Bildnutzungsvertrag

Die Nutzung von Bildern (Fotos) findet in der modernen Mediengesellschaft in vielen Bereichen statt. Zum Beispiel in der Werbung, in der Presse, in Online-Medien, sozialen Netzwerken und bei Firmenauftritten, Messen und Präsentationen. Um Bilder nutzen zu dürfen, muss man sich vom Urheber (Fotograf bzw. Lichtbildner) entsprechende Rechte (Nutzungsrechte) einräumen lassen. Dies geschieht mittels Bildnutzungsvertrag (Lizenzvertrag).

WAS IST EIN BILDNUTZUNGSVERTRAG UND WAS WIRD DORT GEREGELT?

Ein Bildnutzungsvertrag ist eine spezielle Form eines urheberrechtlichen Nutzungsvertrages (häufig auch als Lizenzvertrag bezeichnet), der die Nutzung eines Bildes (gemeint sind regelmäßig nicht Gemälde, sondern Fotos) zum Gegenstand hat. In dem Vertrag wird beispielsweise geregelt, auf welche Art und Weise (Nutzungsart), für eine bestimmte Dauer (Nutzungsdauer) und für welches Gebiet (Nutzungsterritorium) eine Nutzung erlaubt wird und welche Vergütung (Nutzungsgebühr bzw. Lizenzgebühr) der Nutzer an den Rechteinhaber (Fotograf oder Bildagentur) zahlt und welche sonstigen Pflichten bestehen (z.B. die Pflicht der Urhebernennung). Häufig werden solche Verträge in Form allgemeiner Geschäftsbedingungen (z.B. sog. Stock-Fotos) geschlossen. Auch sog. Creative-Commons-Lizenzen sind im Bereich der Rechtevergabe an Fotos Bildnutzungsverträge, allerdings nicht zu individuellen, sondern zu standardisierten Bedingungen.

Werden Fotos ohne entsprechende Nutzungslizenzeinräumung verwendet, stehen dem Fotografen Unterlassungs und Schadensersatzansprüche zu, die dieser mittels Abmahnung oder auf gerichtlichem Wege durchsetzen kann. Ein (schriftlicher) Bildnutzungsvertrag, ist daher insbesondere für den Verwender von Fotos essentiell, um sich vor möglichen Abwehr- und Schadensersatzansprüchen zu schützen und die Nutzungsrechtseinräumung beweisen zu können.

 

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