Markenanmeldung

Jetzt Logo, Namen oder Firmennamen vom Profi schützen lassen!

 

Anmeldung Deutsche Marke ab € 499,00 (netto)

⇒ Anmeldung Unionsmarke ab € 799,00 (netto)

Markenrecherche zum Festpreis ab € 79,00 (netto)

Ihre Anwälte für Markenanmeldung

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Markenanmeldung: Unsere Anwälte schützen Ihre Marke, Ihr Logo und Ihren Firmennamen

 

Lassen Sie Ihr geistiges Eigentum schützen, indem Sie Ihre Marke vom Spezialisten anmelden lassen. Durch eine professionelle Markenanmeldung schützen Sie den Wert Ihrer Marke und können sich gegen Markenrechtsverstöße zur Wehr setzen. Als Marke können beispielsweise Produktnamen, Firmennamen, Logos, Künstler- und Bandnamen und Ähnliches geschützt werden. Unsere Anwälte sind auf Markenrecht und Markenanmeldungen spezialisiert: Wir melden Ihre Marke an, als deutsche Marke, Unionsmarke oder als IR-Marke (internationale Registrierung). Von uns angemeldete Marken sind für amazon brand registry geeignet.

Was sind die Vorteile einer Markenanmeldung?

 

Wenn unsere Anwälte für Sie eine Markenanmeldung vornehmen und Ihre Wunschmarke im Markenregister eingetragen wird, erlangen Sie als Markeninhaber Schutz nach den markenrechtlichen Vorschriften und Gesetzen. Dadurch haben Sie nach erfolgreicher Markenanmeldung bzw. Markenregistrierung insbesondere folgende Vorteile:

 

  • Sie erlangen Ausschließlichkeitsrechte d. h. Sie sind im jeweiligen Schutzland als einziger zur Nutzung der Marke in Bezug auf die eingetragenen Waren und Dienstleistungen berechtigt
  • Sie können Dritten untersagen, ein zu Ihrer Marke identisches oder verwechselbares Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu nutzen
  • Sie können sich gegen Dritte, die eine identische Marke oder ein verwechslungsfähiges Zeichen benutzen, rechtlich zur Wehr setzen (gegen Rufausbeutung, Image-Transfer und Plagiate)
  • Die Markenanmeldung bietet Ihnen zugleich die der Verwertung Ihrer Markenrechte (z. B. durch Lizenzvergabe).
  • Eine von uns für Sie registrierte Marke ist amazon brand registry geeignet d.h. Ihre Marke kann bei der Amazon-Markenregistrierung angemeldet werden, um durch die Registrierung bei der Amazon-Markenregistrierung eine Reihe an Tools freizuschalten, die Ihnen dabei helfen, Ihre Marke aufzubauen und zu schützen
  • Sie sind berechtigt, die Anmeldung identischer Marken oder verwechslungsfähige Zeichen durch Dritte mittels eines sog. Markenwiderspruchs zu verhindern
  • Durch die Markenanmeldung haben Sie gegenüber Konkurrenten entsprechende Wettbewerbsvorteile

 

Eine Markenanmeldung ist also nicht nur Grundlage für die Nutzung und den Aufbau einer Marke, sondern auch ein wichtiges Instrument zur dauerhaften Sicherung Ihrer Rechte und der in der Marke verkörperten Wertschätzung.

Möchten Sie eine Markenanmeldung vornehmen lassen?

 

Unsere Anwälte sind im Bereich Markenrecht spezialisiert und verfügen über umfangreiche Erfahrungen, wenn es um Markenanmeldungen geht.

Was ist bei der Markenanmeldung zu beachten?

 

Bei der Markenanmeldung müssen neben den rechtlichen Eintragungsvoraussetzungen (sog. Markenfähigkeit und Eintragungsfähigkeit) auch diverse Formvorschriften beachtet werden. Zudem sollte man immer auch das Vorliegen von Schutzhindernissen anwaltlich überprüfen lassen. Denn das Markenamt prüft nicht, ob bereits ähnliche oder identische Marken im Register existieren und, ob Ihre Wunschmarke Rechte Dritter verletzt. Dadurch kann es passieren, dass die Anmeldung oder Benutzung Ihrer Wunschmarke Marken- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzt. Inhaber älterer Marken und Kennzeichenrechte können in Kollisionsfällen gegen Ihre Markenanmeldung einen sog. Markenwiderspruch einlegen. Dies kann dazu führen, dass Ihre Wunschmarke nicht eingetragen wird.

