Die Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller soll von 50 auf 70 Jahre verlängert werden
Schutzdauerverlängerung im Rahmen des 8. Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet (8. Urheberrechtsänderungsgesetz), der den Urheberrechtsschutz für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller von 50 auf 70 Jahre ausdehnt. Der Gesetzesentwurf setzt die EU-Richtlinie 2011/77/EU vom 27. September 2011 in nationales Recht um. Dadurch sollen ausübenden Künstlern ihr Leben lang Einnahmen aus ihren Darbietungen zustehen.
Weitere Infos zum Thema Schutzdauer
Weitere Infos finden Sie hier sowie bei Tagesspiegel.de und beim Bundesjustizministerium
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