Markenanmeldung
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⇒ Anmeldung Deutsche Marke ab € 499,00 (netto)
⇒ Anmeldung Unionsmarke ab € 799,00 (netto)
⇒ Markenrecherche zum Festpreis ab € 79,00 (netto)
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Lassen Sie Ihr geistiges Eigentum schützen, indem Sie Ihre Marke vom Spezialisten anmelden lassen. Durch eine professionelle Markenanmeldung schützen Sie den Wert Ihrer Marke und können sich gegen Markenrechtsverstöße zur Wehr setzen. Als Marke können beispielsweise Produktnamen, Firmennamen, Logos, Künstler- und Bandnamen und Ähnliches geschützt werden. Unsere Anwälte sind auf Markenrecht und Markenanmeldungen spezialisiert: Wir melden Ihre Marke an, als deutsche Marke, Unionsmarke oder als IR-Marke (internationale Registrierung). Von uns angemeldete Marken sind für amazon brand registry geeignet.
Wenn unsere Anwälte für Sie eine Markenanmeldung vornehmen und Ihre Wunschmarke im Markenregister eingetragen wird, erlangen Sie als Markeninhaber Schutz nach den markenrechtlichen Vorschriften und Gesetzen. Dadurch haben Sie nach erfolgreicher Markenanmeldung bzw. Markenregistrierung insbesondere folgende Vorteile:
Eine Markenanmeldung ist also nicht nur Grundlage für die Nutzung und den Aufbau einer Marke, sondern auch ein wichtiges Instrument zur dauerhaften Sicherung Ihrer Rechte und der in der Marke verkörperten Wertschätzung.
Unsere Anwälte sind im Bereich Markenrecht spezialisiert und verfügen über umfangreiche Erfahrungen, wenn es um Markenanmeldungen geht.
Bei der Markenanmeldung müssen neben den rechtlichen Eintragungsvoraussetzungen (sog. Markenfähigkeit und Eintragungsfähigkeit) auch diverse Formvorschriften beachtet werden. Zudem sollte man immer auch das Vorliegen von Schutzhindernissen anwaltlich überprüfen lassen. Denn das Markenamt prüft nicht, ob bereits ähnliche oder identische Marken im Register existieren und, ob Ihre Wunschmarke Rechte Dritter verletzt. Dadurch kann es passieren, dass die Anmeldung oder Benutzung Ihrer Wunschmarke Marken- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzt. Inhaber älterer Marken und Kennzeichenrechte können in Kollisionsfällen gegen Ihre Markenanmeldung einen sog. Markenwiderspruch einlegen. Dies kann dazu führen, dass Ihre Wunschmarke nicht eingetragen wird.
Unsere auf Markenrecht spezialisierten Anwälten kennen sich bestens mit den Eintragungsvoraussetzungen und den formellen Anforderungen aus, die bei einer Markenanmeldung zu beachten sind. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, Widersprüche und Markenrechtsstreitigkeiten möglichst von vornherein zu vermeiden.
Wir freuen uns über Ihre Anfrage und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen!
Nach der Beauftragung erörtern wir mit Ihnen zunächst Ihr Geschäftskonzept und den passenden Schutzumfang. Dabei geht es insbesondere um den räumlichen Schutzbereich, die Waren- und Dienstleistungsklassen, für die Sie Schutz beanspruchen möchten sowie das zu Ihrem Budget passende Leistungspaket.
Eine Marke kann – je nach gewünschtem räumlichen Schutzbereich – beispielsweise als deutsche Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder als europäische Marke (sog. Unionsmarke) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet werden. Darüber hinaus kann eine eingetragene Marke als sog. Basismarke bei der WIPO (World Intellectual Property Rights Organisation) auf weitere Länder erstreckt werden (sog. IR-Marke bzw. International Registrierung). Wir beraten Sie hierzu nach der Beauftragung gerne in einem persönlichen Gespräch.
