Der Auftrittsvertrag wird manchmal auch als Konzertvertrag, Künstlervertrag oder als Engagementvertrag bezeichnet und dient in der Regel der Buchung eines Künstlers durch einen Veranstalter für einen Live-Auftritt (Konzert). Der Auftrittsvertrag regelt also das Verhältnis zwischen Künstler und seinem Auftraggeber bzw. dem Veranstalter (z.B. Club-Betreiber etc.).
In einem solchen Auftrittsvertrag werden die Konditionen bezüglich eines ganz bestimmten Auftrittes oder einer Serie von Auftritten vereinbart. Je bekannter und erfolgreicher der Künstler, desto detailreicher fallen Auftrittsverträge erfahrungsgemäß aus, da man gerade bei erfolgreichen Künstlern nichts dem Zufall überlassen will.
In der Regel werden die technischen und logistischen Details (Angaben zu Bühne, Licht, Ton, Catering, Unterkunft etc.) in einem sog. Technical Rider festgehalten, der ein gesondertes Dokument darstellt und dem Vertrag als Anlage hinzugefügt wird. Wichtig ist, dass der Technical Rider wirksam zum Vertragsbestandteil gemacht wird, z.B. mit einer Formulierung wie „Der Technical Rider vom [Datum] ist Bestandteil dieses Vertrages.“
Der Technical Rider enthält üblicherweise folgende Angaben:
Bei einem Vertrag zwischen einem Tourneeveranstalter und einem Künstler über eine Mehrzahl von Konzerten spricht man von einem Tourneevertrag als Spezialfall eines Auftrittsvertrages. Für diesen gelten die obigen Angaben zur typischen Vertragsinhalten entsprechend, wobei der Tourneevertrag eine „Serie“ von Auftritten regelt..
Nicht zu verwechseln ist der Konzertvertrag mit dem Veranstaltungsbesuchsvertrag (Konzertbesuchsvertrag), der zwischen Veranstalter und Besucher geschlossen wird.
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Ein Auftrittsvertrag (Konzertvertrag) enthält in der Regel Vereinbarungen zu folgenden Punkten:
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