Anwaltliche Beratung zum IT-Vertrag und zum Softwarevertrag

Software- und IT-Verträge regeln das Verhältnis zwischen einem Auftraggeber und einem Dienstleister aus dem IT-Bereich in Bezug auf die Erstellung, Anpassung, Wartung oder Weiterentwicklung einer Software bzw. eines Computerprogramms. Der Begriff IT-Vertrag ist darüber hinaus ein Überbegriff für Verträge in Bezug auf alle möglichen IT-Dienstleistungen. Darunter fallen folglich nicht nur der Softwarevertrag im engeren Sinne (z. B. Softwareentwicklungsvertrag, Software-Erstellungsvertrag, Software-Lizenzvertrag und Software-Überlassungsvertrag), sondern häufig auch sonstige Verträge über Dienstleistungen im IT-Bereich (Entwicklung, Einrichtung oder Anpassung von Hardware, Netzwerk, Internet, Datenbanken, Hosting, Cloud-Computing, Systemadministration etc.).

Unser Service als Anwalt im Bereich Software-Vertrag und IT-Vertrag

Vertragstypen beim Softwarevertrag

 

Bei Softwareverträgen kann es sich um Kauf-, Werk-, Miet- oder auch um Leasing- oder Mischverträge handeln, in der Regel mit lizenz- oder urheberrechtlichen Besonderheiten. Dabei kommt es jeweils auf die tatsächlichen Einzelfallumstände und die primär im jeweiligen Softwarevertrag vereinbarten Hauptleistungspflichten an.

 

 

Regelungsinhalt von Software- und IT-Verträgen

 

In einem IT-Vertrag werden häufig folgende Dienstleistungen und deren Vergütung geregelt:

 

  • Erstellung, Entwicklung oder Überlassung von Software (Softwareverträge)
  • Verträge über „Standardsoftware“ (ggf. mit Übernahme zusätzlicher, individueller Leistungen bzw. Anpassungen)
  • Software-Pflege und Software-Wartung
  • SaaS-Vertrag (Software as a Service)
  • Application Service Providing (Bereitstellung von Software über das Internet)
  • Erstellung von Websites (Programmierung, Pflege, SEO)
  • Einrichtung und/oder Überlassung von Hardware
  • Einrichtung von IT-Infrastruktur
  • Aufbau von Netzwerken und/oder Datenbanken
  • Hosting

 

Je nach Art und Umfang eines IT-Projekts sind daneben viele weitere Aspekte wichtig und sollten im IT-Vertrag möglichst genau festgehalten werden, beispielsweise Fertigstellungstermine, Regelungen zur Gewährleistung, der Umfang etwaiger Update- und Wartungspflichten etc..

 

 

Pflichtenheft

 

Wichtig ist bei der Softwareentwicklung ein detailliertes sog. Pflichtenheft, das die Anforderungen an das IT-Produkt sowie sonstige Obliegenheiten des Herstellers/Programmierers der Software möglichst genau beschreibt. An den im Pflichtenheft niedergelegten Anforderungen und Eigenschaften, die die Software haben soll, misst sich im Streitfall, ob der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt wurde und, ob die Software Mängel aufweist. Im Gegensatz dazu hat sich in den letzten Jahren das sog. agile Programmieren, sozusagen auf Zuruf etabliert. Dies ist oft schneller und flexibler, allerdings kommt es dabei häufig zu Streitigkeiten über den Funktionsumfang und das Vorliegen von Mängeln.

 

 

Anwaltliche Beratung bei der Vertragserstellung

 

Da es bei der Abwicklung und Durchführung von Software- und IT-Projekten häufig zu Streitigkeiten kommt, empfiehlt es sich bereits bei der Vertragserstellung bzw. Vertragsprüfung dringend, einen fachkundigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der sowohl Erfahrungen im Urheberrecht, im Lizenzvertragsrecht und speziell im IT-Vertragsrecht hat. Durch einen guten Vertrag können oftmals Streitigkeiten vermieden werden.

 

 

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