 

Unsere auf Markenrecht spezialisierten Anwälten kennen sich bestens mit den Eintragungsvoraussetzungen und den formellen Anforderungen aus, die bei einer Markenanmeldung zu beachten sind. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, Widersprüche und Markenrechtsstreitigkeiten möglichst von vornherein zu vermeiden.

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Wir freuen uns über Ihre Anfrage und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen!

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    Ihre Wunsch-Marke

    (Ihre Wunschmarke sollte Unterscheidungskraft besitzen. Als unterscheidungskräftig gelten Zeichen, die geeignet erscheinen, als Hinweis auf die betriebliche Herkunft bestimmter Waren oder Dienstleistungen verstanden zu werden und somit die Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Ferner sollte Ihre Wunschmarke nicht nur aus solchen Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Ware oder Leistung als solcher oder zur Beschreibung von deren Merkmalen wie z.B. der Beschaffenheit, der Menge, der Qualität oder der geographischen Herkunft dienen können.) **

    voraussichtliche Markenart **

    voraussichtlicher räumlicher Schutz-/Geltungsbereich der Marke **

    voraussichtliche Anzahl der Waren-/Dienstleistungsklassen **

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    * Pflichtfeld** freiwillige Angaben

    Hiermit willige ich ein, dass ich zum Zwecke der Beantwortung meines obigen Anliegens von der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft per Email kontaktiert werden darf. Die Einwilligung ist freiwillig und kann für die Zukunft widerrufen werden.

    Durch das Ausfüllen und Absenden des Kontaktformulars wird weder ein Mandatsvertrag geschlossen, noch werden dadurch Kosten ausgelöst. Ihre Angaben sind unverbindlich und dienen uns unter Anderem zur Vorab-Information, zur Vorbereitung der Kontaktaufnahme, zur Kontaktaufnahme, zur Vertragsanbahnung oder zur Erstellung eines Angebots.

    Ablauf einer Markenanmeldung und Markenanmeldung-Checkliste

    Ablauf und Vorgehensweisen, wenn Sie uns mit einer Markenanmeldung beauftragen

     

    1. Markenrechtliche Erstberatung und Markenstrategie

    Nach der Beauftragung erörtern wir mit Ihnen zunächst Ihr Geschäftskonzept und den passenden Schutzumfang. Dabei geht es insbesondere um den räumlichen Schutzbereich, die Waren- und Dienstleistungsklassen, für die Sie Schutz beanspruchen möchten sowie das zu Ihrem Budget passende Leistungspaket.

    Eine Marke kann – je nach gewünschtem räumlichen Schutzbereich – beispielsweise als deutsche Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder als europäische Marke (sog. Unionsmarke) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet werden. Darüber hinaus kann eine eingetragene Marke als sog. Basismarke bei der WIPO (World Intellectual Property Rights Organisation) auf weitere Länder erstreckt werden (sog. IR-Marke bzw. International Registrierung). Wir beraten Sie hierzu nach der Beauftragung gerne in einem persönlichen Gespräch.

     

    2. Marken- und Ähnlichkeitsrecherche (optional) und Recherchekosten

    Die Markenanmeldung bzw. die Registrierung Ihrer Wunschmarke erfolgt üblicherweise nach einer aus anwaltlicher Vorsicht empfohlenen Marken-/Ähnlichkeitsrecherche. Dadurch können rechtliche Risiken (z.B. Markenkollisionen und Widersprüche) minimiert werden. Wir bieten Unternehmern und Unternehmen verschiedene Recherchepakete ab EUR 79,00 (netto). Weitere Infos zu Marken-/Ähnlichkeitsrecherchen und diesbezüglichen Kosten hier.

     

    3. Rechtliche Prüfung im Hinblick auf sog. absolute Schutzhindernisse

    Im Vorfeld der Anmeldung prüft ein spezialisierter Rechtsanwalt das Vorliegen der Markenfähigkeit Ihrer Wunschmarke und der erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Hinblick auf das Nichtvorliegen sog. absoluter Schutzhindernisse. Hierzu erhalten Sie von uns eine anwaltliche Einschätzung.