Die Markenanmeldung bzw. die Registrierung Ihrer Wunschmarke erfolgt üblicherweise nach einer aus anwaltlicher Vorsicht empfohlenen Marken-/Ähnlichkeitsrecherche. Dadurch können rechtliche Risiken (z.B. Markenkollisionen und Widersprüche) minimiert werden. Wir bieten Unternehmern und Unternehmen verschiedene Recherchepakete ab EUR 79,00 (netto). Weitere Infos zu Marken-/Ähnlichkeitsrecherchen und diesbezüglichen Kosten hier.
Im Vorfeld der Anmeldung prüft ein spezialisierter Rechtsanwalt das Vorliegen der Markenfähigkeit Ihrer Wunschmarke und der erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Hinblick auf das Nichtvorliegen sog. absoluter Schutzhindernisse. Hierzu erhalten Sie von uns eine anwaltliche Einschätzung.
Auf Grundlage Ihrer Angaben erstellen wir für Sie ein maßgeschneidertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Dieses berücksichtigt die internationale sog. Nizza-Klassifikation. Den Entwurf übermitteln wir Ihnen zur Durchsicht. Die Anmeldung wird erst nach Ihrer Freigabe des Entwurfs des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses durchgeführt.
Nach Freigabe des Entwurfs des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses übermitteln wir den Antrag auf Registrierung Ihrer Wunschmarke an das zuständige Markenamt.
Nach Eingang des Antrags auf Eintragung Ihrer Marke schließt sich der Eintragungsprozess beim Markenamt an. Dieser kann – je nach Amt und zuständiger Abteilung – unterschiedlich lange dauern. In der Regel erfolgt eine Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nach einigen Wochen. Es kann eine beschleunigte Prüfung gegen gesonderte Gebühr beantragt werden. Beim europäischen Markenamt (EUIPO) erfolgt die Eintragung regelmäßig frühestens nach 3 Monaten.
Innerhalb einer 3-monatigen sog. Widerspruchsfrist können Dritte einen Widerspruch gegen die Registrierung Ihrer Marke einlegen. Wenn dies geschieht, schließt sich ein sog. Widerspruchsverfahren an. Ist der Widerspruch des Dritten begründet bzw. erfolgreich, wird Ihre Wunschmarke nicht eingetragen d.h. sie wird gelöscht. Das Risiko eines erfolgreichen Widerspruchs kann durch eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche (siehe oben) ganz erheblich minimiert werden. Eine solche Ähnlichkeitsrecherche ist daher empfohlen.
Sobald die Markenanmeldung erfolgreich durchgeführt ist, erhalten Sie von uns die vom Amt ausgestellte Markenurkunde. Für die Korrespondenz mit dem Markenamt sind wir dort als Vertreter bestellt. Das bedeutet, dass wir uns um die gesamte Kommunikation mit dem Markenamt kümmern. Außerdem leiten wir Ihnen etwaige Mitteilungen des Amts weiter und übernehmen die Fristenkontrolle hinsichtlich etwaiger Schutzdauerverlängerungen.
Ihr Budget bestimmt die Möglichkeiten. Gerne empfehlen wir Ihnen passend zu Ihrem Budget die passende Markenstrategie und den passenden Markenschutz.
Aus unseren Erfahrungen und anwaltlicher Vorsicht raten wir grundsätzlich dringend davon ab, eine Marke ohne anwaltlichen Rat bzw. ohne qualifizierten Rechtsbeistand anzumelden. Von juristischen Laien wird hierbei erfahrungsgemäß häufig eine Vielzahl von Fehlern gemacht. Dies führt häufig dazu, dass es später zu Markenrechtsstreitigkeiten kommt oder, dass der Schutzumfang erheblich eingeschränkt ist. Im schlimmsten Fall können Fehler bei der Anmeldung sogar dazu führen, dass Fristen versäumt werden und/oder die Eintragung gänzlich scheitert.
⇒ Gerne beraten wir Sie zur Markenanmeldung und informieren Sie über Kosten, Möglichkeiten und Anmeldestrategie – rufen Sie uns unter 069-6636841220 an. Telefonischer Erstkontakt kostenlos! Nutzen Sie alternativ gerne das Kontaktformular am Ende der Seite.
