WeSaveYourCopyrights » Die Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller soll von 50 auf 70 Jahre verlängert werden

Die Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller soll von 50 auf 70 Jahre verlängert werden

Schutzdauerverlängerung im Rahmen des 8. Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet

 

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet (8. Urheberrechtsänderungsgesetz), der den Urheberrechtsschutz für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller von 50 auf 70 Jahre ausdehnt. Der Gesetzesentwurf setzt die EU-Richtlinie 2011/77/EU vom 27. September 2011 in nationales Recht um. Dadurch sollen ausübenden Künstlern ihr Leben lang Einnahmen aus ihren Darbietungen zustehen.

 

 

Weitere Infos zum Thema Schutzdauer

 

Weitere Infos finden Sie hier sowie bei Tagesspiegel.de und beim Bundesjustizministerium

 

No Comments

Sorry, the comment form is closed at this time.