     

    4. Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses

    Auf Grundlage Ihrer Angaben erstellen wir für Sie ein maßgeschneidertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Dieses berücksichtigt die internationale sog. Nizza-Klassifikation. Den Entwurf übermitteln wir Ihnen zur Durchsicht. Die Anmeldung wird erst nach Ihrer Freigabe des Entwurfs des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses durchgeführt.

     

    5. Antrag auf Eintragung der Marke beim zuständigen Markenamt

    Nach Freigabe des Entwurfs des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses übermitteln wir den Antrag auf Registrierung Ihrer Wunschmarke an das zuständige Markenamt.

     

    6. Eintragungsprozess beim Markenamt

    Nach Eingang des Antrags auf Eintragung Ihrer Marke schließt sich der Eintragungsprozess beim Markenamt an. Dieser kann – je nach Amt und zuständiger Abteilung – unterschiedlich lange dauern. In der Regel erfolgt eine Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nach einigen Wochen. Es kann eine beschleunigte Prüfung gegen gesonderte Gebühr beantragt werden. Beim europäischen Markenamt (EUIPO) erfolgt die Eintragung regelmäßig frühestens nach 3 Monaten.

     

    7. Die sog. Widerspruchsfrist

    Innerhalb einer 3-monatigen sog. Widerspruchsfrist können Dritte einen Widerspruch gegen die Registrierung Ihrer Marke einlegen. Wenn dies geschieht, schließt sich ein sog. Widerspruchsverfahren an. Ist der Widerspruch des Dritten begründet bzw. erfolgreich, wird Ihre Wunschmarke nicht eingetragen d.h. sie wird gelöscht. Das Risiko eines erfolgreichen Widerspruchs kann durch eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche (siehe oben) ganz erheblich minimiert werden. Eine solche Ähnlichkeitsrecherche ist daher empfohlen.

     

    8. Abschluss des Eintragungsverfahrens und Markenurkunde

    Sobald die Markenanmeldung erfolgreich durchgeführt ist, erhalten Sie von uns die vom Amt ausgestellte Markenurkunde. Für die Korrespondenz mit dem Markenamt sind wir dort als Vertreter bestellt. Das bedeutet, dass wir uns um die gesamte Kommunikation mit dem Markenamt kümmern. Außerdem leiten wir Ihnen etwaige Mitteilungen des Amts weiter und übernehmen die Fristenkontrolle hinsichtlich etwaiger Schutzdauerverlängerungen.

    Was wird für eine Markenanmeldung zwingend benötigt?

     

    Markenanmeldung Checkliste

     

    • Markenname (Markenbezeichnung) im Falle der Anmeldung einer Wortmarke (möglichst unterscheidungskräftig und nicht „beschreibend“)

     

    • Logo (Grafikdatei) im Falle der Anmeldung einer Bildmarke oder einer Wortbild-Marke (Logo mit Wortbestandteil)

     

    • Angaben zum Inhaber der Marke (dies kann eine natürliche Person, mehrere Personen, eine GbR oder eine juristische Person wie z.B. GmbH sein)

     

    • Schutzgebiet (definiert den räumlichen Schutzumfang des Markenschutzes z. B. Deutschland, Europäische Union oder individuelle Länder und wird von uns im Rahmen der Markenanmeldung mit Ihnen erörtert)

     

    • Waren und/oder Dienstleistungen, die unter der Marke angeboten werden sollen und auf die sich der Markenschutz erstrecken soll. Wir erörtern dies im Rahmen der Markenanmeldung mit Ihnen und erstellen auf Grundlage Ihrer Angaben für Ihre Marke ein individuelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Dabei ist größte Sorgfalt erforderlich, da das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis den Schutzumfang der Marke bestimmt. Außerdem kann das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nachträglich nicht ergänzt, erweitert oder geändert werden. Hierbei werden von juristischen Laien, die Ihre Marke selbst anmelden die meisten Fehler gemacht.

     

     

    Budget

     

    Ihr Budget bestimmt die Möglichkeiten. Gerne empfehlen wir Ihnen passend zu Ihrem Budget die passende Markenstrategie und den passenden Markenschutz.