✔ Alle unsere Anwälte sind im Bereich Markenrecht versiert und verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Bereich von Markenanmeldungen.
Marken bestimmen heute bei vielen Unternehmen über 70 Prozent des Unternehmenswerts. Lassen Sie daher von unseren spezialisierten Anwälten für Markenrecht unbedingt Ihre Marke, Ihren Firmennamen oder Ihren Produktnamen schützen. Durch eine Markenanmeldung sichern Sie sich eine absolute Rechtsposition und haben viele Vorteile.
Markenrecherchen können das Risiko einer Markenkollision reduzieren und Rechtsstreitigkeiten vorbeugen.
Vor der Markenanmeldung empfehlen wir unseren Mandanten grundsätzlich nicht nur eine Identitätsrecherche, sondern unbedingt eine sogenannte Ähnlichkeitsrecherche. Die Ähnlichkeitsrecherche dient dazu, mögliche Kollisionen mit bestehenden Marken und Unternehmenskennzeichen rechtzeitig zu erkennen. Hierdurch kann im Vorfeld der Markenanmeldung das Risiko eines Widerspruches gegen die Eintragung sowie die Gefahr von Markenrechtsstreitigkeiten und Abmahnungen reduziert werden. Es obliegt nämlich grundsätzlich demjenigen, der eine Marke anmelden möchte, vorab dafür Sorge zu tragen, dass seine Wunschmarke keine Rechte Dritter verletzt. Es obliegt folglich dem Anmelder sicherzustellen, dass seine Wunschmarke keine Verwechslungsgefahr mit bestehenden Marken oder Unternehmenskennzeichen begründet. Dies wird von Seiten des Markenamtes im Rahmen der Markenanmeldung nicht geprüft.
Wir bieten optional verschiedene Recherche-Pakete an und übernehmen für Sie auf Wunsch die Überprüfung der Rechercheergebnisse. Hierbei können Marken- und Kennzeichenrechte Dritter im Hinblick auf etwaige Markenkollisionen bzw. bezogen auf Identität, Ähnlichkeit und auf das Bestehen einer Verwechslungsgefahr hin überprüft bzw. begutachtet werden. Diese optionale Leistung wird empfohlen, bevor wir die Markenanmeldung vornehmen.
Wenn sie uns mit einer Markenanmeldung beauftragen, umfasst dies neben der Markenanmeldung als solcher folgende Leistungen:
Wir bieten optional folgende Leistungen im Zusammenhang mit Markenrecherchen:
⇒ Gerne beraten wir Sie persönlich. Rufen Sie uns an, dann können wir Ihren konkreten Recherchebedarf sowie die voraussichtlichen Kosten ermitteln.
Ihre Vorteile, wenn Sie die Anwälte der Kanzlei WeSaveYourCopyrights mit der Markenanmeldung beauftragen:
Unsere Anwälte für Markenrecht beraten Mandanten nicht nur zum Thema Markenanmeldung, sondern auch bei Fragen der Markenverteidigung und in Fällen von Markenrechtsverletzungen und Markenpiraterie. Außerdem bieten wir Markenüberwachungen an und führen die Fristenkontrolle durch. Daneben vertreten wir Markeninhaber vor den Markenämtern, beispielsweise bei Schutzrechtsverlängerungen oder in Widerspruchsverfahren.
Das Markenamt überprüft im Rahmen von Markenanmeldungen nicht, ob die neu anzumeldende Marke gegen bestehende Markenrechte verstößt bzw. mit eingetragenen Marken kollidiert. Um rechtzeitig Kenntnis davon zu erlangen, ob ein Dritter eine Marke, die zu Ihrer eigenen Marke ähnlich oder identisch ist, zur Anmeldung bringt, empfiehlt sich daher die Beauftragung einer sog. Markenüberwachung. Dabei werden die einschlägigen Register ständig auf Neuanmeldungen überwacht. Im Falle der Anmeldung einer identischen oder ähnlichen Marke durch einen Dritten, erhalten Sie so von uns zeitnah eine sog. Kollisionsmitteilung. Anhand derer können Sie dann entscheiden, ob Sie rechtliche Schritte gegen die Neuanmeldung einleiten wollen.
