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IT- und Softwareverträge
prüfen und erstellen lassen

IT- und Software-
verträge prüfen
und erstellen lassen

IT-Verträge und Softwareverträge bilden die rechtliche Grundlage für Softwareentwicklung, SaaS- und Cloud-Angebote sowie komplexe IT-Projekte. Wir prüfen und erstellen Verträge für Unternehmen, Softwareanbieter, Entwickler und Auftraggeber und begleiten IT-Projekte auf Wunsch auch während der Umsetzung und bei Vertragsverhandlungen.

Ob Entwicklung einer individuellen Software, Einführung eines neuen IT-Systems, SaaS-Angebot oder Zusammenarbeit mit einer Agentur: Ein guter IT-Vertrag sollte nicht nur juristisch funktionieren. Er muss vor allem eindeutig festlegen, was geschuldet ist, welche Rechte die Beteiligten erhalten und wer welches wirtschaftliche und technische Risiko trägt.

Gerade bei umfangreicheren Software- und IT-Projekten entstehen Konflikte häufig nicht deshalb, weil überhaupt kein Vertrag vorhanden ist. Das Problem liegt vielmehr darin, dass der Vertrag entscheidende Fragen offenlässt: Welche Funktionen muss die Software tatsächlich erfüllen? Wann ist eine Leistung abnahmefähig? Welche zusätzlichen Leistungen sind bereits vom vereinbarten Preis umfasst? Wer trägt die Kosten für nachträgliche Änderungen? Und was geschieht, wenn sich das Projekt erheblich verzögert?

Wir unterstützen Unternehmen sowohl bei der Prüfung bereits vorgelegter IT- und Softwareverträge als auch bei der individuellen Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung.

Was regelt ein IT- oder Softwarevertrag?
Ein IT- oder Softwarevertrag legt insbesondere fest, welche technischen Leistungen geschuldet sind, wie und wann sie erbracht werden, welche Vergütung anfällt und welche Nutzungsrechte der Auftraggeber erhält. Bei Softwareprojekten sollten außerdem Projektablauf, Mitwirkungspflichten, Änderungen des Leistungsumfangs, Test und Abnahme, Gewährleistung, Haftung sowie Wartung und Support geregelt werden. Bei SaaS- und Cloud-Verträgen kommen insbesondere Verfügbarkeit, Datenschutz, Datensicherheit und Regelungen für die Vertragsbeendigung hinzu.

Anwalt für IT-Verträge und Softwareverträge

Der IT-Vertrag ist kein einheitlicher gesetzlicher Vertragstyp. Unter dem Begriff werden vielmehr sehr unterschiedliche Vertragsverhältnisse zusammengefasst – von der Entwicklung individueller Software über die Lizenzierung bestehender Programme bis zur dauerhaften Bereitstellung cloudbasierter Anwendungen.

Die rechtliche Einordnung kann erhebliche Auswirkungen haben. Je nach vereinbartem Leistungsgegenstand können beispielsweise kauf-, miet-, dienst- oder werkvertragliche Regelungen einschlägig sein. Komplexere IT-Verträge enthalten häufig Elemente verschiedener Vertragstypen.

Entscheidend ist deshalb nicht, welche Überschrift ein Vertrag trägt. Entscheidend ist, welche Leistungen tatsächlich vereinbart werden und welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben.

Wir beraten insbesondere Unternehmen, Start-ups, Agenturen, Softwareentwickler, SaaS-Anbieter und Auftraggeber von IT-Projekten bei der Gestaltung ihrer Vertragsbeziehungen.

IT-Vertrag prüfen lassen

Wurde Ihnen von einem Kunden, Anbieter oder IT-Dienstleister bereits ein Vertragsentwurf vorgelegt, prüfen wir die darin enthaltenen Regelungen und zeigen auf, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen sich daraus ergeben und wo Änderungsbedarf besteht.

Im Mittelpunkt stehen dabei nicht nur offensichtlich problematische Klauseln. Wichtig ist ebenso, was im Vertragsentwurf gar nicht oder nicht eindeutig geregelt wurde.

Je nach Auftrag können wir Änderungsvorschläge unmittelbar in den Vertragsentwurf einarbeiten und die anschließenden Vertragsverhandlungen begleiten.

IT-Vertrag oder Softwarevertrag erstellen lassen

Bei der Erstellung eines Vertrages geht es zunächst darum, das tatsächliche Geschäftsmodell beziehungsweise IT-Projekt zu verstehen.

Ein Softwareentwicklungsvertrag für ein individuelles ERP-System benötigt andere Regelungen als die Lizenzierung einer Standardsoftware oder das Angebot einer cloudbasierten SaaS-Anwendung.

Wir entwickeln daher keine Vertragsgestaltung losgelöst vom Projekt, sondern klären zunächst unter anderem Leistungsmodell, Vergütungsstruktur, technische Abläufe, Verantwortlichkeiten und die benötigten Nutzungsrechte. Auf dieser Grundlage erstellen wir einen Vertrag, der zum konkreten Projekt oder Geschäftsmodell passt.

 

Welche IT- und Softwareverträge erstellen und prüfen wir?

IT- und Softwareverträge können sehr unterschiedliche Leistungen und Geschäftsmodelle betreffen. Wir beraten insbesondere bei der Gestaltung und Prüfung der folgenden Vertragsarten.

Softwareentwicklungsverträge und Softwareerstellungsverträge

Bei der Entwicklung von Individualsoftware sollte möglichst eindeutig feststehen, welches Ergebnis der Entwickler schuldet.

Dazu gehören insbesondere Anforderungen und Funktionsumfang, technische Spezifikationen, Schnittstellen, Projektphasen und Meilensteine, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Tests und Abnahme sowie die Rechte am Entwicklungsergebnis.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern Projekte, bei denen sich die Anforderungen während der Entwicklung verändern. Hier sollten Verfahren für Change Requests, zusätzliche Vergütung und Auswirkungen auf den Zeitplan bereits vertraglich vorgesehen werden.

Verträge für agile Softwareentwicklung

Klassische Softwareentwicklung und agile Entwicklung benötigen unterschiedliche Vertragsmechanismen.

Bei Scrum oder anderen agilen Entwicklungsmodellen steht häufig gerade nicht bereits bei Vertragsschluss jede einzelne Funktion des späteren Produkts abschließend fest. Eine Vertragsgestaltung, die trotzdem von einem vollständig definierten Endprodukt ausgeht, kann deshalb schlecht zum tatsächlichen Projektablauf passen.

Stattdessen müssen beispielsweise Rollen und Verantwortlichkeiten, Product Backlog, Sprints, Priorisierung, Mitwirkung des Auftraggebers, Vergütung, Dokumentation und der Umgang mit Änderungen sinnvoll mit den rechtlichen Regelungen verzahnt werden.

Klassische oder agile Softwareentwicklung?
Bei klassischen Projekten kann der geschuldete Leistungsumfang bereits vor Entwicklungsbeginn detailliert festgelegt werden. Bei agilen Projekten entwickelt er sich dagegen teilweise erst während des Projekts. Der Vertrag muss zum gewählten Entwicklungsmodell passen und insbesondere festlegen, wie Anforderungen konkretisiert, Änderungen beschlossen und zusätzliche Leistungen vergütet werden.

SaaS- und Cloud-Verträge

Bei Software as a Service wird Software typischerweise nicht dauerhaft überlassen, sondern für einen bestimmten Zeitraum über das Internet bereitgestellt.

Neben Nutzungsrechten und Vergütung gewinnen deshalb andere Fragen an Bedeutung: Verfügbarkeit, Hosting, Wartung, Updates, Support, Datensicherheit, Vertragslaufzeit und der Umgang mit den Daten nach Vertragsende.

Gerade das Exit-Szenario sollte nicht erst dann bedacht werden, wenn die Geschäftsbeziehung beendet werden soll. Der Vertrag sollte beispielsweise regeln, ob und in welchem Format Daten herausgegeben werden, welche Unterstützung bei einer Migration geschuldet ist und wann Daten gelöscht werden.

Softwarelizenzverträge und Nutzungsrechte

Software ist regelmäßig urheberrechtlich geschützt. Deshalb gehört die Frage, wer die entwickelte Software in welchem Umfang nutzen darf, zu den zentralen Punkten vieler Softwareverträge.

Zu klären ist beispielsweise, ob Nutzungsrechte einfach oder ausschließlich eingeräumt werden, für welche Nutzungsarten sie gelten, ob zeitliche oder räumliche Beschränkungen bestehen und ob Bearbeitung, Weiterentwicklung oder Unterlizenzierung (ggf. Weiterverkauf) erlaubt sein sollen.

Bei Individualsoftware stellt sich außerdem häufig die Frage, ob der Auftraggeber lediglich die für seinen Geschäftsbetrieb erforderlichen Rechte erhält oder weitergehende Rechte am Entwicklungsergebnis benötigt.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie unter Softwarelizenzvertrag prüfen und erstellen lassen.

Softwarepflege-, Wartungs- und Supportverträge

Mit der Bereitstellung einer Software endet die Zusammenarbeit häufig nicht. Updates, Fehlerbehebung, Weiterentwicklung und technischer Support können über Jahre erforderlich sein.

Pflege- und Wartungsverträge sollten deshalb insbesondere definieren, welche Leistungen geschuldet sind, welche Leistungen zusätzlich vergütet werden und innerhalb welcher Zeiten auf Störungen reagiert werden muss.

Service Level Agreements (SLA)

Ein Service Level Agreement konkretisiert messbare Anforderungen an IT-Services.

Bei geschäftskritischen Anwendungen genügt eine allgemeine Zusage wie „hohe Verfügbarkeit“ regelmäßig nicht. Sinnvoller sind klar definierte Parameter: Wie wird Verfügbarkeit berechnet? Welche Wartungszeiten bleiben außer Betracht? Wann beginnt eine Reaktionszeit? Welche Prioritätsklassen gelten bei Störungen?

Ebenso sollte festgelegt werden, welche Konsequenzen eintreten, wenn vereinbarte Service Levels nicht erreicht werden.

IT-Rahmenverträge und Verträge mit IT-Dienstleistern

Bei einer längerfristigen Zusammenarbeit kann es sinnvoll sein, allgemeine Bedingungen in einem Rahmenvertrag zu regeln und einzelne Projekte anschließend über Leistungsbeschreibungen oder Einzelaufträge abzurufen.

Das betrifft beispielsweise die Zusammenarbeit mit Entwicklern, Agenturen, IT-Dienstleistern, Hosting-Anbietern oder externen Entwicklungsteams.

 

Welche Klauseln sind bei einem IT-Vertrag besonders wichtig?

Ein IT-Vertrag muss die technischen und wirtschaftlichen Abläufe in rechtlich belastbare Regelungen übersetzen. Welche Klauseln erforderlich sind, hängt deshalb wesentlich vom konkreten Projekt und Geschäftsmodell ab.

Besondere Bedeutung haben regelmäßig:

  • Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
  • Lastenheft, Pflichtenheft und technische Dokumentation
  • Projektphasen, Meilensteine und Fertigstellungstermine
  • Verantwortlichkeiten und Mitwirkungspflichten
  • Vergütung und zusätzliche Leistungen
  • Change-Request-Verfahren
  • Testverfahren und Abnahme
  • Mängelrechte
  • Haftung und Haftungsbegrenzungen
  • Nutzungsrechte an Software, Quellcode und Dokumentationen
  • Einbindung von Drittsoftware und Open-Source-Komponenten
  • Wartung, Updates und Weiterentwicklung
  • Support und Service Levels
  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Laufzeit und Kündigung
  • Herausgabe von Daten und Exit-Regelungen
  • Regelungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung eines IT-Projekts

Nicht jede dieser Regelungen ist für jeden Vertrag gleichermaßen relevant. Gerade darin liegt ein wesentlicher Unterschied zwischen einem individuellen IT-Vertrag und einem lediglich übernommenen Vertragsmuster.

 

Softwareprojekt rechtlich begleiten lassen

Ein umfangreiches IT-Projekt lässt sich rechtlich nicht immer mit einem einmal erstellten Vertrag abschließen. Anforderungen verändern sich, zusätzliche Funktionen werden benötigt, Termine verschieben sich oder einzelne Leistungen werden anders umgesetzt als ursprünglich vorgesehen.

Wir begleiten Unternehmen deshalb auf Wunsch nicht nur beim Vertragsabschluss, sondern auch während der Durchführung eines IT- oder Softwareprojekts.

Vertragsverhandlungen vor Projektbeginn

Bereits während der Vertragsverhandlung können unterschiedliche Erwartungen sichtbar werden.

Wir unterstützen bei der Bewertung und Verhandlung von Vertragsentwürfen und helfen dabei, technische und wirtschaftliche Vereinbarungen rechtlich eindeutig abzubilden.

Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Klauseln in einen Vertrag aufzunehmen. Ein guter Projektvertrag sollte vielmehr diejenigen Fragen eindeutig beantworten, die im konkreten Projekt tatsächlich konfliktträchtig werden können.

Änderungen und Change Requests während des Projekts

Kaum ein umfangreiches Softwareprojekt verläuft exakt so, wie es zu Beginn geplant wurde. Neue Anforderungen kommen hinzu, ursprünglich geplante Funktionen ändern sich oder technische Rahmenbedingungen erfordern eine andere Umsetzung.

Wer muss Änderungen am Softwareprojekt bezahlen?
Entscheidend ist zunächst, ob die gewünschte Änderung bereits zum vereinbarten Leistungsumfang gehört oder eine zusätzliche Leistung darstellt. Ein gutes Change-Request-Verfahren legt deshalb fest, wie Änderungswünsche beschrieben, technisch bewertet, kalkuliert und freigegeben werden und welche Auswirkungen sie auf Vergütung und Projekttermine haben.

Wenn ein IT-Projekt ins Stocken gerät

Rechtliche Beratung kann besonders wertvoll sein, bevor aus einem Projektproblem ein Rechtsstreit wird.

Wenn Meilensteine nicht erreicht werden, Abnahmen scheitern, Rechnungen zurückgehalten werden oder Auftraggeber und Entwickler unterschiedliche Vorstellungen vom geschuldeten Funktionsumfang haben, sollte zunächst geklärt werden, was vertraglich tatsächlich vereinbart wurde.

Je früher diese Fragen geklärt werden, desto größer ist häufig der Handlungsspielraum, um das Projekt fortzuführen oder zumindest eine kontrollierte Lösung zu erreichen.

 

Lastenheft und Pflichtenheft bei Softwareprojekten

Bei klassischen Softwareprojekten können Lasten- und Pflichtenheft entscheidend dafür sein, den geschuldeten Leistungsumfang, die vertraglichen Pflichten und die Anforderungen an die Software nachvollziehbar und detailliert festzulegen.

Vereinfacht beschreibt das Lastenheft die Anforderungen des Auftraggebers, während das Pflichtenheft konkretisiert, wie der Auftragnehmer diese Anforderungen technisch umsetzen soll.

Je genauer die Anforderungen definiert sind, desto besser lässt sich später beurteilen, ob eine Leistung vertragsgemäß erbracht wurde oder Mängel vorliegen und daran anknüpfende Ansprüche bestehen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jedes Softwareprojekt ein klassisches Pflichtenheft benötigt. Bei agilen Projekten werden Anforderungen bewusst schrittweise konkretisiert. Dann muss der Vertrag gerade diesen Prozess abbilden, statt eine vermeintlich vollständige Leistungsbeschreibung vorauszusetzen.

 

Abnahme bei Softwareprojekten – häufig unterschätzt

Bei werkvertraglich geprägten Softwareprojekten ist die Abnahme rechtlich besonders relevant. Gleichzeitig gehört sie zu den häufigsten praktischen Konfliktpunkten.

Was sollte zur Abnahme einer Software geregelt werden?
Der Vertrag sollte festlegen, wann die Software zur Abnahme bereitgestellt wird, wie das Test- und Abnahmeverfahren abläuft, welche Mängel einer Abnahme entgegenstehen und wie festgestellte Fehler dokumentiert und behoben werden. Bei größeren Projekten können außerdem Teilabnahmen für einzelne Projektabschnitte sinnvoll sein.

Unklare Abnahmeregelungen können erhebliche Auswirkungen auf Vergütungsansprüche und Mängelrechte haben. Gerade bei umfangreichen Projekten sollten deshalb Leistungsbeschreibung, Testkonzept und Abnahmeverfahren aufeinander abgestimmt werden.

 

Nutzungsrechte an der entwickelten Software – häufiger Praxisstreitfall

Die Bezahlung einer Softwareentwicklung bedeutet nicht automatisch, dass der Auftraggeber sämtliche denkbaren Rechte am Programm erhält.

Deshalb sollte ausdrücklich geregelt werden, welche Nutzungsrechte eingeräumt werden und ob der Auftraggeber beispielsweise berechtigt sein soll, die Software selbst oder durch Dritte weiterzuentwickeln.

Bei der Vertragsgestaltung müssen dabei auch bereits vorhandene Komponenten, Drittsoftware und gegebenenfalls Open-Source-Software berücksichtigt werden.

Für Unternehmen kann diese Frage spätestens dann wirtschaftlich entscheidend werden, wenn der bisherige Entwickler nicht mehr zur Verfügung steht oder gewechselt werden soll.

 

Datenschutz bei SaaS-, Cloud- und IT-Verträgen

Sobald ein IT-Dienstleister personenbezogene Daten für seinen Kunden verarbeitet, müssen neben dem eigentlichen IT-Vertrag regelmäßig datenschutzrechtliche Anforderungen berücksichtigt werden.

Je nach Konstellation können insbesondere die datenschutzrechtliche Rollenverteilung, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragnehmer und internationale Datenübermittlungen relevant werden.

Die Datenschutzregelungen sollten dabei zum tatsächlichen technischen Prozess passen – nicht lediglich als allgemeiner Anhang an den Vertrag angefügt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzrecht für Unternehmen.

 

IT-Vertrag prüfen lassen – so läuft die Beauftragung ab

Sie haben bereits einen Vertragsentwurf erhalten?

Dann können Sie uns den Vertrag zunächst unverbindlich zur Durchsicht und Angebotserstellung übermitteln. Hilfreich ist eine kurze Information dazu, auf welcher Seite des Vertrags Sie stehen und welche Leistungen beziehungsweise welches IT-Projekt Gegenstand der Vereinbarung sind.

Wir teilen Ihnen anschließend mit, welche Prüfung aus unserer Sicht sinnvoll ist und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Je nach Auftrag erhalten Sie beispielsweise eine rechtliche Prüfung und Kommentierung des Vertrags, konkrete Änderungsvorschläge oder eine überarbeitete Vertragsfassung. Auf Wunsch besprechen wir die Ergebnisse anschließend mit Ihnen und begleiten auch die Vertragsverhandlungen mit der Gegenseite.

Noch kein Vertragsentwurf vorhanden?

Dann besprechen wir zunächst das Projekt beziehungsweise Geschäftsmodell und klären, welche vertragliche Struktur benötigt wird. Auf dieser Grundlage erstellen wir den passenden IT- oder Softwarevertrag.

IT- oder Softwarevertrag prüfen oder erstellen lassen?

Sie haben bereits einen Vertragsentwurf?
Senden Sie uns den Vertrag direkt über das Formular oder beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben. Wir prüfen zunächst unverbindlich, ob und wie wir Sie unterstützen können.

    Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

    PDF, DOC oder DOCX · maximal 5 MB

    Ihre Anfrage ist unverbindlich. Durch das Absenden entstehen keine Kosten und kein Mandatsverhältnis.

    Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich sind.

    Informationen zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Häufige Fragen zu IT- und Softwareverträgen

     

    Was kostet es, einen IT- oder Softwarevertrag prüfen zu lassen?

    Die Kosten hängen insbesondere vom Umfang und der Komplexität des Vertrags sowie vom gewünschten Prüfungsumfang ab. Ein kurzer Softwarelizenzvertrag verursacht regelmäßig einen anderen Aufwand als ein umfangreicher IT-Projektvertrag mit Leistungsbeschreibung, Service Level Agreement, Datenschutzregelungen und weiteren Anlagen.

    Sie können uns Ihren Vertragsentwurf zunächst unverbindlich übermitteln. Wir teilen Ihnen anschließend mit, welcher Prüfungsumfang aus unserer Sicht sinnvoll ist und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns ausdrücklich beauftragen.

    Kann ich einen Softwarevertrag vor der Beauftragung unverbindlich zusenden?

    Ja. Sie können uns einen vorhandenen Vertragsentwurf zusammen mit einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens zunächst unverbindlich übermitteln. Hilfreich ist insbesondere eine kurze Information dazu, ob Sie Auftraggeber, Softwareanbieter, Entwickler oder IT-Dienstleister sind und worum es bei dem zugrunde liegenden Projekt geht.

    Wir prüfen anschließend, ob und in welchem Umfang wir Sie unterstützen können.

    Erstellen Sie auch komplett neue IT- und Softwareverträge?

    Ja. Wir prüfen nicht nur vorhandene Vertragsentwürfe, sondern erstellen auch individuelle IT- und Softwareverträge. Dazu klären wir zunächst das Geschäftsmodell beziehungsweise den Ablauf des geplanten IT-Projekts und entwickeln auf dieser Grundlage eine passende Vertragsstruktur.

    Das betrifft beispielsweise Softwareentwicklungsverträge, SaaS- und Cloud-Verträge, Softwarelizenzverträge, Wartungs- und Pflegeverträge, Service Level Agreements sowie Rahmenverträge mit IT-Dienstleistern.

    Was sollte in einem Softwareentwicklungsvertrag geregelt werden?

    Ein Softwareentwicklungsvertrag sollte insbesondere festlegen, welche Software beziehungsweise welche Funktionen geschuldet sind, wie das Projekt durchgeführt wird und welche Rechte und Pflichten Auftraggeber und Entwickler haben.