     

     

    Optionale Leistungen im Zusammenhang mit einer Markenanmeldung

     

    • Markenrecherche, insbesondere eine sog. Ähnlichkeitsrecherche zum Markennamen bzw. Logo. Die Recherche dient dazu, das Risiko von Markenkollisionen und Markenwidersprüchen zu reduzieren. Eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche ist aus anwaltlicher Vorsicht empfohlen, da mögliche Markenkollisionen vom Amt bei der Markenregistrierung nicht überprüft werden. Weitere Tipps zur Markenrecherche finden Sie in unserem „FAQ Markenrecherche„. Infos zu den Kosten einer Markenrecherche finden Sie hier.

     

    • Markenstrategie: Eine markenstrategische Beratung zum empfohlenen Schutzumfang sowie zur Auswahl der Markenart und des für Sie passenden territorialen Schutzgebiets ist dringend zu empfehlen. Die markenstrategische Beratung ist bei uns bei einem Auftrag zur Markenanmeldung immer im Preis der Anmeldung mit umfasst.

     

     

    Was ist bei einer Markenanmeldung sonst noch zu beachten?

     

    Aus unseren Erfahrungen und anwaltlicher Vorsicht raten wir grundsätzlich dringend davon ab, eine Marke ohne anwaltlichen Rat bzw. ohne qualifizierten Rechtsbeistand anzumelden. Von juristischen Laien wird hierbei erfahrungsgemäß häufig eine Vielzahl von Fehlern gemacht. Dies führt häufig dazu, dass es später zu Markenrechtsstreitigkeiten kommt oder, dass der Schutzumfang erheblich eingeschränkt ist. Im schlimmsten Fall können Fehler bei der Anmeldung sogar dazu führen, dass Fristen versäumt werden und/oder die Eintragung gänzlich scheitert.

     

     

     

    Kontakt Markenanmeldung

     

    Gerne beraten wir Sie zur Markenanmeldung und informieren Sie über Kosten, Möglichkeiten und Anmeldestrategie – rufen Sie uns unter 069-6636841220 an. Telefonischer Erstkontakt kostenlos! Nutzen Sie alternativ gerne das Kontaktformular am Ende der Seite.

    Alle unsere Anwälte sind im Bereich Markenrecht versiert und verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Bereich von Markenanmeldungen.

    Marke anmelden lassen? Rufen Sie uns an – telefonischer Erstkontakt kostenlos!

    069 – 663 68 41 220

    Experten-Tipps von Ihrem Anwalt für Markenanmeldungen (Markenanmeldung-FAQ)

    Marken bestimmen heute bei vielen Unternehmen über 70 Prozent des Unternehmenswerts. Lassen Sie daher von unseren spezialisierten Anwälten für Markenrecht unbedingt Ihre Marke, Ihren Firmennamen oder Ihren Produktnamen schützen. Durch eine Markenanmeldung sichern Sie sich eine absolute Rechtsposition und haben viele Vorteile.

     

    Wozu dient eine Markenanmeldung?

    Eine Markenanmeldung dient der “Registrierung” und dem Schutz einer Marke beim hierfür zuständigen Markenamt, zum Beispiel dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum EUIPO (ehemals „Europäisches Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt“) oder bei der WIPO.

    Durch die Markenanmeldung erlangt der Markeninhaber bzw. Anmelder Schutz nach den markenrechtlichen Vorschriften und Gesetzen. Er kann sich dadurch beispielsweise gegen verwechslungsfähige Kennzeichen zur Wehr setzen und sich so vor Rufausbeutung und Plagiaten schützen. Markenschutz ist ein wichtiges Instrument zur dauerhaften Sicherung von Wettbewerbsvorteilen und zugleich Grundlage für die Durchsetzung und Verwertung von Schutzpositionen. Zudem ist eine Markenanmeldung Grundlage des Aufbaus von Marken.

    Wie kann mir ein Anwalt bei der bei der Markenanmeldung helfen?

    Bei der Markenanmeldung müssen neben diversen Formvorschriften die rechtlichen Eintragungsvoraussetzungen beachtet werden. Außerdem sollte das Vorliegen absoluter Schutzhindernisse überprüft werden. Der Anwalt kann die sog. Markenfähigkeit und Eintragungsfähigkeit sowie das Vorliegen absoluter Schutzhindernisse rechtlich prüfen. Dadurch kann das Risiko minimiert werden, dass die Registrierung einer Marke scheitert. Davon, die Marke eigenhändig d. h. ohne anwaltliche Beratung anzumelden, raten wir dringend ab.

