Gewinnspiel Recht: Rechtliche Vorgaben, um ein Online Gewinnspiel rechtssicher zu veranstalten
Sie sind Unternehmer und wollen auf Ihrer Webseite, in Ihrem Web-Shop oder in Ihrer App ein unentgeltliches, zufallsbasiertes Gewinnspiel veranstalten? Grundsätzlich ist dies beispielsweise in Form eines „Glücksrades“, einer sonstigen „Rabattaktion“ oder in Form eines Preisausschreibens möglich. Wir, als Anwalt für Gewinnspielrecht und E-Commerce erläutern Ihnen nachfolgend die rechtlichen Voraussetzungen eines solchen Gewinnspiels und geben Ihnen Handlungstipps.
Online Gewinnspiele: Rechtliche Einordnung
Wenn Sie im Internet ein zufallsbasiertes Gewinnspiel veranstalten wollen, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Um ein erlaubtes Gewinnspiel im rechtlichen Sinne handelt es sich insbesondere dann, wenn die Teilnahme daran unentgeltlich ist, das „Spiel“ zufallsbasiert ist und der Ablauf und die Bedingungen der Teilnahme im Vorfeld feststehen. Dabei sind Teilnahmebedingungen „klar und unzweideutig“ zu formulieren und müssen „leicht zugänglich“ sein. Schließlich muss ein etwaiger Werbecharakter klar als solcher erkennbar sein (sog. Transparenzgebot).
Abzugrenzen ist das sog. Gewinnspiel vom sog- Glückspiel. Das Glücksspiel ist in Deutschland gesetzlich streng reguliert. Das Veranstalten von Glücksspiel ist genehmigungspflichtig und – sofern es an einer entsprechenden Genehmigung fehlt – sogar strafbar (§ 284 StGB).
➤ Achtung: Fehlt das Kriterium der Unentgeltlichkeit, so handelt es sich nicht mehr um ein erlaubtes Gewinnspiel, sondern es kann ein Glücksspiel vorliegen, das grundsätzlich genehmigungspflichtig ist!
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Rechtliche Voraussetzungen für die Veranstaltung von Online-Gewinnspielen
Bei der Durchführung von Online-Gewinnspielen und ähnlichen Rabattaktionen sind rechtliche Vorgaben verschiedener Gesetze und Verordnungen zu beachten. Diese ergeben sich beispielsweise aus lauterkeitsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), aus dem Digitale Dienste Gesetz DDG (ehemals d.h. vor dem 14.5.2024 geregelt im Telemediengesetz TMG) sowie aus datenschutzrechtlichen Vorschriften. Generell sollten Veranstalter von Online-Gewinnspielen und ähnlichen Rabattaktionen die nachfolgenden Voraussetzungen und Hinweise beachten.*
Unentgeltlichkeit des Gewinnspiels
Zwingende Gewinnspiel Voraussetzung ist die Gewährleistung der Unentgeltlichkeit des zu veranstalteten Gewinnspiels. Die Unentgeltlichkeit kann auch dann noch gewährleistet sein, wenn die Teilnahme an dem Gewinnspiel davon abhängig gemacht wird, dass ein bestimmtes Produkt vorher gekauft werden muss. Das sog. Kopplungsverbot, wonach die Kopplung von Gewinnspiel und Kauf verboten war, ist durch die Rechtsprechung des EuGH und das BGH mittlerweile eingeschränkt worden. Zwingend zu beachten ist, dass das Gewinnspiel als solches nichts kostet und, dass Veranstalter die Kosten des Gewinnspiels keinesfalls beim Produkt einpreisen dürfen. Andernfalls kann es sich um ein (verbotenes) verdecktes Glücksspiel handeln.
Genaueres dazu muss jeweils anhand der konkreten Umstände des Einzelfall überprüft werden. Gerne nehmen unsere Anwälte die konkrete Einzelfallprüfung für Sie vor und beraten Sie zur Ausgestaltung und zu Detailfragen!
Teilnahmebedingungen: Rechtsgrundlage für Gewinnspiele
Die Teilnahmebedingungen bilden den „rechtlichen Rahmen“ des Gewinnspiels. Sie sollen die Modalitäten der Teilnahme regeln und das Gewinnspiel transparent machen. Besonderes Augenmerk ist daher auf die sorgfältige Ausarbeitung der Gewinnspielbedingungen zu legen. Diese sollten immer auf Ihre Gewinnspielaktion individuell zugeschnitten sein und spezifische Informationen zum Gewinnspiel enthalten.
Inhalt der Teilnahmebedingungen
Zwingend erforderlich ist dabei eine klare und unzweideutige Formulierung der Teilnahmebedingungen. Die Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels sollten dabei insbesondere folgende Informationen und Angaben enthalten**:
- Wer ist Veranstalter des Gewinnspiels?
- Wie lange läuft das Gewinnspiel (sog. Teilnahmezeitraum und Teilnahmeschluss)?
- Wie ist der Ablauf des Gewinnspiels?
- Wer darf daran teilnehmen und wer ggf. nicht (sog. Teilnahmeberechtigung)?
- Wie kann man teilnehmen?
- Wie funktioniert die Gewinnermittlung?
- Wann erfolgt die Gewinnauslobung?
- Wie erfolgt die Gewinnausschüttung und die Abwicklung (z.B. durch Abholung, Versand, etc.)
- Etwaige Angaben zu den Gewinnen müssen sich auf Gewinne beziehen, die tatsächlich auch ausgeschüttet werden.
