Der Veranstaltungsbesuchsvertrag – auch bezeichnet als Konzertbesuchsvertrag, Theaterbesuchsvertrag, Zuschauervertrag oder schlicht als „Eintrittskarte“ ist der Vertrag zwischen einem Veranstalter und einem Besucher bzw. Zuschauer einer Veranstaltung. Der Veranstaltungsbesuchsvertrag wird in der Regel in Form des erwerbs einer Eintrittskarte und zusätzlich geltender allgemeiner Geschäftsbedingungen geschlossen. Hierbei sind verschiedene Aspekte rechtlich relevant, beispielsweise Reglungen über den Ausfall der Veranstaltung, Haftung bei Sach- oder Personenschäden sowie Nutzung des Rechts am eigenen Bild der Zuschauer durch den Veranstalter.
Nicht zu verwechseln ist der Besuchsvertrag bzw. Zuschauervertrag mit dem sog. Auftrittsvertrag bzw. Konzertvertrag, den der Veranstalter mit dem Künstler abschließt.
Für rechtlichen Fragen zu Verträgen im Bereich der Veranstaltungsbranche und der Unterhaltungsindustrie sowie zu allgemeinen Fragen rund um die Themen Veranstaltungsrecht und Musikrecht stehen wir Ihnen gerne als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
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