    Wo wird eine Marke angemeldet?

    Eine Markenanmeldung kann bezüglich einer deutschen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), bezogen auf eine europäische Marke (Unionsmarke) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder bei einer internationalen Registrierung (sog. IR-Marken) bei der WIPO (World Intellectual Property Rights Organisation) erfolgen. Darüber hinaus kann eine eingetragene Marke genutzt werden, um eine Amazon-Markenregistrierung (sog. amazon brand registry) vorzunehmen.

    Wie wird eine Marke angemeldet?

    Die Markenanmeldung bzw. Registrierung erfolgt üblicherweise durch eine darauf spezialisierte Anwaltskanzlei.

    Hierbei erfolgt je nach Auftragsumfang üblicherweise zunächst eine (optionale) Marken-/Ähnlichkeitsrecherche. Diese erfolgt über einen externen, spezialisierten  Recherchedienstleister. Zudem muss im Rahmen einer anwaltlichen Beratung der begehrte Schutzumfang ermittelt und ggf. eine Markenstrategie festgelegt werden. Daneben kann durch den Rechtsanwalt das Vorliegen der Schutzvoraussetzungen anwaltlich geprüft und ein individuelles, auf den Mandanten abgestimmtes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellt werden.

    ⇒ Unsere Anwälte für Markenrecht verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Markenanmeldung. Bei uns sind Ihre Marken in sicheren Händen.

    Ist im Vorfeld einer Markenanmeldung eine Ähnlichkeitsrecherche empfohlen?

    Eine sog. Markenrecherche empfiehlt sich, um Kollisionen mit bestehenden Marken und Kennzeichenrechten zu erkennen und zu vermeiden. Es obliegt nämlich grundsätzlich dem Markenanmelder, dafür Sorge zu tragen, dass seine Wunschmarke keine Rechte Dritter verletzt. Dies wird von Seiten des Markenamtes beim Anmeldeverfahren d.h. vor der Eintragung nicht geprüft.

    Um das Risiko durch die Markenanmeldung Rechte Dritter zu verletzen vorab einschätzen und auch die Gefahr eines Widerspruches gegen die Eintragung minimieren zu können, empfehlen wir Ihnen im Vorfeld eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche durchführen zu lassen und sich durch einen versierten Rechtsanwalt markenrechtlich beraten zu lassen. Wir bieten für Unternehmer/Unternehmen unterschiedliche Marken-Recherchepakete ab EUR 79,00 (netto).

    Welche Leistungen umfasst eine Markenanmeldung?

    Unsere Dienstleistung bei einer Markenanmeldung umfasst in der Regel folgende Leistungen:

    • Plausibilitätsprüfung hinsichtlich des Vorliegens der Eintragungsvoraussetzungen
    • Plausibilitätsprüfung hinsichtlich des Vorliegens bestimmter absoluter Schutzhindernisse
    • Erstellen eines individuellen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
    • Markenrecherche/Ähnlichkeitsrecherche (optional)
    • Bewertung der sich aus dem Rechercheergebnis ggf. ergebenden Risiken (optional)

    Auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ist ein besonderes Augenmerk zu richten. Denn dieses bestimmt später den Schutzumfang der Marke. Außerdem kann es nachträglich weder ergänzt, noch erweitert werden.

    Welche Kosten und Gebühren entstehen bei einer Markenanmeldung?

    Die Kosten einer Markenanmeldung setzen sich aus den sog. Amtsgebühren, den Rechtsanwaltsgebühren und ggf. zusätzlichen (optionalen) Recherchekosten zusammen. Amtsgebühren sind die Gebühren, die das jeweilige Markenamt für die Anmeldung und etwaige Zusatzleistungen erhebt. Zusatzleistungen können optional z.B. in Form sog. Klassengebühren oder Gebühren für ein beschleunigtes Verfahren entstehen.

