beraten Sie auch bei Fragen der Markenverteidigung und in Fällen von Markenrechtsverletzungen und Markenpiraterie. Mit der Eintragung Ihrer Marke im Markenregister ist es einfacher, Ihre Marke zu verteidigen und sich gegen die Verwendung ähnlicher oder identischer Marken und verwechslungsfähiger Zeichen juristisch zur Wehr zu setzen sowie gegen die missbräuchliche Nutzung der eigenen Marke oder ähnlicher Zeichen durch Dritte vorzugehen.
Wenn Ihre eingetragene Marke oder ähnliche Kennzeichen von Dritten im geschäftlichen Verkehr genutzt werden, können Ihnen als Markeninhaber folgende Ansprüche zustehen:
Diese Ansprüche können wir für Sie sowohl außergerichtlich und auch gerichtlich geltend machen. Hierbei können – je nach Umständen des Einzelfalles – unterschiedliche juristische Mittel wie z. B. Abmahnung, Unterlassungsklage, Schadensersatzklage oder ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Anwendung kommen.
⇒ Gerne informieren wir Sie zu Verteidigungsmöglichkeiten und Ansprüchen, die Ihnen zustehen, wenn Ihre Markenrechte verletzt werden – rufen Sie an.
Wir freuen uns über Ihre Anfrage und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen!