Software- und IT-Verträge regeln das Verhältnis zwischen einem Auftraggeber und einem Dienstleister aus dem IT-Bereich in Bezug auf die Erstellung, Anpassung, Wartung oder Weiterentwicklung einer Software bzw. eines Computerprogramms. Der Begriff IT-Vertrag ist darüber hinaus ein Überbegriff für Verträge in Bezug auf alle möglichen IT-Dienstleistungen. Darunter fallen folglich nicht nur Softwareverträge (z. B. Softwareentwicklungsvertrag, Software-Erstellungsvertrag, Software-Lizenzvertrag und Software-Überlassungsvertrag), sondern häufig auch sonstige Verträge über Dienstleistungen im IT-Bereich (Entwicklung, Einrichtung oder Anpassung von Hardware, Netzwerk, Internet, Datenbanken, Hosting, Cloud-Computing, Systemadministration etc.).
Bei Softwareverträgen kann es sich um Kauf-, Werk-, Miet- oder auch um Leasing- oder Mischverträge handeln, in der Regel mit lizenz- oder urheberrechtlichen Besonderheiten. Dabei kommt es jeweils auf die tatsächlichen Einzelfallumstände und die primär geschuldete Leistung an.
In einem IT-Vertrag werden häufig folgende Dienstleistungen und deren Vergütung geregelt:
Wichtig ist bei der Softwareentwicklung ein detailliertes sog. Pflichtenheft, das die Anforderungen an das IT-Produkt sowie sonstige Obliegenheiten der Vertragsparteien genau beschreibt. Je nach Art und Umfang eines IT-Projekts sind daneben viele weitere Aspekte wichtig und sollten im IT-Vertrag möglichst genau festgehalten werden, beispielsweise Fertigstellungstermine, Regelungen zur Gewährleistung, der Umfang etwaiger Update- und Wartungspflichten etc..
Da es bei der Abwicklung und Durchführung von Software- und IT-Projekten häufig zu Streitigkeiten kommt, empfiehlt es sich bereits bei der Vertragserstellung bzw. Vertragsprüfung dringend, einen fachkundigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der sowohl Erfahrungen im Urheberrecht, im Lizenzvertragsrecht und speziell im IT-Vertragsrecht hat. Durch einen guten Vertrag können oftmals Streitigkeiten vermieden werden.
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