    Die Gesamtkosten einer Markenanmeldung hängen von verschiedenen Umständen und Faktoren ab. Eine wichtige Rolle spielen dabei zum Beispiel die Markenform und Markenart, der gewünschte territoriale Schutzumfang (z. B. Deutschland, EU oder Drittland), die Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen, die vorherige Durchführung einer Markenrecherche etc. Die Gesamtkosten müssen daher im Einzelfall anhand Ihrer individuellen Wünsche und Bedürfnisse ermittelt werden. Die Rechtsanwaltsgebühren beginnen bei einer deutschen Marke bei EUR 499,00 (netto), bei einer Unionsmarke bei EUR 799,00 (netto).

    Über die mit der Recherche, Prüfung und Markenanmeldung verbundenen Kosten informieren wir Sie gerne vorab und unverbindlich. Gerne können Sie uns in einem Telefonat Ihren konkreten Bedarf mitteilen und wir geben Ihnen unverbindlich eine Kosteneinschätzung. Gerne können wir Ihnen auch ein individuelles Angebot erstellen. Durch den telefonischen Erstkontakt entstehen keinerlei Kosten.

     

    ⇒ Rufen Sie uns an, um Ihren Bedarf zu erörtern – telefonischer Erstkontakt kostenlos.

    Markenrecherche

    Markenrecherchen können das Risiko einer Markenkollision reduzieren und Rechtsstreitigkeiten vorbeugen.

    Ist vor einer Markenanmeldung eine Markenrecherche empfohlen?

     

    Vor der Markenanmeldung empfehlen wir unseren Mandanten grundsätzlich nicht nur eine Identitätsrecherche, sondern unbedingt eine sogenannte Ähnlichkeitsrecherche. Die Ähnlichkeitsrecherche dient dazu, mögliche Kollisionen mit bestehenden Marken und Unternehmenskennzeichen rechtzeitig zu erkennen. Hierdurch kann im Vorfeld der Markenanmeldung das Risiko eines Widerspruches gegen die Eintragung sowie die Gefahr von Markenrechtsstreitigkeiten und Abmahnungen reduziert werden. Es obliegt nämlich grundsätzlich demjenigen, der eine Marke anmelden möchte, vorab dafür Sorge zu tragen, dass seine Wunschmarke keine Rechte Dritter verletzt. Es obliegt folglich dem Anmelder sicherzustellen, dass seine Wunschmarke keine Verwechslungsgefahr mit bestehenden Marken oder Unternehmenskennzeichen begründet. Dies wird von Seiten des Markenamtes im Rahmen der Markenanmeldung nicht geprüft.

     

     

    Markenrecherche

     

    Wir bieten optional verschiedene Recherche-Pakete an und übernehmen für Sie auf Wunsch die Überprüfung der Rechercheergebnisse. Hierbei können Marken- und Kennzeichenrechte Dritter im Hinblick auf etwaige Markenkollisionen bzw. bezogen auf Identität, Ähnlichkeit und auf das Bestehen einer Verwechslungsgefahr hin überprüft bzw. begutachtet werden. Diese optionale Leistung wird empfohlen, bevor wir die Markenanmeldung vornehmen.

     

     

    Unser Leistungsumfang bei Markenanmeldungen

     

    Wenn sie uns mit einer Markenanmeldung beauftragen, umfasst dies neben der Markenanmeldung als solcher folgende Leistungen:

     

    • Anwaltliche Rechtsberatung zur individuellen Markenstrategie und zu den Schutzmöglichkeiten
    • Beratung zum passenden Schutzumfang und den damit verbundenen Kosten einer Markenanmeldung
    • Markenrechtliche Beratung vom Anwalt zum Schutz von Logos, Logo-Designs und Unternehmenskennzeichen (Firmennamen etc.)
    • Plausibilitätsprüfung der abstrakten Marken- und Eintragungsfähigkeit in Bezug auf Ihre Wunschmarke
    • Plausibilitätsprüfung hinsichtlich des Vorliegens bestimmter absoluter Schutzhindernisse
    • Erstellen eines individuellen, auf Ihr Geschäftskonzept maßgeschneiderten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
    • Vornahme der Anmeldung der Marke beim zuständigen Markenamt (DPMA, EUIPO oder WIPO)
    • Individuelle Betreuung der Markenanmeldung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt
    • Vertretungsübernahme gegenüber dem zuständigen Markenamt
    • Erledigung der im Rahmen der Markenanmeldung anfallenden Kommunikation (bezogen auf formelle Monierungen seitens des Markenamtes)
    • Übersendung der Markenurkunde
    • Pauschalhonorare (Festpreise) für die Vornahme der Markenanmeldung sowie optionale Recherchepakete (gg. Aufpreis)
    • Fristenkontrolle