- Hinweise auf den werblichen Charakter des Gewinnspiels (sog. Werbekennzeichnung)
- Hinweise zum Datenschutz
** Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im konkreten Einzelfall können abweichende Informationspflichten bestehen oder weitere Angaben erforderlich sein.
Zugänglichmachung der Teilnahmebedingungen
Außerdem müssen die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein d.h. die Teilnehmer sollten die Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels idealerweise vor der Teilnahme wahrnehmen können (d.h. abrufen und durchlesen können). Die Teilnahmebedingungen sollten hierzu direkt beim Gewinnspiel angegeben werden und einfach abrufbar sein. Hierzu reicht beispielsweise eine Verlinkung auf die betreffende Unterseite mit den Teilnahmebedingungen aus.
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Zufallsbasiertheit des Gewinnspiels
Wichtig ist, dass bei zufallsbasierten Gewinnspielen d.h. bei Gewinnspielaktionen, bei denen der Gewinn zufällig auf die Teilnehmer verteilt wird, die sog. Zufallsbasiertheit wirklich gegeben ist. Die Zufallsbasiertheit sollte aus Beweisgründen zudem mit geeigneten Mitteln dokumentiert werden.
Vergabe der Preise
Bei dem Gewinnspiel ist darauf zu achten, dass die ausgelobten „Preise“ oder Rabatte auch tatsächlich vergeben werden. Eine Irreführung der Teilnehmer über den Gewinn und die Gewinnchancen ist dringend zu vermeiden.
Datenschutz bei Online-Gewinnspielaktionen
Angaben zum Datenschutz sind im Rahmen des Gewinnspiels dringend erforderlich. Das Datenschutzkonzept und die sog. Verarbeitungsverzeichnisse müssen erforderlichenfalls auch angepasst werden.
Da in der Regel personenbezogene Daten von den Teilnehmern des Gewinnspiels verarbeitet werden, müssen weitergehende Informationspflichten nach der DSGVO beachtet werden und die Teilnehmer auf ihre Betroffenenrechte hingewiesen werden. Im Rahmen der Informationspflichten sind beispielsweise Angaben zum Zweck der Datenverarbeitung sowie zu einer etwaigen Weitergabe der personenbezogenen Daten zu machen.
Wenn die personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Gewinnspiels erhoben werden, auch zu anderen Zwecken (z.B. zu Werbezwecken, E-Mail-Newsletter etc.) verwendet werden sollen, bedarf es regelmäßig einer weitergehenden und zugleich freiwilligen Einwilligung des Betroffenen.
Zu beachten ist insofern, dass die üblichen Datenschutzhinweise auf einer Webseite üblicherweise nicht ausreichend sind. Diese müssen im Hinblick auf die im Rahmen der Gewinnspielaktion stattfindenden Datenverarbeitungsvorgänge überprüft und erfahrungsgemäß ergänzt werden.
➥ Gerne stehen wir Ihnen als Anwalt für Datenschutzrecht hierfür zur Verfügung.
Gewinnspiel Recht und Jugendschutz
Um etwaige jugendschutzrechtliche Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, nur volljährigen Personen die Teilnahme an dem Gewinnspiel zu ermöglichen. Eine Ermöglichung der Teilnahme für Minderjährige wäre zwar nicht in jedem Fall unzulässig. Hierzu müsste das Gewinnspiel aber weitergehenden Anforderungen genügen und die Teilnahmebedingungen entsprechend ergänzt werden.
Pflichten nach dem Telemediengesetz
Handelt es sich bei dem Gewinnspiel um ein Online Gewinnspiel, findet dieses also im Internet statt (im Rahmen sog. Telemedien), so müssen auch die Informationspflichten nach dem Digitale-Dienste-Gesetz DDG (ehemals TMG) beachtet werden. Demnach bestehen neben den sog. Impressumspflichten nach § 5 DDG (ehemals § 5 TMG) für Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke sowie für Gewinnspiele auch noch weitergehende Pflichten.
* Die Aufzählung ist abstrakt und nicht abschließend. Eine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall kann dadurch nicht ersetzt werden und wird dringend empfohlen.
Folgen unzulässiger Gewinnspiele und Wettbewerbsrecht
Die Durchführung eines Gewinnspiel unter Missachtung der rechtlichen Anforderungen kann dazu führen, dass Dritte (z.B. Konkurrenten) gegen den Veranstalter des Gewinnspiels Ansprüche (beispielsweise) Unterlassungsansprüche geltend machen. Denn dann, wenn die Regeln für Gewinnspiele nicht eingehalten werden, liegt häufig ein Wettbewerbsverstoß vor.
Dies kann dann Rechtsstreitigkeiten wie beispielsweise eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klage nach sich ziehen und zu erheblichen Kosten führen. Denn ein Unterlassungsanspruch eines Wettbewerbers hat in der Regel auch zur Folge, dass die Abmahnkosten und ggf. die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu erstatten sind. Zudem hat ein Unterlassungsanspruch üblicherweise zur Folge, dass das betreffende Gewinnspiel sofort beendet werden muss, was auch zu einem Imageschaden des Veranstalters führen kann.
➤ Unser Rechtstipp: Damit Ihr geplantes Gewinnspiel den gesetzlichen Vorgaben entspricht und keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen drohen, empfehlen wir Ihnen, sich vorab anwaltlich beraten zu lassen. Wir beraten Sie gerne. ✆ Jetzt anrufen oder ✉ E-Mail schreiben.
© 26.4.2024, Rechtsanwalt Christian Weber und Ass. jur. Friederike Hofmann, WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (UPDATE: 27.5.2024)
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