Gegenstand von einem Verlagsvertrag ist das Verhältnis zwischen einem Urheber (Autor, Komponist etc.) und einem Verlag in Bezug auf ein bestimmtes, vom Autor geschaffenes urheberrechtlich geschütztes Werk (z.B. einen Roman oder eine Musikstück). Mit Abschluss eines Verlagsvertrages räumt ein Autor einem Verlag bestimmte urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem Werk ein. Aufgabe des Verlages ist die Herstellung bzw. Vervielfältigung d.h. beispielsweise der Druck und die Vervielfältigung des Werkes (z.B. als gedrucktes Buch d.h. als Print- od. Hardcover-Ausgabe oder in Form gedruckter Noten bei Musikwerken). Ferner übernehmen Verlage im Buchbereich oft auch die Verbreitung des Werks als digitale Ausgabe (sog. Digitalgeschäft) z.B. als eBook oder Download (z.B. Kindle-Ausgabe) oder auch über neue Medien z. B. als Hörbuch.
Der Verlagsvertrag regelt üblicherweise
Daneben regelt der Verlagsvertrag
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