Verlagsvertrag

Vertragsgegenstand beim Verlagsvertrag

 

Gegenstand von einem Verlagsvertrag ist das Verhältnis zwischen einem Urheber (Autor, Komponist etc.) und einem Verlag in Bezug auf ein bestimmtes, vom Autor geschaffenes urheberrechtlich geschütztes Werk (z.B. einen Roman oder eine Musikstück). Mit Abschluss eines Verlagsvertrages räumt ein Autor einem Verlag bestimmte urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem Werk ein. Aufgabe des Verlages ist die Herstellung bzw. Vervielfältigung d.h. beispielsweise der Druck und die Vervielfältigung des Werkes (z.B. als gedrucktes Buch d.h. als Print- od. Hardcover-Ausgabe oder in Form gedruckter Noten bei Musikwerken). Ferner übernehmen Verlage im Buchbereich oft auch die Verbreitung des Werks als digitale Ausgabe (sog. Digitalgeschäft) z.B. als eBook oder Download (z.B. Kindle-Ausgabe) oder auch über neue Medien z. B. als Hörbuch.

Typischer Inhalt beim Verlagsvertrag

 

Der Verlagsvertrag regelt üblicherweise

  • den Umfang der Rechte (sog. Rechtekatalog) d.h. die vom Autor auf den Verlag übertragenen Rechte,
  • die umfassten Nutzungsarten,
  • die Dauer der Rechteübertragung und
  • das Vertragsgebiet (Territorium) d.h. das oder die Länder, in denen der Verlag berechtigt ist, das Werk auszuwerten und Vervielfältigungsstücke herzustellen und zu verkaufen (z.B. weltweit oder nur Österreich, Deutschland und die Schweiz).

 

Daneben regelt der Verlagsvertrag

  • die Verteilung der Erträgnisse aus der Werkverwertung sowie
  • die sonstigen Pflichten der Vertragsparteien wie z.B.
    • die Pflicht des Verlages, den Autor zu nennen (sog. Copyrightvermerk) und
    • die Pflicht des Verlages, sich für die Auswertung des Werks einzusetzen.

Kontaktieren Sie uns!

Für Fragen rund um die Themen Vertragsrecht und Verlagsvertrag stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner gerne zur Verfügung.