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Wettbewerbsrecht

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Tipps und Anwaltliche Hilfe zum Thema ‚Abmahnung Wettbewerbsrecht‘

1. Was ist eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht?

 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist der Hinweis eines Wettbewerbers an einen Konkurrenten, dass dieser sich unlauter verhält, also einen Wettbewerbsverstoß (Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, UWG) begangen hat. Der „Hinweis“ hat eine „Warnfunktion“ und ist regelmäßig mit der Aufforderung verbunden, den Wettbewerbsverstoß zu beenden und sich – in der Regel mittels einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung – verbindlich zur künftigen Unterlassung zu verpflichten. Die Abmahnung dient damit zunächst der Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Denn sie schafft die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung.

 

 

2. Wo kommen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen vor?

 

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind gerade im Internet und E-Commerce keine Seltenheit. Neben Abmahnungen im Bereich der Vermarktung und Bewerbung von Produkten werden viele wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit dem Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens im Bereich Onlinehandel (z.B. bei ebay, amazon oder gegenüber Webshop-Betreibern) ausgesprochen.

 

 

3. Was ist der Grund für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen?

 

Grund für Abmahnungen im Wettbewerbsrecht und wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen ist immer ein unlauteres Verhalten eines Markteilnehmers. Gerade im Internet und im Onlinehandel lauern zahlreiche Stoplersteine für unlautere Verhaltensweisen und unzulässige bzw. irreführende Werbung. Da die Lauterkeit des Wettbewerbs nicht von einer staatlichen Stelle oder Behörde „überwacht“ wird, ist es Aufgabe der Unternehmen sich im Falle von unlauterem Verhalten gegen die Konkurrenz zur Wehr zu setzen. Dabei ist die Abmahnung sozusagen die Vorstufe für eine gerichtliche Inanspruchnahme.

 

 

4. Die häufigsten Gründe für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung

 

In dem Dickicht von Rechtsvorschriften, die das Marktverhalten regeln, kommt es häufig zu Abmahnungen in den folgenden Bereichen:

 

 

 

5. Wozu dient eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht bzw. wegen eines Wettbewerbsverstoßes?

 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dient in der Regel der außergerichtlichen Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen auf Beseitigung, Unterlassung, Auskunft, Kostenerstattung und ggf. Schadensersatz. Eine Abmahnung hat dabei immer das Ziel der außergerichtlichen Streitbeilegung. Sie dient damit aus Sicht des Abgemahnten der Vermeidung eines kostspieligen Gerichtsverfahrens. Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht führt allerdings neben Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen auch zu Kostenerstattungsansprüchen des Abmahnenden. Der berechtigt Abgemahnte ist also zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten des Abmahnenden verpflichtet.

 

 

6. Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung im Zusammenhang mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung?

 

Durch Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung kann der streitgegenständliche Unterlassungsanspruch erfüllt und so eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage vermieden werden. Wird innerhalb der vom Abmahnenden gesetzten Frist keine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben, droht eine gerichtliche Inanspruchnahme (z. B. mittels einstweiliger Verfügung). Aufgrund der im Bereich wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche hohen Streitwerte von regelmäßig mehreren zehntausend Euro können gerichtlichen Streitigkeiten erhebliche Kosten nach sich ziehen.

 

 

7. Wie sollte man sich bei einer Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht verhalten?

 

Bei Erhalt einer wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie daher in jedem Fall einen im Wettbewerbsrecht versierten Anwalt mit der rechtlichen Überprüfung beauftragen. Erst wenn dieser geprüft hat, ob die Abmahnung berechtigt oder ggf. (teilweise) unberechtigt ist, können die rechtlichen Möglichkeiten erörtert und passende Maßnahmen eingeleitet werden. Nur aufgrund einer fundierten Rechtsberatung können Sie beurteilen, welche Verhaltensweisen erforderlich sind bzw. welche  Verteidigungsstrategien zur Abwehr der Abmahnung in Betracht kommen bzw. sinnvoll sind.

 

Keinesfalls ist es empfohlen, Fristen verstreichen zu lassen oder sich gegenüber dem „Abmahnenden“ unüberlegt zu äußern. Das Verstreichenlassen von Fristen kann rechtliche Nachteile und aufgrund der im Wettbewerbsrecht üblicherweise hohen Streitwerte erhebliche finanzielle Folgen haben. Auch sollte nichts unterschrieben werden. Insbesondere sollte eine der Abmahnung ggf. beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne vorherige rechtliche Beratung und Modifikation durch einen Anwalt unterzeichnet werden.

Spezialisiertes Kanzlei-Team

Wettbewerbsrechtliche Fachkenntnisse

 

Nur ein fachkundiger Anwalt kann Sie im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung fundiert beraten. Wir kennen die einschlägigen Abmahngründe und wissen damit umzugehen.

 

Welche Reaktion auf eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes die Richtige ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Auch spielen dabei wirtschaftliche und strategische Überlegungen eine Rolle. Die Überprüfung, ob eine Abmahnung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) berechtigt ist und wie darauf zu reagieren ist, sollte deshalb stets einem in der einschlägigen Spezialmaterie versierten und erfahrenen Anwalt überlassen werden. Nur bei Berücksichtigung aller relevanten Umstände, kann eine für den jeweiligen Mandanten passende Strategie zur Abwehr bzw. zur Verteidigung gegen die Abmahnung entwickelt werden. Gegebenenfalls können durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung Kosten und gerichtliche Weiterungen vermieden werden.

Wir sind bundesweit tätig

 

Unsere Anwälte beraten und vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Aufgrund unserer bundesweiten Tätigkeit kennen wir die einschlägigen Gerichtsstandorte und die von Gericht zu Gericht teilweise erheblich divergierende Rechtsprechung. Außerdem kennen wir viele der einschlägigen Kanzleien, die abmahnend tätig sind aus unserer täglichen Praxis.

 

Wir sprechen für Mandanten Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen aus und vertreten auch Markteilnehmer, die wegen wettbewerbswidrigem Verhalten abgemahnt wurden. Wir kennen also beide Seiten. Von unserem dadurch erworbenen Praxiswissen profitieren unsere Mandanten in vielerlei Hinsicht. Insbesondere sind wir nicht „betriebsblind“ wie dies häufig bei Anwälten, die ausschließlich Abgemahnte vertreten, der Fall ist. Unsere Anwälte beraten bundesweit und vertreten Sie bei Streitigkeiten auch vor Gericht.

Kontakt zum Anwalt für Wettbewerbsrecht

 

Unser Anspruch ist es, Mandanten erstklassig zu beraten und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Unsere Anwälte haben einen hohen Spezialisierungsgrad und die nötige Erfahrung, um mit Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen richtig umzugehen. Wir setzen unsere Kompetenz und Expertise im Wettbewerbsrecht mit Leidenschaft und Nachdruck für Sie ein.

 

Gerne informieren wir Sie vorab über die mit unserem Service im Bereich „Abmahnung Wettbewerbsrecht“ verbundenen Honoraren.

 

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