Im Falle einer kollidierenden Neuanmeldung kommt beispielsweise ein sog. Markenwiderspruch in Betracht. Durch einen solchen Widerspruch kann die Neuanmeldung zu Fall gebracht werden. Da dieser Widerspruch nur innerhalb von 3 Monaten zulässig ist (sog. Widerspruchsfrist), ist es wichtig, ab Eintragung der eigenen Marke eine ständige Markenüberwachung durchführen zu lassen.
⇒ Möchten Sie eine Markenüberwachung beauftragen? Wir bieten günstige Pauschalpakete ab EUR 179,00 (netto). Gerne informieren wir Sie zu den Möglichkeiten und Kosten – rufen Sie uns unter 069 – 663 68 41 220 an oder schreiben Sie uns.
Sie wurden wegen eines angeblichen Markenrechtsverstoßes abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen? Sie sollen durch Verwendung eines Kennzeichens die Markenrechte eines Dritten verletzt haben? Der „Abmahner“ verlangt von Ihnen die Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung?
Bewahren Sie Ruhe und senden Sie uns das Abmahnschreiben. Wir können Sie vertreten, die Sach- und Rechtslage prüfen und mögliche Verteidigungsstrategien aufzeigen. Lassen Sie auf keinen Fall irgendwelche Fristen fruchtlos verstreichen.
⇒ Wenn Sie Hilfe wegen einer markenrechtlichen Abmahnung benötigen, rufen Sie uns unter 069 – 663 68 41 220 an oder senden Sie uns das Abmahnschreiben per E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Markenschutz ist zeitlich begrenzt auf zehn Jahre. Der Schutz kann verlängert werden, wenn man rechtzeitig eine Schutzdauerverlängerung beantragt. Sie möchten Ihren Markenschutz verlängern lassen oder benötigen eine Kanzlei, die Sie vor dem Markenamt vertritt und für Sie die Fristenkontrolle hinsichtlich der Schutzdauer durchführt?
Gerne können wir uns für Sie als Vertreter beim Markenamt (DPMA, EUIPO oder WIPO) bestellen und die Fristen für die Schutzdauer Ihrer Marke überwachen und/oder Schutzdauerverlängerungen durchführen.
⇒ Gerne informieren wir Sie zu den Kosten – rufen Sie uns unter 069 – 663 68 41 220 an oder schreiben Sie uns.
Unsere Anwälte für Markenrecht beraten Mandanten auch bei Fragen der Markenverteidigung und in Fällen von Markenrechtsverletzungen und Markenpiraterie. Mit der Eintragung Ihrer Marke im Markenregister ist es einfacher, Ihre Marke zu verteidigen und sich gegen die Verwendung ähnlicher oder identischer Marken und verwechslungsfähiger Zeichen juristisch zur Wehr zu setzen sowie gegen die missbräuchliche Nutzung der eigenen Marke oder ähnlicher Zeichen durch Dritte vorzugehen.
Wenn Ihre eingetragene Marke oder ein ähnliches Zeichen von Dritten im geschäftlichen Verkehr genutzt wird, können Ihnen als Markeninhaber folgende Ansprüche zustehen:
Diese Ansprüche können wir für Sie sowohl außergerichtlich und auch gerichtlich geltend machen. Hierbei können – je nach Umständen des Einzelfalles – unterschiedliche juristische Mittel wie z. B. Abmahnung, Unterlassungsklage, Schadensersatzklage oder ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Anwendung kommen.
⇒ Gerne informieren wir Sie zu Verteidigungsmöglichkeiten und Ansprüchen, die Ihnen zustehen, wenn Ihre Markenrechte verletzt werden – rufen Sie an.