Managementvertrag vom Musikanwalt kurz erklärt

 

(Künstlermanagementvertrag, Songwritermanagement und Produzentenmanagment)

Der Managementvertrag für Künstler – ein Überblick

 

Der Managementvertrag ist ein typischer Vertrag aus dem Bereich des Musik- und Entertainmentrechts. Der Managementvertrag regelt das Verhältnis zwischen einem Künstler (z.B. Sänger, Band, Songwriter, Musikproduzent, Schauspieler etc.) und dem Berater (Manager) bzw. dem Management. Das Management übernimmt auf Grundlage des Managementvertrages die Organisation der Belange des Künstlers, plant und fördert dessen Karriere, berät den Künstler, stellt wichtige Kontakte für diesen her, vermittelt ggf. Verträge, Auftritte und Engagements und vertritt den Künstler gegenüber Vertragspartnern wie z.B. Plattenfirmen, Veranstaltern etc. in allen künstlerischen Belangen.

Inhalt und Regelungszweck des Managementvertrag

 

Wie eng und umfangreich die Arbeit zwischen Management und Künstler ist, ist im Managementvertrag individuell auszuhandeln. Die vertragliche Ausgestaltung der Regelungen im Managementvertrag erfolgt individuell und hängt unter anderem von der Erfahrung und der Bekanntheit des Künstlers, als auch von den Branchenkontakten des Managers ab.

 

 

Ein Managementvertrag enthält üblicherweise Regelungen zu folgenden Punkten:

 

  • Laufzeit des Vertrages
  • Aufgaben und Pflichten des Managers (Karriereförderung etc.)
  • Exklusivität
  • Befugnisse und ggf. Bevollmächtigung des Managers
    • Verhandlungsvollmacht
    • ggf. Abschlussvollmacht
    • ggf. Kontovollmacht
  • Vergütung des Managers
    • Provision/Beteiligung an bestimmten Einnahmen
    • ggf. nachvertragliche Vergütung
  • ggf. Optionen
  • ggf. Besondere Vereinbarungen (z.B. individualvertragliche Abbedingung der Kündigung bei Vertrauensstellung)

Streitpunkte zwischen Künstler und Management

 

Häufige Streitpunkte zwischen Künstler und Management sind in der Praxis die Höhe der Vergütung, der Umfang der Pflichten des Managements, das Vertrauensverhältnis zwischen Künstler und Manager sowie die Kündigungsmöglichkeiten. Letzteres insbesondere dann, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist.

 

Nicht selten kommt es zu Zerwürfnissen auf persönlicher Ebene, die ein Festhalten am Vertrag für eine der Parteien unzumutbar macht. Gestritten wird dann regelmäßig über die Möglichkeiten, sich einseitig vom Vertrag lösen zu können (durch Kündigung) bzw. über die Wirksamkeit der Kündigung und die sich daraus ergebenden rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.

Kontakt

Für rechtliche Fragen zum Künstlermanagement und zum Managementvertrag steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner Herr Rechtsanwalt Christian Weber zur Verfügung. Er verfügt über eine langjährige Expertise in den Bereichen Musik- und Entertainmentrecht.

Kostentransparenz ist uns wichtig! Gerne können Sie uns Ihr Anliegen bei einem telefonischen Erstkontakt unverbindlich schildern. Bei Fragen zu unserem Honorar können Sie auch gerne eine E-Mail schreiben oder uns anrufen.

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