    Je nach Projekt sind insbesondere Leistungsbeschreibung, technische Anforderungen, Projektphasen und Meilensteine, Termine, Vergütung, Mitwirkungspflichten, Change Requests, Test und Abnahme, Gewährleistung und Haftung sowie die Nutzungsrechte an der entwickelten Software zu regeln.

    Was ist bei einem SaaS-Vertrag besonders wichtig?

    Bei einem SaaS-Vertrag stehen neben dem Funktionsumfang insbesondere die Bereitstellung und Verfügbarkeit der Software, Hosting, Wartung und Updates, Support, Service Levels, Nutzungsrechte, Vergütung, Vertragslaufzeit und Kündigung sowie Datenschutz und Datensicherheit im Mittelpunkt.

    Außerdem sollte bereits bei Vertragsschluss geregelt werden, was nach Vertragsende mit den beim Anbieter gespeicherten Daten geschieht, in welchem Format diese herausgegeben werden und welche Unterstützung gegebenenfalls bei einer Migration oder einem Anbieterwechsel geschuldet ist.

    Braucht ein Softwareentwicklungsvertrag immer ein Pflichtenheft?

    Nein. Ob ein Pflichtenheft sinnvoll ist, hängt insbesondere vom Projekt und vom gewählten Entwicklungsmodell ab.

    Bei einer klassischen Softwareentwicklung kann eine detaillierte Beschreibung der Anforderungen und ihrer technischen Umsetzung wesentlich sein, um den geschuldeten Leistungsumfang festzulegen. Bei agilen Entwicklungsmodellen werden Anforderungen dagegen häufig erst während des Projekts schrittweise konkretisiert. Der Vertrag sollte dann geeignete Verfahren für diese Konkretisierung und für Änderungen während des Projekts vorsehen.

    Was ist ein Change Request bei einem IT-Projekt?

    Als Change Request wird regelmäßig eine während des Projekts gewünschte Änderung oder Erweiterung der vereinbarten Leistungen bezeichnet. Bei Softwareprojekten ist insbesondere zu klären, ob eine gewünschte Funktion bereits zum vereinbarten Leistungsumfang gehört oder eine zusätzliche Leistung darstellt.

    Ein vertraglich geregeltes Change-Request-Verfahren kann festlegen, wie Änderungswünsche beschrieben, technisch und wirtschaftlich bewertet und freigegeben werden und welche Auswirkungen sie auf Vergütung und Projekttermine haben.

    Wem gehören die Rechte an individuell entwickelter Software?

    Allein daraus, dass ein Auftraggeber die Entwicklung einer Software bezahlt, folgt nicht automatisch, dass ihm sämtliche denkbaren Rechte an der Software zustehen.

    Welche Nutzungsrechte eingeräumt werden, richtet sich insbesondere nach den vertraglichen Vereinbarungen und den anwendbaren urheberrechtlichen Regelungen. Deshalb sollte im Softwareentwicklungsvertrag ausdrücklich festgelegt werden, in welchem Umfang die Software genutzt, bearbeitet, weiterentwickelt oder gegebenenfalls durch Dritte fortgeführt werden darf.

    Was ist bei der Abnahme einer Software zu beachten?

    Bei werkvertraglich geprägten Softwareprojekten kann die Abnahme erhebliche rechtliche Folgen haben. Der Vertrag sollte deshalb möglichst eindeutig bestimmen, wann die Software zur Abnahme bereitgestellt wird, wie das Test- und Abnahmeverfahren abläuft, welche Mängel einer Abnahme entgegenstehen und wie festgestellte Fehler dokumentiert und behoben werden.

    Bei umfangreichen Softwareprojekten können außerdem Teilabnahmen für einzelne Projektabschnitte oder definierte Meilensteine sinnvoll sein.

    Begleiten Sie auch laufende oder bereits problematische IT-Projekte?

    Ja. Unsere Beratung ist nicht auf die Vertragsgestaltung vor Projektbeginn beschränkt. Auch während eines laufenden IT- oder Softwareprojekts können rechtliche Fragen zu Leistungsänderungen, zusätzlichen Vergütungsforderungen, Projektverzögerungen, Abnahme, Mängeln oder Nutzungsrechten entstehen.

    In solchen Fällen prüfen wir die bestehende Vertragslage und unterstützen bei der weiteren Kommunikation und Verhandlung. Ziel kann dabei – abhängig von der jeweiligen Situation – sowohl die Fortführung des Projekts als auch eine rechtlich und wirtschaftlich sinnvolle Beendigung der Zusammenarbeit sein.