    Optionale Markenrecherche und Recherchekosten

     

    Gegen ca. 20 % aller Markenanmeldungen erfolgt ein Widerspruch. Minimieren Sie durch eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche das Risiko, dass gegen die Anmeldung Ihrer Marke ein Widerspruch oder andere rechtliche Maßnahmen erfolgen!

     

    Wir bieten optional folgende Leistungen im Zusammenhang mit Markenrecherchen:

     

    • Professionelle Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche über einen der führenden Recherchedienstleister
    • Wortmarkenrecherchen (verschiedene Recherchepakete ab EUR 79,00 netto)
    • Logo- und Bildmarkenrecherchen (verschiedene Recherchepakete)
    • Recherchen für spezifische Register, Länder oder Territorien
    • sonstige Recherchen (z. B. Firmennamenrecherchen, 3-D-Markenrecherchen etc.)
    • spezielle Recherchen in Bezug auf Sorten und Herkunftsbezeichnungen
    • zusätzlich bieten wir eine anwaltliche Überprüfung und Begutachtung der Rechercheergebnisse

     

    Gerne beraten wir Sie persönlich. Rufen Sie uns an, dann können wir Ihren konkreten Recherchebedarf sowie die voraussichtlichen Kosten ermitteln. 

    Vorteile

     

    Ihre Vorteile, wenn Sie die Anwälte der Kanzlei WeSaveYourCopyrights mit der Markenanmeldung beauftragen:

     

    • Fachlich versierte Anwälte für Markenrecht mit ausgeprägtem Verständnis für Marken und den Schutz geistigen Eigentums
    • Individuelle Beratung und Markenstrategie
    • Professionelle Beratung bezüglich der Auswahl der Markenart und des Schutzumfangs
    • Erstellung eins individuellen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
    • Risikominimierung durch Ähnlichkeitsrecherche (optional empfohlen)
    • Beachtung der Formalitäten des amtlichen Anmeldeverfahrens
    • persönlicher Ansprechpartner und flexible, lösungsorientierte Arbeitsweise
    • Bestmögliche Interessensvertretung
    • Pauschalhonorare und Kostentransparenz

    Sonstige Leistungen unserer Markenrechtsanwälte

     

    Unsere Anwälte für Markenrecht beraten Mandanten nicht nur zum Thema Markenanmeldung, sondern auch bei Fragen der Markenverteidigung und in Fällen von Markenrechtsverletzungen und Markenpiraterie. Außerdem bieten wir Markenüberwachungen an und  führen die Fristenkontrolle durch. Daneben vertreten wir Markeninhaber vor den Markenämtern, beispielsweise bei Schutzrechtsverlängerungen oder in Widerspruchsverfahren.

    Markenüberwachung

     

    Das Markenamt überprüft im Rahmen von Markenanmeldungen nicht, ob die neu anzumeldende Marke gegen bestehende Markenrechte verstößt bzw. mit eingetragenen Marken kollidiert. Um rechtzeitig Kenntnis davon zu erlangen, ob ein Dritter eine Marke, die zu Ihrer eigenen Marke ähnlich oder identisch ist, zur Anmeldung bringt, empfiehlt sich daher die Beauftragung einer sog. Markenüberwachung. Dabei werden die einschlägigen Register ständig auf Neuanmeldungen überwacht. Im Falle der Anmeldung einer identischen oder ähnlichen Marke durch einen Dritten, erhalten Sie so von uns zeitnah eine sog. Kollisionsmitteilung. Anhand derer können Sie dann entscheiden, ob Sie rechtliche Schritte gegen die Neuanmeldung einleiten wollen.

     

    Ziel der Markenüberwachung: Markenverteidigung und Markenwiderspruch

     

    Im Falle einer kollidierenden Neuanmeldung kommt beispielsweise ein sog. Markenwiderspruch in Betracht. Durch einen solchen Widerspruch kann die Neuanmeldung zu Fall gebracht werden. Da dieser Widerspruch nur innerhalb von 3 Monaten zulässig ist (sog. Widerspruchsfrist), ist es wichtig, ab Eintragung der eigenen Marke eine ständige Markenüberwachung durchführen zu lassen.

     

    ⇒ Möchten Sie eine Markenüberwachung beauftragen? Wir bieten günstige Pauschalpakete ab EUR 179,00 (netto). Gerne informieren wir Sie zu den Möglichkeiten und Kosten – rufen Sie uns unter 069 – 663 68 41 220 an oder schreiben Sie uns.

     

     

     

    Hilfe bei markenrechtlicher Abmahnung

     

    Sie wurden wegen eines angeblichen Markenrechtsverstoßes abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen? Sie sollen durch Verwendung eines Kennzeichens die Markenrechte eines Dritten verletzt haben? Der „Abmahner“ verlangt von Ihnen die Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung?

     

    Bewahren Sie Ruhe und senden Sie uns das Abmahnschreiben. Wir können Sie vertreten, die Sach- und Rechtslage prüfen und mögliche Verteidigungsstrategien aufzeigen. Lassen Sie auf keinen Fall irgendwelche Fristen fruchtlos verstreichen.

     

    ⇒ Wenn Sie Hilfe wegen einer markenrechtlichen Abmahnung benötigen, rufen Sie uns unter 069 – 663 68 41 220 an oder senden Sie uns das Abmahnschreiben per E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Schutzdauerverlängerung und Vertretungsübernahme vor dem Markenamt

     

    Markenschutz ist zeitlich begrenzt auf zehn Jahre. Der Schutz kann verlängert werden, wenn man rechtzeitig eine Schutzdauerverlängerung beantragt. Sie möchten Ihren Markenschutz verlängern lassen oder benötigen eine Kanzlei, die Sie vor dem Markenamt vertritt und für Sie die Fristenkontrolle hinsichtlich der Schutzdauer durchführt?

     

    Gerne können wir uns für Sie als Vertreter beim Markenamt (DPMA, EUIPO oder WIPO) bestellen und die Fristen für die Schutzdauer Ihrer Marke überwachen und/oder Schutzdauerverlängerungen durchführen.

     

    ⇒ Gerne informieren wir Sie zu den Kosten – rufen Sie uns unter 069 – 663 68 41 220 an oder schreiben Sie uns.

     

     

     

    Marke verteidigen und sich gegen Rechtsverletzungen zur Wehr setzen

     

    Unsere Anwälte für Markenrecht beraten Mandanten auch bei Fragen der Markenverteidigung und in Fällen von Markenrechtsverletzungen und Markenpiraterie. Mit der Eintragung Ihrer Marke im Markenregister ist es einfacher, Ihre Marke zu verteidigen und sich gegen die Verwendung ähnlicher oder identischer Marken und verwechslungsfähiger Zeichen juristisch zur Wehr zu setzen sowie gegen die missbräuchliche Nutzung der eigenen Marke oder ähnlicher Zeichen durch Dritte vorzugehen.

     

     

    Markenrechtliche Ansprüche

     

    Wenn Ihre eingetragene Marke oder ein ähnliches Zeichen von Dritten im geschäftlichen Verkehr genutzt wird, können Ihnen als Markeninhaber folgende Ansprüche zustehen:

     

    • Ansprüche auf Beseitigung und künftige Unterlassung
    • Auskunftsansprüche über den Umfang der Verwendung
    • ggf. Ansprüche auf Herausgabe und Vernichtung (z.B. Plagiatsware)
    • Schadensersatzansprüche (z. B. auf Zahlung einer angemessenen Lizenz)

     

    Diese Ansprüche können wir für Sie sowohl außergerichtlich und auch gerichtlich geltend machen. Hierbei können – je nach Umständen des Einzelfalles – unterschiedliche juristische Mittel wie z. B. Abmahnung, Unterlassungsklage, Schadensersatzklage oder ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Anwendung kommen.

     

    Gerne informieren wir Sie zu Verteidigungsmöglichkeiten und Ansprüchen, die Ihnen zustehen, wenn Ihre Markenrechte verletzt werden – rufen Sie an.